Kranken- und Unfalltaggelder: Die Abrechnung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Abrechnung von Kranken- und Unfalltaggeldern erfolgt in der Regel pro Kalendertag, wobei das Jahr mit 365 Tagen angesetzt wird. Als Berechnungsbasis dient der AHV-pflichtige Jahreslohn inklusive des 13. Monatslohns und sonstiger fester Lohnbestandteile. Während bei der Krankentaggeldversicherung eine Wartefrist vereinbart werden kann, greift beim Unfalltaggeld eine gesetzliche Karenzzeit von drei Tagen, wobei der Anspruch ab dem vierten Tag entsteht.
Die wichtigsten Punkte:
- Taggelder werden pro Kalendertag (365 Tage/Jahr) berechnet, nicht pro Arbeitstag.
- Der 13. Monatslohn ist in der Berechnungsbasis enthalten, sodass kein separater Anspruch mehr besteht.
- Bei Krankenversicherungen gilt eine vereinbarte Wartefrist, beim Unfall eine gesetzliche Karenzzeit von 3 Tagen.
- Der maximale versicherte Lohn für Unfalltaggelder liegt bei CHF 148'200.– pro Jahr.
- Die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttolohns vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.

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Wie werden Kranken- und Unfalltaggelder in der Schweiz korrekt berechnet und abgerechnet?
Das Wichtigste zu Kranken- und Unfalltaggelder
Taggelder werden für Kalendertage gerechnet und ausbezahlt. Lediglich Arbeitslosentaggelder werden pro Arbeitstag gerechnet. Für die Berechnung von Kranken- und Unfalltaggeldern sind deshalb 365 Kalendertage pro Jahr einzusetzen (EO: 360 Kalendertage). Der 13. Monatslohn wird bei Taggeldern schon eingerechnet. Dies bedeutet, dass auf den Taggeldern kein 13. Monatslohn mehr geschuldet ist und somit am Jahresende nicht mehr der volle 13. Monatslohn auszuzahlen ist.
Bei der Krankentaggeldversicherung besteht Vertragsfreiheit. Es sind deshalb Abweichungen möglich. Es wird in der Regel eine Wartefrist von 7, 14, 30, 60 oder 90 Tagen vereinbart. Das Krankentaggeld wird dann also ab dem 8., 15. etc. Tag bezahlt. Bis zur Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten (bei 80% Taggeld beträgt auch die Lohnfortzahlung 80%). Berechnungsbasis für die Berechnung des Taggeldes ist meist der letzte vor Krankheitsbeginn bezogene AHV pflichtige Lohn, einschliesslich noch nicht bezahlter Lohnbestandteile, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Für Arbeitnehmende mit stark variierendem Lohn gilt der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Berechnungsbasis.
Krankentaggeld pro Kalendertag = AHV-Lohnsumme pro Jahr x 80% / 365
Meist ist ein Maximallohn vereinbart (z.B. CHF 200 000.–).
Varianten der Berechnung:
- 90% oder 100% des Lohnes versichert
- Familienzulagen mitversichert
- Teiler von 360
Unfalltaggelder: Berechnungsbasis
Der versicherte Höchstlohn beträgt CHF 148 200.– pro Kalenderjahr resp. CHF 406.– pro Kalendertag. Berechnungsbasis für die Berechnung des Taggeldes ist der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn inklusive Naturalleistungen. Eingerechnet werden noch nicht ausbezahlte Lohnbestandteile, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wie beispielsweise der Anteil des 13. Monatslohns, zugesicherte Boni, Dienstaltersgeschenke etc. Es ist deshalb wichtig, dass in der Unfallmeldung alle Lohnbestandteile aufgeführt werden. Massgebend ist immer der Bruttolohn, d.h. der Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge für AHV/IV/ EO/AV usw.
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Bei Lernenden, die aufgrund eines Lehrvertrages beschäftigt werden, ist der effektive Lohn massgebend. Hingegen gilt für Praktikanten, Volontäre und zur Abklärung der Berufswahl tätige Personen (z.B. Schnupperlehrlinge) ein Mindestlohn von CHF 81.– pro Tag ab vollendetem 20. Altersjahr und von CHF 41.– pro Tag vor vollendetem 20. Altersjahr, sofern der tatsächliche Verdienst nicht über diesen Ansätzen liegt. Es handelt sich um 10% resp. 20% des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes (Art. 23 Abs. 6 UVV).
