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Revisionsstelle: Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat

Die Revisionsstelle verschafft dem Verwaltungsrat eine unabhängige Sicht auf die Rechnungslegung, deckt Risiken auf und bringt Transparenz in kritische Sachverhalte. Dieser Beitrag zeigt, wie der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle den Revisionszyklus gemeinsam steuern und die Zusammenarbeit gezielt stärken.

09.02.2026 Von: WEKA Redaktionsteam
Revisionsstelle

Die Aufgaben der Revisionsstelle

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags prüft die Revisionsstelle, ob die Jahresrechnung beziehungsweise die Konzernrechnung dem gewählten Rechnungslegungswerk und dem Gesetz entspricht. Dabei spielen auch die internen Kontrollen unter Einbezug der Compliance respektive Corporate Governance eine zentrale Rolle. Neben dem rein gesetzlichen Auftrag setzt sich das Revisionsteam auch mit Veränderungschancen und Verbesserungspotenzialen im Unternehmen auseinander und kann damit aufgrund seiner breiten Erfahrung aus diversen Mandaten Mehrwerte schaffen. Der Verwaltungsrat ist im Unternehmen per Gesetz das oberste Aufsichts- und Gestaltungsorgan mit gewissen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben, wie beispielsweise:

  • Verantwortlichkeit für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung
  • Oberaufsicht über die Geschäftsleitung – dies im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Statuten, Reglementen und Weisungen
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse

Informationslücken schliessen

Der Verwaltungsrat bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung, der Generalversammlung und der Revisionsstelle. Durch eine aktive und erfolgreiche Zusammenarbeit erhält er von der Revisionsstelle ein umfassendes, unabhängiges und neutrales Bild von den relevanten Sachverhalten im Zusammenhang mit der Rechnungslegung bzw. den internen Kontrollen. Dieses Potenzial wird in der Praxis häufig noch zu wenig genutzt. Dies gilt es im gegenseitigen Interesse zu ändern und bestmöglich zu nutzen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit umfasst idealerweise einen individuell ausgestalteten Informationsaustausch über den gesamten Revisionszyklus von der Prüfungsplanung bis zur Revisionsbeendigung. Dieser reduziert die Informationsasymmetrie zwischen Revisionsstelle und Verwaltungsrat und hilft, die Prüfung effizient und effektiv durchzuführen und den Informationsstand des Verwaltungsrats bezogen auf die Rechnungslegung zu optimieren. Selbstverständlich ist auch ein punktueller Austausch in reduziertem Umfang möglich.

Prüfungsplanung

Durch seine betriebsnahe Sichtweise und sein umfangreiches Wissen kann der Verwaltungsrat Schwerpunkte definieren, die für die Prüfungsplanung relevant und für seine Überwachungs- und Kontrollfunktion wichtig sind. Die Revisionsstelle verfügt über hohes Fachwissen in der Rechnungslegung und hat die Übersicht über aktuelle gesetzliche Entwicklungen, die für den Verwaltungsrat respektive das Unternehmen relevant sein könnten. Zudem kennt sie die Prozesse und Kontrollen des Unternehmens durch ihre Prüfungstätigkeit sehr gut und kann in diesem Bereich mit einem hohen Praxisbezug und unternehmerischem Denken Verbesserungsvorschläge einbringen. 

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