Leistungslohn: Die Höhe des Salärs beeinflussen
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KURZ ZUSAMMENGEFASST
Leistungslohn verknüpft die Vergütung direkt mit dem Arbeitsergebnis, dem Umsatz oder dem Gewinn, ohne dass eine Werkvertrag-Beziehung entsteht. In der Praxis wird oft eine Mischform gewählt, die ein garantiertes Mindesteinkommen mit einem variablen, leistungsabhängigen Anteil kombiniert. Diese Struktur ermöglicht es Arbeitnehmern in kleineren Betrieben oder bei direkten Provisionen, ihren Lohn aktiv mitzugestalten, während bei Gewinnbeteiligungen der Einfluss des Einzelnen meist geringer ausfällt.
Die wichtigsten Punkte:
- Leistungslohn kann sich auf das Arbeitsergebnis, den Umsatz oder den Firmengewinn beziehen.
- Eine Mischform mit garantiertem Mindesteinkommen ist in der Schweiz der Standard, um das wirtschaftliche Risiko zu teilen.
- Akkordarbeit, Provisionen und Prämien zählen zu den gängigsten Formen des Leistungslohns.
- Bei hohen Bonuszahlungen muss geklärt werden, ob diese als Sonderleistung oder als festes Entgelt gelten.
- Ein Anteil am Geschäftsergebnis ist oft nicht mehr als direkter Leistungslohn zu werten, wenn der Einfluss des Mitarbeiters gering ist.

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Welche Arten von Leistungslohn gibt es und wie beeinflussen sie das Salär in Schweizer Unternehmen?
Der Leistungslohn
Bei Leistungslohn kann sich die Lohnberechnung auf das Arbeitsergebnis (in quantitativer Hinsicht), auf den Umsatz oder den Gewinn beziehen. Je nachdem kann der Arbeitnehmer die Höhe seines Salärs mehr oder weniger direkt beeinflussen. Beim Firmengewinnen ist dies meistens nur in kleineren Betrieben möglich. Die Bemessung kann sich auf die Leistung eines Einzelnen, einer Gruppe oder eines ganzen Betriebes beziehen.
Da der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht relativ stark vom Arbeitgeber abhängig ist, wird regelmässig eine Mischform vorgezogen, indem dem Arbeitnehmer ein gewisses Mindesteinkommen garantiert wird, während der Rest von seinem persönlichen Einsatz abhängt. Bei gewissen Lohnarten trägt zudem der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko zu einem Teil mit, wenn äussere Faktoren nicht nur den Umsatz oder den Gewinn der Firma, sondern direkt auch sein Gehalt beeinflussen.
Arten von Leistungslohn
Unter den Leistungslohn fallen insbesondere die Akkordarbeit, die Provision und unter Umständen auch die Beteiligung am Geschäftsergebnis, wenn dieses vom einzelnen Arbeitnehmer direkt beeinflussbar ist. Ebenso können Bonuszahlungen usw. im Sinne eines Leistungslohnes ausgerichtet werden.
Grundlohn
Von einem Grundlohn wird dann gesprochen, wenn dieser, unabhängig von der Leistung und einer zusätzlichen Beteiligung, regelmässig in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeitszeit bezahlt wird.
Garantielohn
Vom Grundlohn unterscheidet sich der Garantielohn dadurch, dass hier grundsätzlich ein leistungsbezogener Lohn vergütet wird, eine minimale Zahlung der Provisionen usw. aber auch für den Fall garantiert wird, dass die erwirtschaftete Provision effektiv niedriger ist. Man könnte diesen Anteil auch als «à conto Provision» betrachten, die fest zugesichert ist und nicht zurückgefordert werden kann.
Checkliste
- Klären Sie, ob die Vergütung auf Einzel-, Gruppen- oder Betriebsebene berechnet wird.
- Definieren Sie das Verhältnis zwischen Fixum und variablem Anteil im Arbeitsvertrag.
- Sichern Sie ein garantiertes Mindesteinkommen ab, um das Existenzrisiko des Mitarbeiters zu minimieren.
- Legen Sie die Berechnungsformel für Provisionen oder Prämien schriftlich und eindeutig fest.
- Prüfen Sie, ob bei Gewinnbeteiligungen der einzelne Arbeitnehmer den Erfolg direkt beeinflussen kann.
