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Revision: Vier Tipps für eine optimale Revision

Einer Revisionpflicht unterliegt eine Schweizer Firma unabhängig von ihrer Rechtsform ab einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung. Die Kriterien dazu sind in ARt. 727 OR aufgeführt.

10.07.2019 Von: Bernhard Madörin
Revision

Tipps für eine optimale Revison

Nachfolgend finden Sie vier Tipps für eine optimale Revision. Generelle Informationen zur Revision bietet Ihnen der Beitrag «Revisionsrecht». Über die eingeschränkte Revision informiert Sie dieser Beitrag.

TIPP 1
Überlegen Sie sich, ob Ihnen die letztjährige Revision weitergeholfen hat. Falls Sie nur zur reinen Pflichtübung geworden ist, müssen Sie sich überlegen, ob Ihre Dokumentation genügend sinnvoll aufgebaut war oder ob Ihr Revisor nicht in der Lage war, seine Resultate sinnvoll gegenüber seinem Kunden zu präsentieren, und zwar so, dass der Kunde auch einen gewissen Nutzen von dieser Dienstleistung hat.

TIPP 2
Überlegen Sie sich, ob Sie eine Revision benötigen. Sollten Sie weniger als zehn Mitarbeiter haben (1000 Stellenprozent im Durchschnitt pro Jahr), können Sie auf eine Wirtschaftsprüfung verzichten.

TIPP 3
Es empfiehlt sich für den Revisor, eine umfassende Dokumentation vorzubereiten. Die Buchhaltung ist auszudrucken, sämtliche Kontennachweise sind zu erbringen, und zu den Abschlussbuchungen sollten Überlegungen oder Dokumentationen vorliegen. Haben Sie eine saubere und vollständige Dokumentation vorbereitet, hat der Revisor weniger Arbeit und Sie im Gegenzug eine weniger hohe Rechnung.

TIPP 4
Es liegt an Ihnen, eine saubere Jahresrechnung zu erstellen. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass die Revisionsstelle dieses Raster erstellt. Sofern Sie eine Jahresrechnung mit allen Angaben gemäss den entsprechenden Regularien vorlegen können, ersparen Sie sich unnötige Kosten auf der einen Seite, und auf der anderen Seite befassen Sie sich integral mit dem schweizerischen Rechnungslegungsrecht. Dies führt zu einer Reduktion der Prüfkosten. WEKA bietet mit «Jahresabschluss» eine Online-Lösung an, die Ihnen zu einer rechtskonformen Jahresrechnung verhilft.

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