
Praxisfall Arbeitszeugnis: Umstrittene Formulierungen

Arbeitshilfen Kündigung & Arbeitszeugnis
1. Muss im Zeugnis stehen, welche Partei kündigte und aus welchem Grund?
Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss dies weggelassen werden, doch darf dadurch kein falscher Eindruck entstehen.
2. Darf eine Freistellung im Zeugnis erwähnt werden?
Solange diese nicht das übliche Mass von maximal sechs Monaten bei einer Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses von sicher mehr als anderthalb Jahren übersteigt: nein.
3. Dürfen wir für die Zeugniserstellung Textbausteine verwenden, oder müssen wir jedes Zeugnis individuell formulieren?
Es dürfen Bausteine verwendet werden, zumal dies ein einheitlicheres Auftreten der Unternehmung garantiert und weniger Angriffspunkte für Änderungsbegehren seitens der Arbeitnehmer generiert. Allerdings müssen die Bausteine für die zu bewertende Funktion und Tätigkeit passen und es sind ein oder zwei individuelle Punkte zum konkreten Arbeitnehmer aufzunehmen.
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