Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok

Zusatzferien: Der Kauf von Zusatzferien als attraktiver Fringe Benefit

Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitenden an, zusätzliche Ferien zu kaufen. Diese Flexibilisierung der Arbeitszeit wird geschätzt, wenn auch oft nicht übermässig genutzt. Wie's funktioniert, lesen Sie hier.

02.06.2023 Von: Thomas Wachter
Zusatzferien

Zusatzferien kaufen

Teilweise können Zusatzferien gekauft werden, nachdem die ordentlichen Ferientage beansprucht wurden, teilweise kann der jährliche Ferienanspruch um bis zu 10 oder 20 Tage erhöht werden. Die zusätzlichen Ferien sind mit unbezahltem Urlaub verwandt und könnten auch durch diesen ersetzt werden. Der Unterschied liegt in der Handhabung: der zusätzliche Ferienbezug ist flexibel möglich und die zusätzlichen Ferien werden wie der übliche Ferienanspruch gehandhabt. Der Bezug muss mit dem Betrieb abgesprochen werden.

Pro zusätzlichen Ferientag wird in der Regel 1/261 (0.38 Prozent) des Jahreslohns eingesetzt. Tatsächlich liegen die Kosten für den Arbeitgeber leicht höher, beispielsweise verbleiben bei 10 zusätzlichen Ferientagen 223 anstelle von 233 Arbeitstagen (die genaue Anzahl ist vom Ferien- und Feiertagsanspruch abhängig). Der rechnerische Betrag für einen zusätzlichen Ferientag beträgt dann 1/233 (0.43 Prozent) des Jahreslohnes.

Zusatzferien korrekt abrechnen

Die Berechnung der Arbeitstage und Kosten ist folgende:

                                                                 Ferienanspruch 20 Tage Ferienanspruch 25 Tage
Arbeitstage pro Jahr 261 261 261 261
Ferientage 20 20 25 25
Feiertage (je nach Betrieb) 8 8 8 8
Tatsächliche Arbeitstage pro Jahr 233 233 228 228
Zusätzliche Ferientage 10 20 10 20
Verbleibende Arbeitstage pro Jahr 233 213 218 208
Lohnkosten pro zusätzlichen Ferientag 1/233 1/233 1/228 1/228

Grundsätzliche Änderungen bei den Sozialversicherungen sind in der Regel durch die Zusatzferien nicht gegeben. Wird die Arbeitszeit und der Lohn lediglich im laufenden Jahr herabgesetzt, so dürfte es sich in rechtlicher Hinsicht um unbezahlten Urlaub handeln, der versicherte Lohn in der Pensionskasse wird nicht herabgesetzt. Dadurch sind die Pensionskassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verhältnis zum Lohn etwas höher. Bei dauernder Herabsetzung der Arbeitszeit und des Lohnes wird hingegen der versicherte Lohn angepasst. Der Versicherungsschutz während der Zusatzferien ist durch die Nachdeckungsfrist von einem Monat in der beruflichen Vorsorge resp. von 31 Tagen in der Nichtberufsunfallversicherung gegeben, solange diese Fristen nicht überschritten werden.

Wie weit die Regelung betreffend Nachholen von Ferientagen bei Krankheit oder Unfall auf die Zusatzferien angewendet wird, ist im Betrieb zu klären. Die Ferienkürzung bei Arbeitsverhinderung kann wohl auf die «gekauften» Ferientage nicht angewendet werden.

Newsletter W+ abonnieren