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Bilanzstichtag: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht führen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu einer Pflichtangabe im Anhang zur Jahresrechnung, wenn diese wesentlich sind. Von einer solchen Pflicht zur Aktualisierung ist auszugehen, auch wenn solche wesentlichen Informationen erst nach dem Abschlussstichtag, genauer gesagt zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden.

13.09.2022 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Bilanzstichtag

Aktuelle Beispiele aus Schweizer Unternehmen

Die im Februar 2022 gestartete kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Russischen Föderation und dem souveränen Nachbarstaat Ukraine hat auch direkte tiefgreifende Folgen für solche Unternehmen, die wirtschaftlich in einem oder beiden beteiligten Ländern aktiv sind bzw. waren. Mit dem russischen Überfall am 24. Februar 2022 begann der Angriffskrieg und seither wurden durch mehrere Länder und Länderorganisationen verschiedene Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland verhängt, welcher sich dann die militärunabhängige Schweiz am 28. Februar 2022 ebenfalls angeschlossen hat (EU-Sanktionen).

Im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Sanktionen sind bereits russische Gegenmassnahmen zu erkennen, die bei Schweizer Firmen in Russland zu erheblicher Unsicherheiten betreffend aktueller und zukünftiger regulatorischer Massnahmen führen.

Auch sind der Informationsaustausch sowie die Zahlungsflüsse zwischen Schweizer Muttergesellschaften und allfälligen Tochtergesellschaften in den am Krieg beteiligten Ländern Ukraine sowie Russland eingeschränkt oder sogar unterbrochen.

Der vorliegende Beitrag gibt Hinweise darauf, welche Folgewirkungen sich hieraus für die Rechnungslegung, konkret für die Anhangspflicht zu wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag ergeben. Dies wird am Beispiel von zwei Schweizer Unternehmen erläutert.

Beispiel GEBERIT-Gruppe

Das Beispiel des Schweizer Unternehmens GEBERIT mit Tochterunternehmen in den Kriegsgebieten zeigt anschaulich, welche Auswirkungen der Krieg in der Ukraine für die Unternehmen bedeutet. GEBERIT beschäftigt allein ca. 600 Mitarbeitende in der Ukraine (Vertrieb & Produktion) und 70 Mitarbeitende in Russland (Vertrieb). Mit insgesamt 11 809 Mitarbeitenden weltweit und ca. 2 % des Konzernumsatzes hat der Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten in der Ukraine sowie Russland zwar keinen finanziell gravierenden Einfluss auf das Gesamtergebnis der GEBERIT-Gruppe, dennoch lässt sich erkennen, dass Unsicherheit über weitere finanzielle Auswirkungen besteht.

So wurden alle Tätigkeiten in den Kriegsgebieten vorübergehend ausgesetzt. Die eingeführten Sanktionen haben ebenfalls Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten sowie auch aufs Financial Accounting. Dies liegt auch daran, dass der internationale Zahlungsverkehr mit russischen Banken (SWIFT) gestoppt wurde. Weiter wurde ein Verbot erlassen, das den Schweizer Unternehmen untersagt weitere Darlehen sowie Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen zu sprechen.

Der Vertrieb von GEBERIT-Produkten aus Russland ist grundsätzlich nicht von den Wirtschaftssanktionen betroffen, da diese den Grundbedarf an Wasser und sanitären Anlagen decken.

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