
MWST-Risiken bei Geschäftsfahrzeugen: Nutzung im In- und Ausland

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Grenzüberschreitende Sachverhalte
Es können MWST-Risiken bei Geschäftsfahrzeugen im In- und Ausland entstehen, falls diese von Schweizer Unternehmen an Arbeitnehmende zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, die korrekte mehrwertsteuerliche Handhabung sicherzustellen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei privater oder grenzüberschreitender Nutzung der Geschäftsfahrzeuge durch die Arbeitnehmenden. Bei grenzüberschreitender Nutzung können zudem auch zollrechtliche Risiken ausgelöst werden.
Grenzüberschreitende Nutzung
Nutzt ein Arbeitnehmer das ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Geschäftsfahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr (z.B. Schweiz/Deutschland), so können, abhängig von diversen Faktoren (insbesondere (Wohn)Sitz des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, Ort der Übergabe des Fahrzeugs und Immatrikulation), unterschiedliche mehrwertsteuer- und zollrechtliche Risiken ausgelöst werden.
Die rein geschäftliche Nutzung von Geschäftsfahrzeugen ist sowohl aus MWST- als auch zollrechtlicher Sicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weniger problematisch. Risikobehaftet ist insbesondere aber die private Nutzung der Geschäftsfahrzeuge. Der Arbeitsweg wird dabei aus Sicht der EU, im Gegensatz zur Schweiz, als private Nutzung erachtet.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der Schweizer und europäischen MWST-Gesetzgebung findet sich bei der Art der Leistung. So qualifiziert die Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges aus Sicht der Schweizer MWST als Lieferung. Entscheidend für den Ort der Besteuerung ist demnach, wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe befindet. Aus EU-Sicht ist hingegen von einer Dienstleistung auszugehen, welche nach dem Empfängerortprinzip, also am Wohnsitz des Arbeitnehmenden, zu besteuern ist. Eine Ausnahme existiert bei der kurzfristigen Vermietung von Fahrzeugen, auf welche in diesem Artikel nicht weiter eingegangen wird.
Nachstehend werden anhand von zwei in der Praxis häufig auftretenden Fallbeispielen, die mehrwertsteuer- sowie zollrechtlichen Risiken aus der grenzüberschreitenden Nutzung von Geschäftsfahrzeugen näher erläutert.
Die jeweiligen lokalen Zulassungsvorschriften der Fahrzeuge sind separat zu berücksichtigen und sind nicht Gegenstand dieses Artikels.
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