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Kader und Lernende, Teilzeit- und Temporärarbeit, befristete Arbeitsverträge
Für gewisse Arbeitsverhältnisse gelten spezielle Regeln. Aber auch der Trend zu mehr Flexibilität am Arbeitsplatz hat Auswirkungen auf die Inhalte und Regelungen in Arbeitsverträgen.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den Besonderheiten und die rechtlichen Grundlagen zu besonderen Arbeitsverhältnissen, welche sich vom üblichen Arbeitsvertrag für ein Vollpensum und im Monatslohn unterscheiden. Damit Sie keine wichtige Regelung bei diesen Arbeitsverträgen vergessen, finden Sie im Anschluss jedes Kapitels eine Mustervorlage.
Ihr Nutzen
- Sie kennen die Formerfordernisse und die rechtlichen Folgen für ein befristetes Arbeitsverhältnis.
- Sie erstellen sichere und lückenlose Kaderarbeitsverträge sowie Verträge mit besonderen Regelungen für Handelsreisende.
- Sie profitieren von rechtssicheren Vereinbarungen für Jobsharing und wissen, was Sie bei der Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses unbedingt beachten müssen.
- Sie wissen, welche Anstellungsbedingungen für die Temporärarbeit sowie den Personalverleih gelten.
- Sie formulieren die speziellen Inhalte beim Teilzeitarbeitsvertrag bezüglich Leistung, Arbeitszeit und Ferien klar und rechtssicher.
- Sie verfassen rechtsgültige Lehrverträge, kennen Ihre Pflichten als Arbeitgeber und gehen im Falle einer frühzeitigen Auflösung korrekt vor.
- Dank der zahlreichen Vertragsmuster profitieren Sie von sicheren Formulierungen.
Downloads mit weiteren Infos zu diesem Artikel
Hier finden Sie alle Infos und Mustervorlagen zu den Regelungen für besondere Arbeitsverhältnisse, welche sich vom üblichen Arbeitsvertrag für ein Vollzeitpensum und Monatslohn unterscheiden:
- Arbeitsvertrag Kader
- Arbeitsvertrag mit Stundenlohn
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Arbeitsvertrag Kurzaushilfe
- Teilzeitarbeit
- Arbeit auf Abruf
- Temporärarbeit - Personalverleih
- Jobsharing
- Telearbeit
- Heimarbeit
- Handelsreisendenvertrag
- Lehrvertrag
- Praktikum
- Werkvertrag und Auftrag
- Arbeitsvertrag - Informationspflicht
Thomas Wachter
Studium der Sozialwissenschaften an der Universität Zürich. Ausbildung Schweizerischer Kurs für Personalfachleute SKP. Drei Jahre Personalverantwortlicher für den Bereich Research und Development bei Schindler Aufzüge AG und seit 1992 im Personaldienst des Kantons Luzern in verschiedenen Funktionen. Nachdiplomstudium Wirtschaftsinformatik. Aktuell Leiter HR-Instrumente und Lohnsystem sowie Mitglied der Geschäftsleitung im Personaldienst des Kantons Luzern. Seit mehreren Jahren betreut er als Herausgeber bei WEKA Business Media AG verschiedene Publikationen im Bereich Personalarbeit und wirkt als Dozent für Personalmanagement, Personaladministration und Personalführung.