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Quellensteuerverordnung: Der Teufel steckt im Detail

Anfang 2021 ist die neue Quellensteuerverordnung in Kraft getreten. Selbst wenn die neuen Bestimmungen auf den ersten Blick klar scheinen, steckt der Teufel im Detail. In der Pflicht stehen Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer.

23.03.2022 Von: Brigitte Zulauf
Quellensteuerverordnung

Im Zuge der Quellensteuerrevision 2021 (Ungleichbehandlung im Bereich der Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU) wurde die Gelegenheit ergriffen, einen grossen Schritt in Richtung Vereinheitlichung zu unternehmen. Eine massive Erleichterung wäre die Einigung auf nur ein Berechnungsmodell (Monats- oder Jahresmodell) gewesen, was aber aufgrund des föderalistischen Systems zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich war. Im Bereich der Berechnung der Quellensteuern innerhalb des Monats- und des Jahresmodells ist die Vereinheitlichung durchaus gelungen, denn der Gesetzgeber hat eine weitgehende Vereinheitlichung im Dezember 2016 beschlossen (DBG, StHG).

Die Berechnungen wurden jedoch nicht einfacher, sondern komplizierter. Aufgrund des Wegfalls des Nebenerwerbtarifs sind z.B. Unternehmen mit vielen Teilzeitangestellten
und Aushilfen damit konfrontiert, sehr umfangreiche Informationen einzuholen und Teilzeithochrechnungen vorzunehmen. Das ganze Verfahren wurde aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen nicht vollständig harmonisiert.

Die ESTV und die Kantone haben die Fülle und Qualität an Informationen jedoch im Bereich der Quellensteuern auf das Jahr 2021 massiv verbessert. Es lohnt sich deshalb immer, einen Blick auf die Informationsseiten der entsprechenden kantonalen Webseiten zu werfen. Dort befinden sich nützliche Informationen für die Quellensteuerpflichtigen selbst und die Unternehmen respektive die SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung).

Vielen Unternehmen ist es nun bewusst, dass die Verantwortung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern bei ihnen und nicht bei den Steuerbehörden liegt. In einigen
Kantonen müssen die Arbeitgebenden beispielsweise die Tarifcodes jetzt selbst bestimmen. Das ganze Risiko der korrekten Berechnung und Abwicklung der Quellensteuern
lag schon immer bei den SSL (Schuldner der steuerbaren Leistungen) gewesen.

Die Nutzung des Swissdec ELM 5.0 Standards inkl. Datenübermittlung an die zuständigen Behörden sollte von jeder Unternehmung geprüft werden.

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