Steuerplanung: Wege der mittel- und langfristigen Planung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Nachhaltige Steuerplanung ist untrennbar mit der Gesamtunternehmensplanung verbunden und darf nie isoliert betrachtet werden. Während Stammhausstrukturen in der Vergangenheit oft aus operativen Gründen gewählt wurden, hat die Unternehmenssteuerreform II die Flexibilität für steuerneutrale Umstrukturierungen innerhalb von Konzernen erhöht. Dennoch bleibt die langfristige Tauglichkeit von Holdingprivilegien aufgrund internationaler Entwicklungen unsicher, weshalb eine periodische Prüfung der Gesellschaftsstruktur essenziell ist.
Die wichtigsten Punkte:
- Steuerliche Massnahmen müssen immer der gesamtwirtschaftlichen Strategie des Unternehmens dienen.
- Die Umwandlung einer Stammhausstruktur in eine reine Holding kann steuerliche Vorteile bieten, ist jedoch kein Selbstzweck.
- Überkapitalisierte Gesellschaften bergen hohe Haftungsrisiken und erschweren oft die Nachfolgeregelung.
- Der private Besitz von Unternehmensimmobilien ist seit der Einführung von Dividendenprivilegien meist steuerlich nachteilig.

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Wie planen Schweizer KMU ihre Gesellschaftsstruktur und Immobilien für langfristige Steueroptimierung und Risikominimierung?
Steuerplanung und Gesellschaftsstruktur
Beispielsweise ist eine Umstrukturierung allein aus fiskalischen Gründen nicht angebracht, es sei denn, sie ergibt im Rahmen der strategischen Gesamtüberlegungen langfristig Sinn. Im Folgenden werden wichtige Elemente der mittel- und langfristigen Steuerplanung aufgezeigt.
Unternehmen werden heute in unterschiedlichsten Strukturen geführt. Nicht selten ist durch Expansion und Zukäufe eine Stammhausstruktur entstanden. So nennt man ein Gebilde, in dem eine (Mutter-)Gesellschaft zwar Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält, in dieser Muttergesellschaft aber auch operative Tätigkeiten ausgeführt werden. Aus Sicht der Steuerplanung ist eine solche Stammhausstruktur heute tendenziell ungünstig, weil gewisse Privilegien nicht beansprucht werden können. Deshalb wurden Stammhausstrukturen hierzulande aus steuerlichen und führungsmässigen Überlegungen in jüngster Vergangenheit vielfach in reine Holdingstrukturen umgebaut.
Seit der Unternehmenssteuerreform II ist die Flexibilität für Umstrukturierungen weiter gestiegen. Seither können betriebliche Vermögenskomplexe unter einem Holdingdach steuerneutral zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften verschoben werden. Es geht aus Sicht der Steuerplanung also um steuerneutrale Vermögensübertragungen im Konzern.
Ob die Steuervorteile einer Holdingstruktur gegenüber einer Stammhausstruktur in der Schweiz langfristig erhalten bleiben, ist ungewiss. Der aktuelle Trend lässt vermuten, dass die Schweiz aufgrund des internationalen Drucks gezwungen wird, einige dieser holdingspezifischen Steuerprivilegien aufzugeben. Es könnte aber wohl zu einer Renaissance der Stammhausstrukturen kommen. Generell tut der Unternehmensberater/Unternehmer gut daran, die Gesellschaftsstrukturen periodisch auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen.
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Gesellschaftsstruktur und Substanz
KMU werden heute oft in einer einzigen Gesellschaft geführt. Konzernstrukturen mit Tochtergesellschaften usw. sind darum (noch) wenig verbreitet. In KMU wird grundsätzlich der Hauptzweck – nämlich das Erbringen von Dienstleistungen oder die Produktion von Gütern – erledigt. Nach einer Phase guten Geschäftsgangs und hohen Gewinnthesaurierungen wird aber allmählich auch Substanz gehortet, die für den Betrieb nur teilweise oder gar nicht notwendig ist. Diese Substanz wird in der Gesellschaft zumeist betriebsfremd investiert. Es werden beispielsweise Liegenschaften, Wertschriften oder andere Vermögensanlagen erworben.
Eine solche «überkapitalisierte» Gesellschaft ist meist nicht nur aus Sicht der Steuerplanung wenig erstrebenswert. Es entsteht vielfach übermässiges Haftungssubstrat, das man keinem Risiko aussetzen sollte. Oder die Gesellschaft kann überproportional an Wert zulegen, sodass eine spätere Nachfolgeregelung kaum mehr finanzierbar ist. Es ist darum auch in KMU durchaus überlegenswert, «Konzernstrukturen» wie Holding- oder Stammhausstruktur zu prüfen.
Checkliste
- Wurde die Gesellschaftsstruktur in den letzten 5 Jahren auf ihre Steuereffizienz geprüft?
