Berufsunfall: Wann bezahlt die Versicherung?

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Bei einem Berufsunfall ist in der Regel die obligatorische Unfallversicherung (UVG) leistungspflichtig, sofern die gesetzlichen Merkmale wie Plötzlichkeit, Nichtbeabsichtigkeit und eine schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors erfüllt sind. Im Gegensatz dazu gehen die Behandlungskosten bei Nichtberufsunfällen zulasten der Krankenversicherung, wobei keine Taggelder der UVG bezahlt werden und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers wie bei Krankheit greift.

Die wichtigsten Punkte:

  • Ein Berufsunfall ereignet sich während der Arbeitszeit und wird von der UVG gedeckt.
  • Arbeitnehmende mit weniger als 8 Stunden pro Woche sind nur gegen Berufsunfälle und Arbeitswegunfälle versichert.
  • Bei Absicht, Grobfahrlässigkeit oder gefährlichen Sportarten können Leistungen gekürzt oder verweigert werden.
  • Unfälle während eines Militärdienstes werden ausschliesslich von der Militärversicherung (MVG) bezahlt.
07.01.2026 Von: Ralph Büchel
Berufsunfall

Wann übernimmt die Unfallversicherung die Kosten bei einem Berufsunfall in der Schweiz?

Bei Unfällen wird in aller Regel die obligatorische Unfallversicherung (UVG) leistungspflichtig. Doch was wird unter einem Berufsunfall verstanden und wer bezahlt? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen.

Definition von einem Berufsunfall 

Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (ATSG, Art. 4).

Die Anerkennung eines Unfalles bzw. von Unfallfolgen erfordert, dass die einzelnen Unfallmerkmale erfüllt sein müssen:

  • Schädigende Einwirkungen auf den menschlichen Körper;
  • Plötzlichkeit;
  • Nicht beabsichtigt = unfreiwillig;
  • Äusserer Faktor;
  • Ungewöhnlichkeit des äusseren Faktors

Im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) wird zwischen

  • Berufsunfall und
  • Nichtberufsunfall

unterschieden.

Ein Berufsunfall ereignet sich während der Arbeitszeit, Nichtberufsunfälle während der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg.

Berufsunfall, Nichtberufsunfall und Versicherung

Versichert sind Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten. Ausnahme: Arbeitnehmende mit weniger als durchschnittlich acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg versichert.

Bei einem Nichtberufsunfall gehen die Behandlungskosten zulasten des Krankenversicherers. Ein Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung (UVG) besteht nicht. Für den Arbeitgeber gilt dann die gleiche Lohnfortzahlungspflicht wie bei Krankheit.

Neben Unfällen sind auch unfallähnliche Körperschädigungen, Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalls unfallversichert.

Checkliste

  • Unfall sofort dem Arbeitgeber melden.
  • Prüfen, ob die 8-Stunden-Grenze für die obligatorische UVG erfüllt ist.
  • Sicherstellen, dass die Merkmale des Unfalls (plötzlich, äusserer Faktor) vorliegen.
  • Bei Verdacht auf Nichtberufsunfall den Krankenversicherer kontaktieren.
  • Arztzeugnis einholen, falls vom Arbeitgeber verlangt.
  • Informieren, ob eine Abredeversicherung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen relevant ist.
  • Prüfen, ob eine freiwillige UVG-Zusatzversicherung besteht.
  • Bei Militärdienst die Militärversicherung (MVG) einschalten.
  • Dokumentation von Unfallursache und Folgen für den Versicherer vorbereiten.

Auch bei Unfällen stellt sich die Verschuldensfrage. Die Leistungen der Unfallversicherung (UVG) können bei Absicht, Grobfahrlässigkeit, bei aussergewöhnlichen Gefahren und Wagnissen gekürzt oder sogar vollumfänglich verweigert werden. Dies ist beispielsweise bei einem absichtlichen Herbeiführen der Schädigung, bei Beteiligung an Raufereien und Schlägereien starker Provokation oder bei gefährlichen Sportarten der Fall.

Obligatorisch unfallversichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmende, ohne Rücksicht auf deren Alter und Einkommen. Bei Ausscheiden von Arbeitnehmenden aus dem Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, eine Abredeversicherung abzuschliessen. Den Arbeitgeber trifft eine entsprechende Informationspflicht.

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) können durch eine freiwillige UVG-Zusatzversicherung ergänzt werden.

Familienzulagen werden zwar nach Eintritt einer unfall- oder berufskrankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit noch befristet ausgerichtet. Nichtsdestotrotz bilden sie Bestandteil der Berechnung der Taggeldleistung in der Unfallversicherung (UVG).

Eine Besonderheit bilden Unfälle, welche ein Arbeitnehmender während eines Dienstes erleidet. Für die Folgen eines solchen Unfalls erbringt ausschliesslich die Militärversicherung (MVG) die gesetzlichen Leistungen.

Meldung bei einem Berufsunfall

Erleidet ein Arbeitnehmender einen Unfall, muss er sofort seinen Arbeitgeber über das Unfallereignis informieren. Dieser meldet den Unfall seinem Unfallversicherer. Auch bei einem Unfall kann der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen. Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei einer Krankheit.

FAQ: Berufsunfall

Was genau definiert einen Berufsunfall?

Ein Berufsunfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper, die während der Arbeitszeit erfolgt und zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führt.

Wer bezahlt bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg werden als Berufsunfall behandelt und von der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) bezahlt, sofern der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.

Was passiert, wenn ein Unfall auf dem Heimweg passiert?

Ein Unfall auf dem Heimweg gilt als Nichtberufsunfall. Die Behandlungskosten trägt die Krankenversicherung, und es gibt keine Taggelder der UVG; der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter wie bei Krankheit.

Kann die Unfallversicherung die Zahlung verweigern?

Ja, die Leistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, bei Grobfahrlässigkeit, Beteiligung an Raufereien oder bei der Ausübung aussergewöhnlich gefährlicher Sportarten.

Gilt die Unfallversicherung auch für Teilzeitkräfte?

Arbeitnehmende mit weniger als durchschnittlich 8 Stunden pro Woche sind nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg versichert, nicht jedoch gegen Nichtberufsunfälle.

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