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Arbeitsstreitigkeiten: Wann sind Zeugnisbeanstandungen gerechtfertigt?

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Ein Arbeitszeugnis ist beanstandbar, wenn es wesentliche Mängel wie Unvollständigkeit, falsche Daten oder einseitige Qualifikationen aufweist. Der Arbeitnehmer kann bei Nichtbeachtung dieser Einwände die Korrektur gerichtlich durchsetzen, wobei das Verfahren einfach und ohne Kosten bleibt, solange der Streitwert unter CHF 30'000.– liegt. Arbeitgeber sollten hingegen auf eine transparente, dokumentierte Basis setzen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Eine Beanstandung ist gerechtfertigt bei Fehlern in Daten, Dauer der Tätigkeiten oder fehlender Würdigung von Leistung und Verhalten.
  • Das Arbeitsgericht sieht für Streitigkeiten um Zeugnisse ein kostengünstiges und schnelles Verfahren vor.
  • Arbeitgeber müssen Zeugnisse wahr, wohlwollend, vollständig, einheitlich und klar ausstellen.
  • Die Brückentechnik erlaubt es, negative Tatsachen wahrheitsgetreu, aber für die Zukunft des Mitarbeiters nicht schädlich zu formulieren.
  • Eine Arbeitsbestätigung statt eines qualifizierten Zeugnisses kann bei negativer Vorgehensgeschichte kontraproduktiv sein.
13.05.2026 Von: Thomas Wachter
Arbeitsstreitigkeiten

Wann ist eine Beanstandung eines Arbeitszeugnisses vor Gericht durchsetzbar?

Das Arbeitszeugnis kann vom Arbeitnehmenden beanstandet werden. Dabei ist zwischen der gerechtfertigten und der ungerechtfertigten Beanstandung zu unterscheiden. Arbeitszeugnisse bergen immer wieder Grund für Arbeitsstreitigkeiten, die vor Gericht entschieden werden müssen. Es geht darum, was im Zeugnis erwähnt werden darf und was nicht und ob man ein zu gutes Zeugnis als Arbeitgeber zurückfordern kann.

Gerechtfertigte Zeugnisbeanstandungen

Es gibt Situationen, in welchen der Arbeitnehmer mit dem ausgehändigten Arbeitszeugnis nicht einverstanden sein kann. Mögliche Gründe sind:

  • Wesentliche Aufgaben und Arbeiten wurden im Zeugnis nicht aufgezeichnet.
  • Die Dauer gewisser Arbeiten wird nicht korrekt wiedergegeben.
  • Die persönlichen Daten sind falsch oder fehlerhaft.
  • Orthographie- oder andere sprachliche Fehler müssen korrigiert werden.
  • Der Arbeitgeber hat Leistung und Verhalten überhaupt nicht erwähnt.
  • Der Arbeitgeber hat sich nicht eindeutig zu Leistung und Verhalten geäussert.
  • Der Arbeitgeber hat nur die Leistung qualifiziert.
  • Der Arbeitgeber hat nur das Verhalten qualifiziert. 

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