Berechnungsregeln: Das Taggeld wird für jeden Tag, einschliesslich Sonn- und Feiertage, ausbezahlt. Der vor dem Unfall bezogene Lohn wird auf ein volles Jahr umgerechnet. Aufgrund des Jahreslohnes kann der Taggeldansatz pro Kalendertag nach folgender Formel berechnet und auf 5 Rappen aufgerundet werden:
Unfalltaggeld pro Kalendertag = AHV-Lohnsumme pro Jahr plus Familienzulagen x 80% / 365
Das maximale Taggeld beträgt folglich: CHF 148 200.– × 80% / 365 = CHF 324.80. Dies wird meist auf CHF 325.– aufgerundet.
Checkliste
- Ermitteln Sie den letzten vor der Arbeitsunfähigkeit bezogenen AHV-pflichtigen Jahreslohn.
- Stellen Sie sicher, dass der 13. Monatslohn, Boni und Dienstaltersgeschenke bereits in der Summe enthalten sind.
- Prüfen Sie im Versicherungsvertrag die vereinbarte Wartefrist (z. B. 30 Tage) oder die gesetzliche Karenzzeit von 3 Tagen bei Unfällen.
- Teilen Sie den Jahreslohn durch 365 Kalendertage, um den Taggeldansatz zu ermitteln.
- Multiplizieren Sie den Tagesansatz mit dem versicherten Prozentsatz (meist 80 %).
- Runden Sie das Ergebnis bei Unfalltaggeldern auf 5 Rappen auf.
- Überprüfen Sie, ob der Lohn des Verunfallten unter die Mindestlöhne für Lernende oder Praktikanten fällt.
- Dokumentieren Sie alle Lohnbestandteile lückenlos in der Unfallmeldung.
- Achten Sie darauf, dass bei teilweiser Arbeitsfähigkeit nur die tatsächlichen Ausfallstunden vergütet werden.
- Beenden Sie die Taggeldzahlung mit dem Wiedererlangen der vollen Arbeitsfähigkeit.
Beginn und Ende von Kranken- und Unfalltaggelder
Der Anspruch auf Taggeld entsteht am dritten Kalendertag nach dem Unfalltag, sofern der Versicherte infolge des Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig ist. Für den Unfalltag und zwei Folgetage wird kein Taggeld ausbezahlt («Karenztage»). Bei beruflichen Erkrankungen gilt entweder das Datum der ersten Arztkonsultation oder das Datum der Arbeitsniederlegung als «Unfalltag».
Beispiele
- Unfall am Montag, 1. Mai, am Abend auf dem Nachhauseweg: Taggeld ab Donnerstag, 4. Mai
- Unfall am Mittwoch, 3. Mai, frühmorgens: Taggeld ab Samstag, 6. Mai
Ob am Unfalltag noch gearbeitet wurde oder nicht, spielt für das Taggeld keine Rolle.
Der Anspruch endet mit dem Wiedererlangen der vollen Arbeitsfähigkeit (resp. mit dem Beginn einer Rente oder mit dem Tod des Versicherten).
Wenn der Verunfallte wieder arbeitsfähig ist, jedoch zur ärztlichen Behandlung stundenweise der Arbeit fernbleiben muss, kann für diese Ausfallstunden ebenso Taggeld beansprucht werden. Ausnahme: Während der 3 Karenztagen wird kein Taggeld geleistet, folglich auch nicht für Ausfallstunden.
Fazit zu Kranken- und Unfalltaggelder
Mit der korrekten Abrechnung der Kranken- und Unfalltaggelder stellen Sie sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Mitarbeitende optimal unterstützt werden
FAQ: Kranken- und Unfalltaggelder
Wie viele Tage pro Jahr werden für die Taggeldberechnung angesetzt?
Für Kranken- und Unfalltaggelder werden 365 Kalendertage pro Jahr verwendet. Nur Arbeitslosentaggelder werden pro Arbeitstag berechnet.
Muss der 13. Monatslohn zusätzlich zum Taggeld ausbezahlt werden?
Nein, der 13. Monatslohn ist bereits in der Berechnungsbasis des Taggeldes enthalten. Es wird am Jahresende kein separater 13. Monatslohn mehr geschuldet.
Ab wann besteht der Anspruch auf Unfalltaggeld?
Der Anspruch entsteht am dritten Kalendertag nach dem Unfalltag. Der Unfalltag und die zwei folgenden Tage sind Karenzzeiten, für die kein Taggeld ausbezahlt wird.
Wie hoch ist der maximale versicherte Lohn für Unfalltaggelder?
Der versicherte Höchstlohn beträgt CHF 148'200.– pro Kalenderjahr, was einem maximalen Taggeld von CHF 325.– entspricht.
Was gilt als Berechnungsbasis bei Arbeitnehmenden mit stark variierendem Lohn?
Bei stark variierendem Lohn ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die massgebende Berechnungsbasis.