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Der praktische Ratgeber für die letztwillige Verfügung und den Erbgang
Für die gültige Erstellung eines Testaments gibt es einige formelle und inhaltliche Anforderungen, welche diesbezügliche rechtliche Kenntnisse voraussetzen. Im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Nachlasses durch die Erben sind bestimmte Kenntnisse des Erbrechts gleichermassen unabdingbar.
Dieser Ratgeber vermittelt Ihnen praktisches Know-how für die Erstellung eines Testaments und die Durchführung einer Erbteilung und beantwortet Ihre offenen Fragen.
Ihr Nutzen
- Sie sichern sich prägnantes und alltagstaugliches Wissen über das schweizerische Erbrecht.
- Sie erarbeiten sich die notwendigen Kenntnisse für die Erstellung eines gültigen Testaments und damit für die Durchsetzung Ihres letzten Willens.
- Sie kommen einfach zum erforderlichen Wissen für die Abwicklung einer Erbteilung.
- Dank praktischer Checklisten und Mustervorlagen sparen Sie Zeit bei der Erstellung eines Testaments wie auch bei der Nachlassabwicklung.
- Sie vermeiden den Beizug teurer Rechtsberater dank treffender Antworten auf Ihre offenen Fragen.
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Praxiswissen und Mustervorlagen zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung und zum Erbgang:
- Einführung in das Erbrecht
- Die gesetzlichen Erben
- Die Verfügung von Todes wegen
- Die Verfügungsfähigkeit
- Die Verfügungsfreiheit
- Die Verfügungsarten
- Die Verfügungsformen
- Lebensversicherungen
- Die mangelhafte Verfügung von Todes wegen/Ungültigkeitsklage
- Die Herabsetzungsklage
- Die Eröffnung des Erbganges
- Die Sicherungsmassregeln
- Der Erwerb der Erbschaft
- Das öffentliche Inventar
- Die amtliche Liquidation
- Erbengemeinschaft
- Die Teilungsart
- Die Ausgleichung
- Abschluss und Wirkung der Teilung
- Checklisten
- Mustervorlagen
- Behördenverzeichnis
Dr. Manfred Küng
Seniorpartner bei Küng Rechtsanwälte
Dr. Manfred Küng übernahm 1988 die Leitung der Rechtsabteilung des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich und wurde 1992 zum Chef des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister berufen. In der Schweizer Armee setzte er sich in Milizfunktion mit Fragen des Völkerrechts und als Gemeinderat (Exekutive) und Kantonsrat mit öffentlichrechtlichen Problemstellungen und Fragen der Gesetzgebung auseinander. An den Universitäten von Zürich und St. Gallen war er verschiedentlich Lehrbeauftragter zum Handels-, Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht. Im ersten Halbjahr 2007 befasste er sich mit Fragen im internationalen Recht als visiting scholar an der Fordham Law School in New York, NY. Manfred Küng hat im Berner Kommentar das Handelsregister (2001) und im Basler Kommentar die Kapitalherabsetzung (1994, 2002 und 2008) kommentiert. Er ist als Co-Autor am Kommentar zum Börsengesetz beteiligt (1998, 2002 und 2004) und hat zahlreiche Aufsätze publiziert.
Marcel Aebischer
Partner und Mitinhaber von Küng Rechtsanwälte & Notare AG in Gossau/SG
Marcel Aebischer studierte Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen. Nebst Tätigkeiten auf dem Gericht und in der Advokatur setzte er sich auf einem Amtsnotariat im Kanton St. Gallen mit Fragen des Ehe- und Erbrechts sowie des Beurkundungs- und Gesellschaftsrechts auseinander. Als Rechtsanwalt befasst sich Marcel Aebischer insbesondere mit Fragen des Vertragsrechts (inkl. Arbeitsrecht), des Gesellschaftsrechts, des Haftpflicht- und Versicherungsrechts, des Strafrechts sowie mit rechtlichen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen. Ausserdem ist Marcel Aebischer stellvertretender Präsident der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse des Gerichtskreises St. Gallen. Als öffentlicher Notar befasst sich Marcel Aebischer ausserdem mit Fragen des Beurkundungsrechts und beurkundet Ehe- und Erbverträge, öffentliche letztwillige Verfügungen sowie sämtliche gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten wie Gründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen oder Auflösungen von Gesellschaften.