Naturallohn: So werden Naturalleistungen berechnet

Geld ist nicht die einzige Form der Entschädigung für geleistete Arbeit. Der Naturallohn, also die Abgeltung in Form von Sachleistungen, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Solange dies vertraglich vereinbart ist, steht es arbeitsrechtlich auf solidem Boden. Wie Naturalleistungen berechnet werden, zeigt dieser Beitrag.

13.02.2024 Von: Ralph Büchel
Naturallohn

Naturallohn als Entschädigung

Üblich ist die Entschädigung in Geldlohn. Rechtlich zulässig ist jedoch auch die Abgeltung in Naturallohn, sofern dies vereinbart ist.

Beispiel: Eine Erntemitarbeiterin erhält Unterkunft, Verpflegung sowie einen Anteil der geernteten Früchte.

Der Naturallohn spielt als Nebenleistung häufig eine Rolle: Gratis Verpflegung und/ oder Unterkunft gilt als Lohnbestandteil und ist sowohl sozialversicherungspflichtig wie steuerpflichtig.

    Naturalleistungen sind also Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise:

    • Ein Hauswart bewohnt eine Firmenwohnung und bezahlt dafür keine Miete. Die ortsübliche Miete ist ein Lohnbestandteil.
    • Eine Mitarbeiterin in einem Pflegeheim erhält gratis Mittagessen.
    • Eine Versicherungsagentin kann das Geschäftsauto auch privat gebrauchen, ohne dafür eine Entschädigung bezahlen zu müssen.
    • Eine Firma schenkt den Mitarbeitenden das Generalabonnement, ohne dass dieses für Geschäftsfahrten verwendet wird.

    Geringfügige oder unregelmässige Naturalleistungen lösen jedoch weder eine Sozialversicherungsnoch eine Steuerpflicht aus. Dazu gehören:

    • Halbtaxabonnement;
    • Geschäftshandy;
    • branchenübliche Produktevergünstigungen;
    • übliche Geschenke;
    • unregelmässige Einladungen zum Essen.

    Keine Naturalleistungen stellen jedoch folgende Vorgänge dar:

    • Eine Mitarbeiterin eines Hotels isst regelmässig am Arbeitsort und bezahlt dafür.
    • Ein Verkaufsleiter benutzt für die Geschäftsfahrten sein Privatauto und erhält dafür eine Entschädigung von CHF 0.70 pro Kilometer.

    Berechnung der Naturalleistungen

    Erhalten Arbeitnehmende Kost und Logis (Zimmer) wird dies wie folgt bewertet (Stand 2021):

      im Tag im Monat
    Frühstück CHF 3.50 CHF 105.–
    Mittagessen CHF 10.– CHF 300.–
    Abendessen CHF 8.– CHF 240.–
    Unterkunft CHF 11.50 CHF 345.–
    Volle Verpflegung und Unterkunft CHF 33.– CHF 990.–

    Die Pauschalansätze finden sich im Merkblatt 2.01 der AHV (www.ahv.ch) oder in der Verordnung zum AHV-Gesetz in Art. 11. Bei einer vergünstigten Mietwohnung gilt die Differenz zwischen bezahltem Mietzins und marktüblichem Mietzins als Lohnbestandteil. Geschäftsauto: Für die Privatnutzung ist pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat, einzusetzen. Andere Naturaleinkommen sind zum Marktpreis einzusetzen oder werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse bewertet.

    Verrechnung der Naturalleistungen

    Der Betrag ist als Lohnbestandteil in der Lohnabrechnung aufzuführen und gehört zum sozialversicherungspflichtigen und steuerpflichtigen Einkommen.

    Damit der Betrag nicht ausbezahlt wird, ist eine Korrekturlohnart (z. B. «Korrektur Naturalleistungen ») zu verwenden, welche den Betrag wieder abzieht (siehe Tabelle 1).

    Die Basis fur die Sozialversicherungen (und die Quellensteuer) berücksichtigt die Naturalleistung.

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