Krankentaggeldversicherung Schweiz: Leistung nach Wartefrist

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Bei Arbeitsunfähigkeit springt die Krankentaggeldversicherung erst nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist ein, welche oft 30, 90 oder 180 Tage beträgt. Während dieser Frist bleibt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss OR Art. 324a bestehen. Ohne schriftliche Vereinbarung ist vom Arbeitgeber in der Regel der volle Lohn zu zahlen, wobei eine Beschränkung auf 80 % für den Arbeitnehmer aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge eine signifikante Lohneinbusse darstellt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Krankentaggeldversicherung zahlt erst nach Ablauf der Wartefrist (z. B. 30 Tage).
  • Während der Wartefrist muss der Arbeitgeber den Lohn gemäss OR Art. 324a weiterzahlen.
  • Eine einseitige Beschränkung auf 80 % Lohnfortzahlung kann rechtlich angreifbar sein und zu Einkommensverlusten führen.
  • Die Höhe der Lohnfortzahlung sollte im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt werden.
  • VVG-Verträge gewähren oft 730 Tage Leistung pro Fall, KVG-Verträge 720 Tage innert 900 Tagen.
07.01.2026 Von: Ralph Büchel
Krankentaggeldversicherung Schweiz

Welche Lohnfortzahlungspflicht besteht während der Wartefrist einer Krankentaggeldversicherung in der Schweiz?

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erbringt eine Krankentaggeldversicherung Taggeldleistungen. Dies in der Regel auf der Grundlage von 80 % des versicherten Verdienstes während 720, bzw. 730 Tagen. Wie die Regelungen der Krankentaggeldversicherung Schweiz sind, erfahren Sie hier.

Krankentaggeldversicherung Schweiz

Die Krankentaggeldversicherung kann nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) oder als privatrechtlicher Versicherungsvertrag gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) abgeschlossen werden.

Nach OR Art. 324a muss die abgeschlossene Krankentaggeldversicherung mit der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht gleichwertig sein.

Unbestritten ist, dass bei Bestehen einer Krankentaggeldversicherung, welche mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert wird, während zwei Jahren Taggeldleistungen erbringt und die Taggelder 80% des versicherten Verdienstes ausmachen, als gleichwertig gilt. Dabei können ein bis drei Karenztage einzel- oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbart werden. Karenztage bedeuten, dass den Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht für diese Tage trifft.

Hier wir die Lohnfortzahlung gemäss 324a Abs. 4 OR abgebildet.

Wartefrist bei Krankentaggeldversicherung Schweiz

Meist ist versicherungsvertraglich eine Wartefrist vorgesehen, d. h. die Taggeldleistungen der Krankentaggeldversicherung werden erst nach Ablauf der Wartefrist ausgerichtet. Dabei kann es sich beispielweise um 14, 30, 90 oder 180 Tage handeln.

Häufige Frage ist, welche Lohnfortzahlung den Arbeitgeber während einer Wartefrist
trifft.

Praxisbeispiel:
Muriel Sommer ist während 20 Tagen arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber hat eine Krankentaggeldversicherung mit einer Wartefrist von 30 Tagen abgeschlossen. Hat sie Anspruch auf den vollen Lohn oder nur auf 80%?

Während der Wartefrist hat der Arbeitgeber den Lohn auszurichten. Arbeitsvertraglich kann vereinbart sein, dass sich die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers während der Wartefrist auf 80% des Lohnes beschränkt. Dabei ist zu beachten, dass 80% Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer eine empfindliche Lohneinbusse bedeutet. Im Gegensatz zum KTG ist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers sozialversicherungspflichtig, wodurch das Einkommen des Arbeitnehmers tatsächlich um 20% tiefer ausfällt. Diese Einbusse ist ab dem Leistungsbeginn der KTG-Versicherung bedeutend geringer, weil keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geschuldet sind. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, während der Wartefrist eine volle Lohnfortzahlung zu prüfen. Gemäss Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Basel-Stadt sind ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung 100% Lohnfortzahlung während der beschränkten Dauer gemäss Skala zu leisten. Es empfiehlt sich deshalb, den Umfang der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers schriftlich zu regeln.

Krankentaggeldversicherung Schweiz nach KVG

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die dazugehörende Verordnung (KVV) enthalten Bestimmungen zur freiwilligen Krankentaggeldversicherung.

Diese Vorschriften sind bei der Vertragsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Wesentlicher Bestandteil eines Vertrags bilden zudem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder das Reglement des Krankenversicherers.

Wesentlich ist im Besonderen, dass grundsätzlich auch das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die dazugehörige Verordnung (ATSV) zur Anwendung gelangen.

Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbaren das versicherte Taggeld. Sie können die Deckung auf Krankheit und Mutterschaft beschränken. Dies im Unterschied zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, welche das Unfallrisiko immer subsidiär mitversichert.

Checkliste

  • Prüfen Sie den Vertragstyp der Krankentaggeldversicherung (KVG oder VVG).
  • Ermitteln Sie die vertraglich vereinbarte Wartefrist (Karenzzeit).
  • Überprüfen Sie den Arbeitsvertrag auf eine klare Regelung zur Lohnfortzahlung während der Wartefrist.
  • Sicherstellen, dass keine Gesundheitsvorbehalte den Versicherungsschutz im Leistungsfall gefährden.
  • Klären Sie mit dem Arbeitnehmer, ob 80 % oder 100 % Lohn während der Wartefrist gezahlt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die Lohnfortzahlung die gesetzlichen Mindestanforderungen nach OR Art. 324a erfüllt.
  • Informieren Sie neue Mitarbeiter über die Meldepflicht bei Krankheit und die Bedeutung der Gesundheitsdeklaration.
  • Klären Sie die Dauer der Taggeldleistungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Krankentaggeldversicherung Schweiz nach VVG

Die meisten Kollektiv-Krankentaggeldversicherungen werden nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) abgeschlossen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um einen privatrechtlichen Vertrag mit grosser Parteiautonomie. Der Versicherungsvertrag darf nicht gegen die zwingenden oder halbzwingenden Bestimmungen des VVG verstossen. Die Bestimmungen des KVG und des ATSG hat er nicht einzuhalten.

Im Unterschied zur Krankentaggeldversicherung nach KVG gewähren VVG-Verträge in der Regel Taggeldleistungen während 730 Tage pro Leistungsfall, und nicht während 720 Tagen innert 900 Tagen für sämtliche Erkrankungen. Damit eignen sich Krankentaggeldversicherungen nach VVG besonders für die Koordination mit den Invalidenrenten aus der beruflichen Vorsorge (BVG).

Unterschiede KVG/VVG

Leistungen der Krankentaggeldversicherung Schweiz

Ein Unterschied zur Krankentaggeldversicherung nach KVG kann bei privatrechtlichen Verträgen auch darin bestehen, dass nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Taggeldleistungen an die versicherte Person bis zum Ablauf der 730 Tage weiterhin ausgerichtet werden, ohne dass zwingend ein Übertritt in die Einzelversicherung notwendig ist. Es gibt aber auch Versicherungsbedingungen, welche über die Kündigung hinaus nur noch während einer gewissen Dauer (180 oder 360 Tage) Taggeldleistungen erbringen.

Gesundheitsvorbehalte

Verlangt der Privatversicherer beim Eintritt neuer Arbeitnehmenden eine Gesundheitsdeklaration, ist diese selbstredend wahrheitsgetreu auszufüllen. Werden Tatsachen, welche dem Arbeitnehmenden bekannt sind oder bekannt sein müssten, verschwiegen oder falsch mitgeteilt, entfällt der Versicherungsschutz im Leistungsfall, sofern dieser in einem ursächlichen Zusammenhang mit der verschwiegenen oder unrichtig mitgeteilten Tatsache steht.

FAQ: Krankentaggeldversicherung Schweiz

Wer zahlt den Lohn während der Wartefrist der Krankentaggeldversicherung?

Während der Wartefrist trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlungspflicht. Der Arbeitgeber muss den Lohn nach den Regeln des OR Art. 324a weiterzahlen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart.

Darf der Arbeitgeber während der Wartefrist nur 80 % des Lohnes zahlen?

Eine Beschränkung auf 80 % ist möglich, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Ohne solche Vereinbarung verlangt die Rechtsprechung oft 100 % Lohnfortzahlung. Zudem führt 80 % aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge zu einem höheren Nettoverlust für den Arbeitnehmer als bei der späteren KTG-Auszahlung.

Was ist der Unterschied zwischen einer KVG- und einer VVG-Krankentaggeldversicherung?

KVG-Verträge unterliegen dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung und zahlen meist 720 Tage innert 900 Tagen. VVG-Verträge sind privatrechtlich, bieten oft 730 Tage Leistung pro Leistungsfall und ermöglichen eine bessere Koordination mit der BVG-Invalidenrente.

Was passiert, wenn Gesundheitsangaben bei der Anmeldung falsch sind?

Werden dem Arbeitnehmer bekannte Tatsachen verschwiegen oder falsch mitgeteilt, kann der Versicherungsschutz im Leistungsfall entfallen, wenn der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Verschweigung steht.

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