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- Live-Webinar Psychische Belastung, Sucht und Mobbing am Arbeitsplatz
Handlungsbedarf erkennen und rechtlich korrekt vorgehen
Psychische Erkrankungen, Suchtprobleme sowie Mobbing- oder Belästigungsvorwürfe stellen HR vor anspruchsvolle Situationen. Wann muss HR genauer abklären, wann handeln – und wo liegen die Grenzen? Wer seine Fürsorge- und Abklärungspflichten kennt, kann angemessen reagieren und rechtliche Risiken vermeiden.
In diesem Update-Webinar erfahren Sie, wann HR handeln muss, welche Abklärungen zulässig sind und worauf bei Gesprächen und Dokumentation zu achten ist. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen die Grenzen von Fürsorgepflicht, Persönlichkeitsschutz und HR-Rolle.
Nach dem Webinar können Sie:
- Anzeichen, Hinweise und Beschwerden besser einordnen.
- Beurteilen, wann HR handeln, abklären oder zunächst beobachten sollte.
- Gespräche mit betroffenen Mitarbeitenden und Führungskräften korrekt vorbereiten.
- Mobbing- und Belästigungsvorwürfe strukturiert aufnehmen und erste Schritte einleiten.
- Bei Abklärung und Dokumentation Persönlichkeitsschutz, Datenschutz und Fürsorgepflicht berücksichtigen.
- Typische rechtliche Fehler anhand aktueller Gerichtsurteile vermeiden.
- Psychische Erkrankungen erkennen: was HR wahrnehmen darf und muss
- Auffälligkeiten, Absenzen, Leistungsabfall und Verhaltensänderungen richtig einordnen
- Sucht am Arbeitsplatz: Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Mobbing und Belästigung: wann HR eingreifen muss
- Umgang mit Verdachtsmomenten, Hinweisen und Beschwerden
- Gesprächsführung mit Mitarbeitenden und Führungskräften
- Abklärung, Dokumentation, Datenschutz und Persönlichkeitsschutz
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Grenzen der HR-Rolle
- Aktuelle Gerichtsurteile zu psychischer Erkrankung, Sucht, Mobbing und Belästigung
- Typische Fehler aus der Praxis und wie Sie diese vermeiden
Thomas Hofer
Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, ist Partner bei Schwarzmann Brändli Hofer Rechtsanwälte AG. Er berät Arbeitgebende und Arbeitnehmende in allen Fragen des Arbeits- und Personalrechts und ist dabei regelmässig prozessierend tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Dozent für Arbeitsrecht an einer höheren Fachschule sowie Dozent für Privatrecht an einer Fachhochschule.