Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok
Weka Plus

Ständige Erreichbarkeit: Keine ruhige Minute mehr

Immer mehr Arbeitgeber stellen die Erreichbarkeit ihrer Mitarbeitenden mithilfe von Smartphones, Tablets und Laptops sicher. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind diesbezüglich viele Fragen offen. Dennoch stösst die ständige Erreichbarkeit an gesetzliche Schranken.

22.06.2020 Von: Roger Rudolph
Ständige Erreichbarkei

State of the Art

Fast alle Arbeitgeber statten ihre Mitarbeitenden heute mit elektro­nischen Geräten aus. Was mit dem Pager begann, führte übers Handy und den Blackberry bis hin zum Smartphone. In manchen Branchen und Funktionen gehören Laptops mit UMTS-An­schluss längst zum Stan­dard. Mit dem Einsatz mobiler Geräte geht die Erwartung einher, dass die Mitarbeitenden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus oder gar ständig via Telefon, E-Mail oder SMS erreichbar und für Arbeitsleistun­gen abrufbar sind.

Diese Entwicklung wird anhalten und macht auch vor öffentlichen Unternehmen keinen Halt: Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die Stadtpolizei Zürich ihre Polizisten mit Smartphones ausrüstet, um so eine bessere Erreichbarkeit in Alarmsituationen zu erreichen. An diesem neuen Alarmierungskonzept, das sich in einer Pilotphase bewährt hat und nun definitiv eingeführt wurde, nehmen über 840 Polizisten auf freiwilliger Basis teil. Wer dies tut, gibt dem Kommando seine private Handynummer bekannt und verpflichtet sich, sein Telefon im Rahmen des Zumutbaren in der Freizeit auf sich zu tragen, im Alarmfall einzurücken und das Handy während des Dienstes für berufliche Zwecke zu nutzen. Im Gegenzug erhalten die Polizisten dafür ein vergünstigtes Smartphone und eine Entschädigung von 20 Franken für die Handyrechnung.

Belastung wirft Fragen auf

Es ist liegt auf der Hand,  dass diese neue Form von Arbeitsbeanspruchung in verschiedener Hinsicht zur Belastung für die Mitarbeitenden werden kann. Beispielsweise kann eine durch die ständige Erreichbarkeit ausgelöste Grundanspannung des Arbeitnehmers zu Stresssituationen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, zumindest aber wird das Abschalten schwieriger. Ebenso kann das Privat- und Familienleben leiden, wenn ein Mitarbeiter am Feierabend oder in den Ferien ständig damit rechnen muss, mit geschäftlichen E-Mails oder Anrufen konfrontiert zu werden.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht stellen sich vor allem Fragen des Persönlich­keitsschutzes, des Datenschutzes, der Arbeits- und Ruhe­zeit sowie weiterer arbeitsgesetzlicher Normen, der Entlöhnung, des Aus­lagenersatzes, des Ferien­rechts und der einseitigen Einführung durch den Arbeitgeber. Die schweize­rische Arbeitsrechtswissen­schaft hat sich damit noch kaum be­fasst und die Rechtsprechung dazu ist ebenfalls so gut wie nicht vorhanden. Dennoch soll versucht werden, einigen der skizzierten arbeitsrechtlichen «Hotspots» im Folgenden etwas schärfere Konturen zu verleihen.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren