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Aktiengesellschaft: Rechtssichere Führung und Organisation einer AG

In diesem Beitrag werden Ihnen die wichtigsten Punkte betreffend der Führung und Organisation einer Aktiengesellschaft erläutert.

30.09.2019
Aktiengesellschaft

Welche Organe sind bei der Aktiengesellschaft vorgesehen?

Bei der Aktiengesellschaft sind folgende Organe von Gesetzes wegen vorgesehen:

  • die Generalversammlung der Aktionäre;
  • der Verwaltungsrat;
  • gegebenenfalls die Revisionsstelle.

Die Aktiengesellschaft ist in Art. 620 ff. OR geregelt. Zudem ist die Handelsregisterverordnung (HRegV) zu beachten.

Welche Befugnisse hat die Generalversammlung?

Oberstes Organ der Aktiengesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:

  • Festsetzung und Änderung der Statuten (im Kapitalbereich besitzt auch der Verwaltungsrat statutenändernde Kompetenzen);
  • Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle;
  • Genehmigung des Jahresberichtes und der Konzernrechnung;
  • Genehmigung der Jahresrechnung sowie Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und Tantieme;
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;
  • die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

Wie wird die Generalversammlung einberufen?

Die ordentliche Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres, spätestens 20 Tage vor demVersammlungstag, in der durch die Statuten vorgeschriebenen Form einberufen.

Ausserordentliche Versammlungen werden ja nach Bedürfnis einberufen. Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden. In der Einberufung sind die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekanntzugeben. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse gefasst werden.

Was ist eine Universalversammlung?

Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung ohne Einhaltung der für die Einberufung vorgeschriebenen Formvorschrift en abhalten. In dieser Versammlung kann über alle in den Geschäftskreis der Generalversammlung fallenden Gegenstände gültig verhandelt und Beschluss gefasst werden, solange die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien anwesend sind. Die Beschlüsse einer Universalversammlung sind anfechtbar, sobald die Vertretungsbefugnis auch nur für eine einzige Aktie jemand anderem als dem Anwesenden zustand.

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