Abredeversicherung: Vermeidung von Versicherungslücken

Arbeitshilfen Sozialversicherungen
Vermeidung von Versicherungslücken
Dadurch können Versicherungslücken geschlossen werden, wie sie etwa entstehen bei
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab dem 31. Tag;
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unbezahltem Urlaub von mehr als 31 Tagen;
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beruflicher Weiterbildung; oder
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Krankheit ohne Lohnfortzahlung.
Die Abredeversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn die betroffene Person bereits vorher obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert war, also wöchentlich mehr als acht Sunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat.
Es werden die gleichen Versicherungsleistungen gewährt wie in der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung.
Die Abredeversicherung muss beim letzten zuständigen UVG-Versicherer mit besonderem Formular abgeschlossen werden. Dabei darf kein Unterbruch zwischen Ende der betrieblichen Unfallversicherung und Beginn der Abredeversicherung entstehen. Das entsprechende Formular kann beim UVG-Versicherer bezogen werden. Die Höchstdauer der Abredeversicherung beträgt sechs aufeinander folgende Monate.
Diese Frist beginnt jeweils neu zu laufen, wenn die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung wieder wirksam geworden ist.
Der ehemalige Arbeitnehmer muss die Prämie – sie beträgt ca. CHF 45.– pro Monat – für die gewünschte Abrededauer (mindestens für einen Monat) zum Voraus (also vor Ende der 31-tägigen Nachdeckungsfrist der Nichtberufsunfallversicherung) bezahlt haben.
Dauer der Abredeversicherung
Ist für den Versicherten im Voraus nicht ganz klar, für welche Zeitdauer er die Abredeversicherung benötigt, kann er die Prämie jeweils für einen Monat einzahlen und anschliessend den Versicherungsschutz – wenn nötig – bis zur Höchstdauer von sechs Monaten verlängern.
Versicherungsnachweis
Die Dauer der gewünschten Abredeversicherung ist auch auf dem Empfangsschein einzutragen. Dieser gilt für den Versicherten als Versicherungsausweis (Police).