- Kontrollieren Sie, ob hohe Bonuszahlungen als Sonderleistung oder als Teil des regulären Lohns einzustufen sind.
- Unterscheiden Sie klar zwischen Zeitlohn (bei Gesamtumsatz) und echtem Leistungslohn (bei individuellem Umsatz).
- Halten Sie die Kriterien für die Auszahlung von Prämien transparent und nachvollziehbar.
- Beachten Sie, dass bei zu starkem Einfluss externer Faktoren das Betriebsrisiko teilweise auf den Arbeitnehmer übergeht.
- Sichern Sie die rechtliche Einordnung der Vereinbarung ab, um Streitfälle bei der Lohnabrechnung zu vermeiden.
Prämien/Bonus
Prämien oder Bonuszahlungen erfolgen oft dann, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Mindestleistung (an Provisionen oder Umsätzen) überschreitet, um zu guten Ergebnissen anzuspornen. Bei sehr hohen Zahlungen ist im Streitfall zu prüfen, ob es sich um eine Sonderleistung des Arbeitgebers handelt oder diese Zahlung ebenfalls ein Entgelt für die geleistete Arbeit darstellt, weshalb sie dann unter Umständen nicht mehr im beliebigen Ermessen des Arbeitgebers liegt. Um Streitigkeiten vorzubeugen ist es wichtig, die Berechnungsart von vornherein klar zu definieren.
Provisionen
Provisionen sind dann beim Leistungslohn einzureihen, wenn der Arbeitnehmer von seinen eigenen abgeschlossenen oder vermittelten Geschäften eine Beteiligung erhält. In diesen Fällen ist die Vergütung direkt von seinem Einsatz und seinem Geschick abhängig. Wie die Provision dann im Detail berechnet wird, ist Sache der Vereinbarung.
Erfolgt die Provisionsberechnung hingegen vom Gesamt- oder einem Gruppenumsatz, ist wieder von Zeitlohn auszugehen, da der einzelne Arbeitnehmer nur einen indirekten Einfluss hat. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer ein hohes Fixum oder einen hohen Garantielohn erhält, und die Provision nur noch einen kleinen Teil des Salärs ausmacht.
Anteil am Geschäftsergebnis
Ist ein Anteil am Geschäftsergebnis vereinbart, ist der Einfluss des einzelnen Arbeitnehmers regelmässig gering, weshalb nicht mehr von einem leistungsbezogenen Lohn gesprochen werden kann.
FAQ: Leistungslohn
Ist ein Leistungslohn rechtlich gleichzusetzen mit einem Werkvertrag?
Nein, die Vereinbarung eines Leistungslohnes bedeutet nicht, dass eine Tätigkeit im Sinne eines Werkvertrages vorliegt. Es bleibt ein Arbeitsverhältnis bestehen, wobei der Lohn nur von der erbrachten Leistung abhängig gemacht wird.
Was ist der Unterschied zwischen Garantielohn und Grundlohn?
Der Grundlohn wird unabhängig von der Leistung regelmässig nach Arbeitszeit bezahlt. Der Garantielohn hingegen sichert eine minimale Zahlung für leistungsbezogene Löhne (wie Provisionen) zu, falls diese effektiv niedriger ausfallen als vereinbart.
Kann ein Arbeitnehmer den Gewinn der Firma direkt beeinflussen?
Dies ist meistens nur in kleineren Betrieben möglich. Bei grösseren Unternehmen oder bei einer reinen Beteiligung am Geschäftsergebnis ist der Einfluss des einzelnen Arbeitnehmers regelmässig gering, weshalb dies oft nicht als direkter Leistungslohn gilt.
Wann wird eine Provision als Zeitlohn eingestuft?
Eine Provision gilt als Zeitlohn, wenn sie vom Gesamt- oder Gruppenumsatz berechnet wird, da der einzelne Arbeitnehmer dann nur einen indirekten Einfluss hat. Ebenfalls als Zeitlohn gilt sie, wenn ein hohes Fixum dominiert und die Provision nur einen kleinen Teil des Salärs ausmacht.
Wie vermeidet man Streitigkeiten bei Prämienzahlungen?
Es ist wichtig, die Berechnungsart von Prämien und Bonuszahlungen von vornherein klar im Arbeitsvertrag zu definieren. Bei sehr hohen Zahlungen muss zudem geklärt werden, ob es sich um eine Sonderleistung oder ein festes Entgelt handelt.