Erbvertrag: Formvorschriften, Inhalt und Wirkung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Erbvertrag ist ein bindender Vertrag zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Partei, der nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden kann. Im Gegensatz zum Testament erfordert er zwingend die Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung mit Zeugen und Urkundsperson. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem ein generelles Schenkungsverbot, wobei nur Gelegenheitsgeschenke ausgenommen sind.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Erbvertrag bindet alle Parteien und kann nur gemeinsam geändert werden.
- Zwingende Form: Öffentliche Beurkundung durch Urkundsperson und zwei Zeugen.
- Es gibt vier Arten: Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflagen und Erbverzicht.
- Seit 2023 gilt ein generelles Schenkungsverbot mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken.
- Bei Scheidung können Pflichtteilsansprüche bereits bei hängigem Verfahren enden.

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Welche Formvorschriften gelten für einen Erbvertrag und wie wirkt sich das revidierte Erbrecht auf Schenkungen aus?
Allgemeines zum Erbvertrag
Mit dem Erbvertrag ist es möglich, eine bindende Nachlassplanung vorzunehmen. Man unterscheidet bei den Erbverträgen vier Arten:
- der Erbeinsetzungsvertrag;
- der Vermächtnisvertrag;
- der Auflagenvertrag; und
- der Erbverzichtsvertrag.
Welche Formvorschrift gilt für den Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist ein formbedürftiges Rechtsgeschäft. Zu seiner Gültigkeit bedarf der Erbvertrag der Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung, d.h. der Erbvertrag kann nur durch eine öffentliche Beurkundung gültig errichtet werden. Hierzu müssen die Parteien vor einer Urkundsperson gleichzeitig ihren Willen erklären und die Urkunde muss von dieser Urkundsperson und zusätzlich von zwei unabhängigen Zeugen unterschrieben werden. Die Errichtung kann entweder im Selbstlesungs- oder im Vorlesungsverfahren durchgeführt werden und zeichnet sich durch strikte Regeln aus, welche zur Sicherung des letzten Willens des Erblassers beitragen sollen.
Inhalt
Der Erbvertrag ist zwar in seiner Ausgestaltung an die vier Hauptarten gebunden, er ermöglicht aber trotzdem eine variable Nachlassregelung. Der Erbvertrag kann mit einem Ehevertrag kombiniert werden.
Der Erbeinsetzungsvertrag begründet eine Gesamtnachfolge des Bedachten. In ihm können eine oder auch mehrere Erbzuwendungen enthalten sein.
Der Vermächtnisvertrag gibt dem Bedachten einen vertragsmässigen Anspruch auf ein Vermächtnis. Er begründet eine Einzelnachfolge des Bedachten.
Mit dem Auflagenvertrag erhält der Auflagenbegünstigte noch kein Recht auf eine Leistung. Erst wenn er die Auflage erfüllt hat, erhält er ein Recht auf die erbrechtliche Zuwendung der versprochenen (Gegen-)Leistung.
Der Erbverzichtsvertrag hat den Verzicht des Präsumtiverbes auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht zum Gegenstand. Dieser Verzicht erfolgt entweder ohne Gegenleistung vom Erblasser oder gegen eine Gegenleistung.
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Wirkungen
Die einseitige Unwiderrufbarkeit sowie die erbrechtliche Bindungswirkung zeichnen den Erbvertrag aus. Nach geltendem Recht kann der Erblasser zu Lebzeiten grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Unter anderem kann der Erblasser auch Schenkungen vornehmen, sofern er damit nicht offensichtlich beabsichtigt, seine Verpflichtungen aus dem Erbvertrag auszuhöhlen oder den Erbvertragspartner zu schädigen. Seit dem 1. Januar 2023 ist mit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts jedoch ein generelles «Schenkungsverbot» eingeführt worden, was einem Paradigmenwechsel zum heutigen Recht entspricht. Vom künftigen Schenkungsverbot ausgenommen sind lediglich Gelegenheitsgeschenke. Es ist deshalb empfehlenswert, im Erbvertrag explizit und präzise festzuhalten, in welchem Umfang der Erblasser Schenkungen bzw. unentgeltliche Zuwendungen (neue Terminologie des Gesetzes) vornehmen darf.
