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Sourcecode: Aspekte der Hinterlegung

Wenn eine Vertragspartei (Bestellerin) bei der anderen Vertragspartei (Anbieterin) eine Software zur Entwicklung in Auftrag gibt, so ist die Bestellerin bereits in der Realisierungsphase der Anbieterin ein Stück weit ausgeliefert. Denn die Anbieterin als Fachspezialistin in diesem Bereich ist im Besitz der zur Weiterentwicklung, Anpassung sowie der Fehlerbehebung notwendigen Grundlagen wie dem Sourcecode und der gesamten technischen Dokumentation. Beim Sourcecode handelt es sich um den Quellcode der Software, einer für den Menschen lesbaren Version der Software.

09.06.2026 Von: André Henri Kuhn, Ursula Sury
Sourcecode

Wenn die Anbieterin ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, so kann seitens der Bestellerin nicht ohne Weiteres eine andere Anbieterin aufgeboten werden, welche in der Lage wäre, die anstehenden Probleme innert nützlicher Frist zu lösen. Denn ohne Zugriff auf den Sourcecode sowie ohne genau Kenntnis der zu erstellenden Software (z.B. der Programmiersprache) ist es für eine andere Anbieterin unmöglich, das Projekt fortzuführen. Die rechtliche Möglichkeit, eine andere Anbieterin für eine Ersatzvornahme aufzubieten, wenn die eigentliche Vertragspartei ihrer vertraglichen Leistungspflicht nicht/ungenügend nachkommt, besteht somit auch im Informatikbereich, lässt sich aber praktisch kaum realisieren, wenn der Zugriff auf den Quellcode nicht sichergestellt ist.

Rechtliche Aspekte der Hinterlegung

Grundsätzliche Ausgangslage

Erhält die Bestellerin der Software gemäss Vertrag das Urheberrecht an der für sie erstellten Software, so sollte die Herausgabe des Sourcecodes aus rechtlichen Gründen eigentlich kein Problem darstellen.

Erhält die Bestellerin der Software hingegen nur eine Lizenz an der Software, so wird die Anbieterin aus Gründen des Lizenzschutzes in aller Regel eine Übergabe des Quelltcodes verweigern. Möglicherweise wird sie sich aber damit einverstanden erklären, den Quelltext bei einem unabhängigen Dritten zu hinterlegen.

Zusammenhang Sourcecode und Urheberrecht

Einer Besitzerin des Sourcecodes stehen nicht automatisch auch die Urheberrechte zu. Es ist vertraglich genau festzulegen, welche Rechte die Anbieterin in jenen Fällen hat, in denen sie über den Quelltext verfügen darf. Zum Beispiel kann festgehalten werden, wie Fehler zu beheben sind, die Software anzupassen oder weiterzuentwickeln ist.

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