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- AGB für Treuhandunternehmen
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Der Treuhandvertrag ist als eine spezielle Ausgestaltung des Auftrags nach Art. 394 ff. OR zu verstehen. Im Auftrag Ihres Klienten verwalten Sie Vermögensgegenstände o.ä. Je nach Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses hat der Treuhänder gegenüber Dritten die gleichen Befugnisse wie ein Eigentümer.
Ihr Nutzen
- Sie legen die grundlegenden Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien fest.
- Sie regeln den Umgang mit Haftung und Risiken im Vertragsverhältnis zu Ihrem Kunden.
- Sie garantieren den rechtskonformen Umgang mit zur Verfügung gestellten Daten und Informationen des Treugebers.
- Sie integrieren diese AGB’s in die individuellen Verträge und regulieren so allgemeine Bestimmungen einfach, effizient und rechtssicher.