Checkliste
- Klären Sie die Art des Erbvertrags (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage oder Verzicht).
- Prüfen Sie, ob eine Kombination mit einem Ehevertrag sinnvoll ist.
- Sichern Sie die Form: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Urkundsperson.
- Stellen Sie sicher, dass zwei unabhängige Zeugen anwesend sind.
- Wählen Sie das Verfahren: Selbstlesung oder Vorlesung der Urkunde.
- Definieren Sie im Vertrag explizit den Umfang erlaubter Schenkungen.
- Beachten Sie die neuen Regeln zum Schenkungsverbot seit 2023.
- Klären Sie die Wirkung bei einer möglichen Ehescheidung.
- Dokumentieren Sie eventuelle Enterbungsgründe für einseitige Aufhebungen.
- Lassen Sie die Unterschriften der Urkundsperson und der Zeugen ordnungsgemäss leisten.
Wie kann der Erbvertrag aufgehoben werden?
Der Erbvertrag kann beispielsweise durch die gemeinsame Übereinkunft der Vertragschliessenden in der gehörigen Form aufgehoben werden. Weiter kann der Erblasser einseitig einen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag aufheben, wenn sich der Erbe oder Bedachte nach dem Abschluss des Vertrages dem Erblasser gegenüber eines Verhaltens schuldig macht, das einen Enterbungsgrund darstellt.
Des Weiteren wird der Erbvertrag im Falle der rechtskräftigen Ehescheidung (Art. 120 Abs. 2 ZGB), bei Erbunwürdigkeit (Art. 540 ZGB) oder bei Ausschlagung der Erbschaft (Art. 566 ZGB) wirkungslos.
Zu beachten ist, dass der Pflichtteilsanspruch und das gesetzliche Erbrecht unter geltendem Recht erst enden, wenn die Ehegatten rechtskräftig geschieden sind bzw. die eingetragene Partnerschaft aufgelöst ist. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Rechts am 1. Januar 2023 verloren die Ehegatten ihre Pflichtteilsansprüche, nicht jedoch ihr gesetzliches Erbrecht, bereits mit hängigem Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren oder auf Klage nach zweijährigem Getrenntleben – vorbehältlich einer abweichenden Anordnung. Sobald ein Scheidungsverfahren im soeben genannten Sinne hängig ist, kann jeder Ehegatte den anderen Ehegatten durch letztwillige Verfügung als gesetzlichen ausschliessen.
FAQ: Erbvertrag
Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?
Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden, während ein Erbvertrag eine Bindungswirkung hat und nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden kann.
Welche Form muss ein Erbvertrag haben?
Der Erbvertrag muss zwingend durch eine öffentliche Beurkundung errichtet werden. Dies erfordert die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien vor einer Urkundsperson sowie die Unterschrift dieser Person und zweier unabhängiger Zeugen.
Gilt für den Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrags noch ein Schenkungsverbot?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein generelles Schenkungsverbot, um die vertraglichen Verpflichtungen nicht auszuhöhlen. Ausgenommen sind lediglich Gelegenheitsgeschenke. Es ist daher ratsam, den Umfang erlaubter Zuwendungen im Vertrag präzise festzuhalten.
Wie wirkt sich eine Ehescheidung auf den Erbvertrag aus?
Bei rechtskräftiger Ehescheidung wird der Erbvertrag wirkungslos. Seit 2023 verlieren Ehegatten ihre Pflichtteilsansprüche bereits bei hängigem Scheidungsverfahren, sofern keine abweichende Anordnung getroffen wurde, was die Möglichkeit zur einseitigen Ausschliessung durch letztwillige Verfügung eröffnet.
Kann ein Erbvertrag einseitig aufgehoben werden?
Grundsätzlich nein, da er bindend ist. Eine einseitige Aufhebung ist jedoch möglich, wenn sich der Erbe oder Bedachte eines Verhaltens schuldig macht, das einen Enterbungsgrund darstellt, oder bei bestimmten gesetzlichen Ereignissen wie Erbunwürdigkeit oder Ausschlagung der Erbschaft.