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Quellensteuertarife: Das ist der richtige Tarifcode

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Der Schuldner der steuerbaren Leistung muss den korrekten Quellensteuertarifcode ermitteln, der sich aus dem Zivilstand, der Anzahl Kinderabzüge und der Kirchensteuerpflicht zusammensetzt. Während der Bund die Grundtarife (A bis P, E, H, HE, NO) definiert, variieren die Details je nach Kanton, insbesondere bei der Kirchensteuer und bei Grenzgängern mit Wohnsitz in Deutschland oder Italien. Arbeitgeber sind verpflichtet, die persönlichen Verhältnisse der Mitarbeitenden abzuklären und die entsprechenden Unterlagen für die Dokumentationspflicht aufzubewahren.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Tarifcode setzt sich aus einem Buchstaben (Zivilstand), einer Zahl (Kinder) und Y/N (Kirchensteuer) zusammen.
  • Tarif A gilt für Alleinstehende, Tarif C für Doppelverdiener in Ehe, Tarif B für Single-Einkommen in Ehe.
  • Grenzgänger aus Deutschland nutzen spezielle Tarife (L, M, N, P), während italienische Grenzgänger im Tessin Tarife R bis U erhalten.
  • Kantone wie Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis erheben keine Kirchensteuer über die Quellensteuer.
  • Änderungen der persönlichen Verhältnisse gelten ab dem Folgemonat.
12.01.2026 Von: Brigitte Zulauf
Quellensteuertarife

Wie bestimme ich den richtigen Quellensteuertarifcode für meine Mitarbeitenden in der Schweiz?

Der Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) ist verantwortlich für die korrekte Bestimmung des Tarifcodes. Es empfiehlt sich, die notwendigen Abklärungen mit den Mitarbeitenden zu treffen und die notwendigen Unterlagen zu Dokumentationszwecken aufzubewahren. In einigen Kantonen muss die Unternehmung den Tarifcode selber bestimmen. Die Steuerbehörden haben aus diesem Grund Erläuterungen und teilweise Tools zur Bestimmung des korrekten Tarifcodes publiziert. Erfahren Sie hier, welche Quellensteuertarife für welche Personengruppen verwendet werden müssen.

Ändern sich die persönlichen Verhältnisse und damit die Quellensteuertarife, wird dies ab dem Folgemonat gültig.

Der normale Tarifcode setzt sich zusammen aus einem Buchstaben, einer Zahl für die Anzahl Kinderabzüge und dem Buchstaben N oder Y für die Angabe, ob der Tarif mit oder ohne Kirchensteuer zu berücksichtigen ist

Beispiel: C1N
C = beide Ehepartner/eingetragene Partner arbeiten resp. erhalten ein Ersatzeinkommen
1 = sie haben ein unterstützungspflichtiges Kind, welches in ihrer Obhut ist
N = sie sind in einem Kanton, welcher keine Unterscheidung der Kirchensteuer kennt, oder gehören nicht einer gem. Kanton definierten Landeskirche an.

Die Tarifcodes werden im KS 45 im Kapitel 4 detailiert erläutert. Diese beinhalten nur die Tarifcodes auf Bundesebene. Der ELM Standard 5.0 enthält die Angaben für Sondertarife und kantonale Quellensteuertarife wie z.B. für den Kanton Tessin.

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