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Leistungslohn: Die Höhe des Salärs beeinflussen

Die Vereinbarung eines Leistungslohnes bedeutet nicht, dass nun eine Tätigkeit im Sinne eines Werkvertrages vorliegt, der Lohn wird nur von der erbrachten Leistung abhängig gemacht. Welche Arten von Leistungslohn sind möglich?

15.09.2021 Von: Gerhard Koller
Leistungslohn

Der Leistungslohn

Bei Leistungslohn kann sich die Lohnberechnung auf das Arbeitsergebnis (in quantitativer Hinsicht), auf den Umsatz oder den Gewinn beziehen. Je nachdem kann der Arbeitnehmer die Höhe seines Salärs mehr oder weniger direkt beeinflussen. Beim Firmengewinnen ist dies meistens nur in kleineren Betrieben möglich. Die Bemessung kann sich auf die Leistung eines Einzelnen, einer Gruppe oder eines ganzen Betriebes beziehen.

Da der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht relativ stark vom Arbeitgeber abhängig ist, wird regelmässig eine Mischform vorgezogen, indem dem Arbeitnehmer ein gewisses Mindesteinkommen garantiert wird, während der Rest von seinem persönlichen Einsatz abhängt. Bei gewissen Lohnarten trägt zudem der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko zu einem Teil mit, wenn äussere Faktoren nicht nur den Umsatz oder den Gewinn der Firma, sondern direkt auch sein Gehalt beeinflussen.

Arten von Leistungslohn

Unter den Leistungslohn fallen insbesondere die Akkordarbeit, die Provision und unter Umständen auch die Beteiligung am Geschäftsergebnis, wenn dieses vom einzelnen Arbeitnehmer direkt beeinflussbar ist. Ebenso können Bonuszahlungen usw. im Sinne eines Leistungslohnes ausgerichtet werden.

Grundlohn

Von einem Grundlohn wird dann gesprochen, wenn dieser, unabhängig von der Leistung und einer zusätzlichen Beteiligung, regelmässig in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeitszeit bezahlt wird.

Garantielohn

Vom Grundlohn unterscheidet sich der Garantielohn dadurch, dass hier grundsätzlich ein leistungsbezogener Lohn vergütet wird, eine minimale Zahlung der Provisionen usw. aber auch für den Fall garantiert wird, dass die erwirtschaftete Provision effektiv niedriger ist. Man könnte diesen Anteil auch als «à conto Provision» betrachten, die fest zugesichert ist und nicht zurückgefordert werden kann.

Prämien/Bonus

Prämien oder Bonuszahlungen erfolgen oft dann, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Mindestleistung (an Provisionen oder Umsätzen) überschreitet, um zu guten Ergebnissen anzuspornen. Bei sehr hohen Zahlungen ist im Streitfall zu prüfen, ob es sich um eine Sonderleistung des Arbeitgebers handelt oder diese Zahlung ebenfalls ein Entgelt für die geleistete Arbeit darstellt, weshalb sie dann unter Umständen nicht mehr im beliebigen Ermessen des Arbeitgebers liegt. Um Streitigkeiten vorzubeugen ist es wichtig, die Berechnungsart von vornherein klar zu definieren.

Provisionen

Provisionen sind dann beim Leistungslohn einzureihen, wenn der Arbeitnehmer von seinen eigenen abgeschlossenen oder vermittelten Geschäften eine Beteiligung erhält. In diesen Fällen ist die Vergütung direkt von seinem Einsatz und seinem Geschick abhängig. Wie die Provision dann im Detail berechnet wird, ist Sache der Vereinbarung.

Erfolgt die Provisionsberechnung hingegen vom Gesamt- oder einem Gruppenumsatz, ist wieder von Zeitlohn auszugehen, da der einzelne Arbeitnehmer nur einen indirekten Einfluss hat. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer ein hohes Fixum oder einen hohen Garantielohn erhält, und die Provision nur noch einen kleinen Teil des Salärs ausmacht.

Anteil am Geschäftsergebnis

Ist ein Anteil am Geschäftsergebnis vereinbart, ist der Einfluss des einzelnen Arbeitnehmers regelmässig gering, weshalb nicht mehr von einem leistungsbezogenen Lohn gesprochen werden kann.

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