Naturallohn: So werden Naturalleistungen berechnet
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Der Naturallohn umfasst alle Entschädigungen in Form von Sachleistungen, die vertraglich vereinbart sind und als Lohnbestandteil gelten. Dazu zählen beispielsweise kostenlose Unterkunft, Verpflegung oder die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Diese Leistungen sind sowohl sozialversicherungspflichtig als auch steuerpflichtig, sofern sie nicht als geringfügig eingestuft werden.
Die wichtigsten Punkte:
- Naturalleistungen sind nicht in Geld, sondern in Sachgütern oder Dienstleistungen zu erbringen.
- Kost und Logis sowie private Fahrten mit dem Firmenauto sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Geringfügige Leistungen wie ein Halbtaxabonnement oder branchenübliche Vergünstigungen sind oft ausgenommen.
- Die Bewertung erfolgt nach festen Pauschalansätzen der AHV oder zum Marktpreis.

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Welche Sachleistungen gelten als Naturallohn und wie werden diese korrekt berechnet und versteuert?
Naturallohn als Entschädigung
Üblich ist die Entschädigung in Geldlohn. Rechtlich zulässig ist jedoch auch die Abgeltung in Naturallohn, sofern dies vereinbart ist.
Beispiel: Eine Erntemitarbeiterin erhält Unterkunft, Verpflegung sowie einen Anteil der geernteten Früchte.
Der Naturallohn spielt als Nebenleistung häufig eine Rolle: Gratis Verpflegung und/ oder Unterkunft gilt als Lohnbestandteil und ist sowohl sozialversicherungspflichtig wie steuerpflichtig.
Naturalleistungen sind also Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Ein Hauswart bewohnt eine Firmenwohnung und bezahlt dafür keine Miete. Die ortsübliche Miete ist ein Lohnbestandteil.
- Eine Mitarbeiterin in einem Pflegeheim erhält gratis Mittagessen.
- Eine Versicherungsagentin kann das Geschäftsauto auch privat gebrauchen, ohne dafür eine Entschädigung bezahlen zu müssen.
- Eine Firma schenkt den Mitarbeitenden das Generalabonnement, ohne dass dieses für Geschäftsfahrten verwendet wird.
Geringfügige oder unregelmässige Naturalleistungen lösen jedoch weder eine Sozialversicherungsnoch eine Steuerpflicht aus. Dazu gehören:
- Halbtaxabonnement;
- Geschäftshandy;
- branchenübliche Produktevergünstigungen;
- übliche Geschenke;
- unregelmässige Einladungen zum Essen.
Keine Naturalleistungen stellen jedoch folgende Vorgänge dar:
- Eine Mitarbeiterin eines Hotels isst regelmässig am Arbeitsort und bezahlt dafür.
- Ein Verkaufsleiter benutzt für die Geschäftsfahrten sein Privatauto und erhält dafür eine Entschädigung von CHF 0.70 pro Kilometer.
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Berechnung der Naturalleistungen
Erhalten Arbeitnehmende Kost und Logis (Zimmer) wird dies wie folgt bewertet (Stand 2021):
| im Tag | im Monat | |
|---|---|---|
| Frühstück | CHF 3.50 | CHF 105.– |
| Mittagessen | CHF 10.– | CHF 300.– |
| Abendessen | CHF 8.– | CHF 240.– |
| Unterkunft | CHF 11.50 | CHF 345.– |
| Volle Verpflegung und Unterkunft | CHF 33.– | CHF 990.– |
Die Pauschalansätze finden sich im Merkblatt 2.01 der AHV (www.ahv.ch) oder in der Verordnung zum AHV-Gesetz in Art. 11. Bei einer vergünstigten Mietwohnung gilt die Differenz zwischen bezahltem Mietzins und marktüblichem Mietzins als Lohnbestandteil. Geschäftsauto: Für die Privatnutzung ist pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat, einzusetzen. Andere Naturaleinkommen sind zum Marktpreis einzusetzen oder werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse bewertet.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob die Sachleistung vertraglich vereinbart ist.
- Unterscheiden Sie zwischen vollwertigen Leistungen und geringfügigen Ausnahmen.
- Ermitteln Sie den Wert der Leistung nach den aktuellen AHV-Pauschalen oder dem Marktpreis.
- Bei Firmenwohnungen: Berechnen Sie die Differenz zwischen bezahlter und marktüblicher Miete.
- Bei Firmenautos: Setzen Sie 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MwSt.) pro Monat an (mindestens CHF 150.–).
- Führen Sie den berechneten Betrag als Lohnbestandteil in der Lohnabrechnung auf.
- Verwenden Sie eine Korrekturlohnart, um den Betrag nicht auszuahlen, aber für die Sozialversicherung zu berücksichtigen.
- Stellen Sie sicher, dass die Basis für Sozialversicherungen und Quellensteuer die Naturalleistung einschliesst.
Verrechnung der Naturalleistungen
Der Betrag ist als Lohnbestandteil in der Lohnabrechnung aufzuführen und gehört zum sozialversicherungspflichtigen und steuerpflichtigen Einkommen.
Damit der Betrag nicht ausbezahlt wird, ist eine Korrekturlohnart (z. B. «Korrektur Naturalleistungen ») zu verwenden, welche den Betrag wieder abzieht (siehe Tabelle 1).
Die Basis fur die Sozialversicherungen (und die Quellensteuer) berücksichtigt die Naturalleistung.
FAQ: Naturallohn
Wann sind Naturalleistungen steuerpflichtig?
Sofern es sich um vertraglich vereinbarte Sachleistungen handelt, die nicht als geringfügig gelten (z. B. kostenlose Unterkunft oder Verpflegung), sind diese voll sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig.
Wie wird die private Nutzung eines Firmenautos bewertet?
Für die private Nutzung sind monatlich 0,9 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) anzusetzen, mindestens jedoch CHF 150.– pro Monat.
Gilt ein Halbtaxabonnement als Naturallohn?
Nein, geringfügige oder unregelmässige Leistungen wie ein Halbtaxabonnement, ein Geschäftshandy oder übliche Geschenke lösen keine Sozialversicherungs- oder Steuerpflicht aus.
Wie wird eine vergünstigte Firmenwohnung berechnet?
Die Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Mietzins und dem marktüblichen Mietzins gilt als Lohnbestandteil und muss versteuert werden.
Wo finde ich die aktuellen Pauschalansätze für Kost und Logis?
Die aktuellen Werte finden sich im Merkblatt 2.01 der AHV oder in der Verordnung zum AHV-Gesetz (Art. 11).