Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung: Der neue Standard

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung online bei der ESTV zwingend. Mit dem Wegfall des Services «MWST-Abrechnung easy» im Mai 2026 müssen alle Unternehmen auf die umfassendere Plattform «MWST-Abrechnung pro» umsteigen. Parallel dazu wird das bisherige CH-Login bis Ende 2027 durch das neue Behörden-Login AGOV ersetzt, um die Sicherheit der digitalen Steuerservices zu erhöhen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Online-Einreichung der MWST-Abrechnung ist seit 2025 obligatorisch.
  • Seit Mai 2026 steht nur noch «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung.
  • Das neue Behörden-Login AGOV wird ab Frühjahr 2027 Pflicht.
  • Treuhänder können Kundenabrechnungen zentral verwalten.
  • Die Plattform bietet Funktionen wie Fristverlängerung und Korrekturabrechnungen.
13.01.2026 Von: WEKA Redaktionsteam
Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Wie erfolgt die elektronische Mehrwertsteuerabrechnung ab 2026 und was bedeutet der Wechsel zu AGOV?

Unternehmen müssen seit 01.01.2025 ihre Mehrwertsteuerabrechnung online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen. Die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der MWST-Abrechnung bedeutet eine erhebliche administrative Entlastung, da das Mehrwertsteuerabrechnungsformular nicht mehr physisch unterschrieben und per Post eingereicht werden muss.

Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung zieht ihre Online-Services enger an die sicherheitstechnischen Zügel. Im Zuge der Modernisierung des ePortals wird der bisherige Zugang «MWST-Abrechnung easy» im Mai 2026 vom Netz genommen. Ab diesem Zeitpunkt führt kein Weg mehr am umfassenden Service «MWST-Abrechnung pro» vorbei. Dort bündelt die ESTV sämtliche Funktionen für die elektronische Abrechnung und schafft eine einheitliche Plattform für Unternehmen und Treuhänder. MWST-Abrechnung pro umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung
  • Automatisches Berechnen der Steuer
  • Sicherer Zugriff online (rund um die Uhr)
  • Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung
  • Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung
  • Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht
  • Beantragen von Fristverlängerung
  • Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware
  • Selbständiges Erfassen der Auszahladresse
  • Treuhandfirmen können auf einen Blcik alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen
  • Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihre Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen
  • Abrechnungsmodalitäten, wie Abrechnungsart, die Abrechnungsmethode oder die Abrechnungsperiodizität können online eingesehen und angepasst werden.
  • Deklaration der Einfuhrsteuer im Verlagerungsverfahren

 

Parallel dazu ersetzt der Bund das bisherige CH-Login durch das neue Behörden-Login AGOV. Unternehmen registrieren sich einmalig im ePortal «myESTV» und erhalten damit einen durchgängigen Zugang zu den Online-Services. Ab Frühjahr 2027 wird dieses Login obligatorisch, das bisherige CH-Login verschwindet Ende desselben Jahres. 

Die Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung wird zum durchgehend digital, getragen von einem einheitlichen Login und strengeren Sicherheitsstandards. Unternehmen, die den Wechsel früh vollziehen, sichern sich einen reibungslosen Übergang in die neue Infrastruktur.

Weitere Entwicklung Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Die ESTV passt ihre ePortal-Services an künftige Sicherheitsstandards an. Deshalb wird der Service «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung ausschliesslich über «MWST-Abrechnung pro», der weiterhin unverändert zur Verfügung steht.

Unternehmen können die Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» bereits heute nutzen und sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV» registrieren.

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und ersetzt schrittweise das bisherige CH-Login. Ab Frühjahr 2027 ist die Registrierung und Anmeldung über AGOV verpflichtend. Die CH-Login-Option wird Ende 2027 vollständig abgeschaltet.

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware einen direkten Upload zu «MWST-Abrechnung pro» unterstützt.
  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig einmalig im ePortal «myESTV» mit AGOV.
  • Wechseln Sie vor Mai 2026 aktiv von «MWST-Abrechnung easy» auf die Pro-Variante.
  • Informieren Sie Ihre Treuhänder über die neuen Zugriffsrechte und Verwaltungsmöglichkeiten.
  • Überprüfen Sie die hinterlegte Auszahladresse für Steuerrückzahlungen im System.
  • Nutzen Sie die Erinnerungsfunktion des Portals für die nächsten Abrechnungsfristen.
  • Sichern Sie Ihre Zugangsdaten für das neue Behörden-Login AGOV.
  • Testen Sie die Einreichung einer Korrekturabrechnung, falls notwendig.
  • Aktualisieren Sie interne Prozesse für die elektronische Fristverlängerung.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mit Zugangsberechtigung über den Login-Wechsel informiert sind.

FAQ: Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Wann wird «MWST-Abrechnung easy» abgeschaltet?

Der Service «MWST-Abrechnung easy» wird im Mai 2026 vom Netz genommen. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschliesslich «MWST-Abrechnung pro» nutzbar.

Was ist AGOV und wann wird es Pflicht?

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz. Die Registrierung und Anmeldung über AGOV wird ab Frühjahr 2027 verpflichtend; das CH-Login wird Ende 2027 abgeschaltet.

Können Treuhänder die Abrechnungen ihrer Kunden verwalten?

Ja, Treuhandfirmen können im «MWST-Abrechnung pro» alle nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen, Fristverlängerungen erfassen und diese in einem Schritt für mehrere Kunden beantragen.

Muss ich die Abrechnung manuell ausfüllen?

Nein, «MWST-Abrechnung pro» bietet eine Upload-Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware sowie ein automatisches Berechnen der Steuer.

Wie kann ich Fristverlängerungen beantragen?

Fristverlängerungen können direkt im Portal «MWST-Abrechnung pro» beantragt werden. Dies ist sowohl für einzelne Unternehmen als auch für Treuhänder im Massenfach möglich.

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