Leasingbilanzierung: Änderungen durch IFRS 16 und zugehörige Auswirkungen für das Unternehmen
Inhalt
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Mit der Einführung von IFRS 16 entfällt die Unterscheidung zwischen Operating und Financial Leasing für den Leasingnehmer. Ab dem 1. Januar 2019 müssen grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz aktiviert werden, was zu einer Erhöhung der Bilanzsumme und des Fremdkapitals führt. Ausnahmen gelten nur für kurzfristige Verträge bis 12 Monate sowie für geringwertige Gegenstände bis USD 5'000. Dies erhöht die Transparenz, belastet jedoch gleichzeitig wichtige Finanzkennzahlen wie den Eigenkapitalgrad und die Kapitalrentabilität.
Die wichtigsten Punkte:
- Entfall der Unterscheidung zwischen Operating und Financial Leasing für Leasingnehmer.
- Aktivierungspflicht für fast alle Leasingverträge ab dem 1.1.2019.
- Erhöhung der Bilanzsumme durch Aktivierung von Vermögenswerten und Passivierung von Verbindlichkeiten.
- Negativer Einfluss auf Finanzkennzahlen wie Eigenkapitalquote und EBITDA.
- Mögliche Verletzung von Kreditnebenbedingungen (Financial Covenants) durch geänderte Bilanzrelationen.

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Wie verändert IFRS 16 die Leasingbilanzierung und welche Folgen hat dies für Schweizer Unternehmen?
Leasing als Form der Fremdfinanzierung
Beim Leasing überlässt ein Leasinggeber dem Leasingnehmer aufgrund eines Leasingvertrags die Nutzung eines spezifischen Vermögenswertes (vor allem Mobilien, aber auch Immobilien) gegen ein periodisches Entgelt, die sogenannte Leasingrate. Die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber periodisch zu zahlende Leasingrate enthält neben einem Anteil für Zins und Verwaltungskosten auch einen Kapitaltilgungsanteil (sogenannte Amortisation). Eine dritte Partei ist für gewöhnlich ein Hersteller oder Lieferant, bei dem der Leasinggeber den Leasinggegenstand käuflich erwirbt und der seinerseits diesen Leasinggegenstand dem Leasingnehmer liefert.h zum Financial Leasing höher ausfällt und somit auch eine bessere Bonität vorliegt (siehe Abbildung einer Leasingsituation mit involvierten Leasingparteien).
Leasingbilanzierung nach IFRS 16
Für IFRS-Abschlüsse richtet sich die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 «Leasingverhältnisse». Der Standard ist seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden und hat die frühere Regelung nach IAS 17 ersetzt.
Im Zentrum von IFRS 16 steht die Frage, ob ein Vertrag dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt. Liegt ein Leasingverhältnis vor, gilt für Leasingnehmer grundsätzlich ein einheitliches Bilanzierungsmodell.
Der Leasingnehmer erfasst zu Beginn des Leasingverhältnisses grundsätzlich ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Leasingverbindlichkeit entspricht bei der erstmaligen Bewertung grundsätzlich dem Barwert der noch zu leistenden Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht wird anschliessend über die massgebende Nutzungsdauer abgeschrieben. Auf der Leasingverbindlichkeit wird zudem ein Zinsaufwand erfasst.
Damit unterscheidet sich IFRS 16 wesentlich von der früheren Bilanzierung nach IAS 17. Unter IAS 17 mussten Leasingnehmer zwischen Operating Leasing und Finance Leasing unterscheiden. Operating-Leasingverhältnisse wurden grundsätzlich nicht mit einem entsprechenden Vermögenswert und einer Leasingverbindlichkeit in der Bilanz erfasst. IFRS 16 hat diese Unterscheidung für Leasingnehmer weitgehend aufgehoben. Leasingverhältnisse werden grundsätzlich bilanziert, sofern keine vorgesehene Ausnahme zur Anwendung kommt.
Ausnahmen bestehen insbesondere für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten sowie für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert. Macht ein Unternehmen von diesen Erleichterungen Gebrauch, werden die entsprechenden Leasingzahlungen grundsätzlich als Aufwand über die Laufzeit erfasst.
Die Einführung des einheitlichen Bilanzierungsmodells hat zur Folge, dass Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer stärker in der Bilanz sichtbar werden. Sowohl die ausgewiesenen Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten können steigen. Gleichzeitig verändert sich die Darstellung in der Erfolgsrechnung, da an die Stelle eines einheitlichen Leasingaufwands grundsätzlich Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit treten. Dies kann sich entsprechend auf Finanzkennzahlen wie Verschuldungsgrad und EBITDA auswirken.
Für Leasinggeber besteht hingegen weiterhin eine Unterscheidung zwischen Finance Lease und Operating Lease. Die bilanzielle Behandlung eines Leasingverhältnisses hängt deshalb auch davon ab, aus welcher Perspektive der Vertrag betrachtet wird.
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