- Sind alle operativen Tätigkeiten und Beteiligungen in einer optimalen Konstellation (Holding vs. Stammhaus) gebündelt?
- Existiert ein übermässiges Haftungssubstrat durch betriebsfremde Investitionen in der operativen Gesellschaft?
- Ist die Nachfolgeregelung durch zu hohe Unternehmenswerte (Substanz) finanziell belastbar?
- Wurde der private Immobilienbesitz im Verhältnis zur Betriebsgesellschaft auf steuerliche Nachteile hin analysiert?
- Sind die Kriterien für eine steuerneutrale Liegenschaftsumstrukturierung erfüllt?
- Werden interne Risiken (Bonität, Bankenrating) durch die aktuelle Struktur adäquat abgegrenzt?
- Ist eine Trennung von operativem Betrieb und Immobilienbesitz für den Schutz des Kerngeschäfts sinnvoll?
- Wurde der internationale Steuerdruck bei der Planung künftiger Strukturen berücksichtigt?
- Besteht eine klare Dokumentation für die Steuerbehörden bei geplanten Umstrukturierungen?
Gesellschaft und eigene Immobilien
Sehr viele Schweizer KMU üben ihre betriebliche Tätigkeit in einer wirtschaftlich eigenen Liegenschaft aus. Diese wird meist von der gleichen Gesellschaft wie der operative Betrieb gehalten. Nicht selten wird sie auch vom wirtschaftlichen Eigentümer (Alleinaktionär) privat an die Gesellschaft vermietet. Dies war in den vergangenen zwei bis drei Dekaden populär und diente dem Erreichen von zwei Zielen: Erstens sollte vermieden werden, die Gesellschaft zu schwer und damit für eine Nachfolge praktisch unfinanzierbar zu machen. Zweitens wollte man der wirtschaftlichen Doppelbelastung ausweichen.
Seit Einführung der Dividendenprivilegien bei der Bundessteuer und in den meisten Kantonen ist es aus Sicht der Steuerplanung nur noch in seltenen Fällen sinnvoll, die Unternehmensliegenschaft privat zu halten und an die eigene Gesellschaft zu vermieten. In dieser Konstellation sind heute die steuerlichen Nachteile meist zu gross. Deshalb ist es im Sinne der Steuerplanung empfehlenswert, die Liegenschaft direkt im operativen Unternehmen oder in einer eigenen Immobiliengesellschaft zu halten. Welche Variante sinnvoller ist, darf nicht aufgrund reiner steuerlicher Kriterien entschieden werden. Hier spielen zusätzliche Kriterien wie innerer betrieblicher Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit, Bankenrating, Bonität, Risikoabgrenzung usw. mit. Liegenschaftsumstrukturierungen sind sehr anspruchsvoll. Die Steuerbehörden haben in Kreisschreiben Kriterien festgelegt, in welchen Fällen eine solche Umstrukturierung steuerneutral überhaupt möglich ist.
FAQ: Steuerplanung
Wann lohnt sich der Umbau von einer Stammhaus- zu einer Holdingstruktur?
Ein Umbau lohnt sich, wenn die Privilegien einer Holdingstruktur die steuerlichen Nachteile der Stammhausstruktur überwiegen und die operative Tätigkeit sich von den Beteiligungen trennen lässt. Wichtig ist jedoch, dass die Umstrukturierung nicht rein fiskalisch, sondern strategisch sinnvoll ist.
Warum ist eine überkapitalisierte Gesellschaft problematisch?
Eine Gesellschaft, die mehr Substanz hortet als für den Betrieb nötig, erhöht das Haftungsrisiko und kann den Unternehmenswert so in die Höhe treiben, dass eine spätere Nachfolge (z. B. Verkauf oder Übergabe) kaum noch finanzierbar ist.
Sollte eine Unternehmerimmobilie weiterhin privat gehalten werden?
In den meisten Fällen nein. Seit der Einführung von Dividendenprivilgien sind die steuerlichen Nachteile des privaten Besitzes und der Vermietung an die eigene Gesellschaft oft zu gross. Eine direkte Haltung im operativen Unternehmen oder in einer eigenen Immobiliengesellschaft ist meist empfehlenswerter.
Unter welchen Bedingungen sind Liegenschaftsumstrukturierungen steuerneutral möglich?
Die Steuerbehörden haben in Kreisschreiben spezifische Kriterien festgelegt. Eine steuerneutrale Umstrukturierung ist nur möglich, wenn diese Kriterien erfüllt sind und die Umstrukturierung nicht primär der Steuervermeidung dient, sondern betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen folgt.
Wie beeinflusst der internationale Steuerdruck die Schweizer Steuerplanung?
Der internationale Druck zwingt die Schweiz möglicherweise dazu, bestimmte holdingspezifische Privilegien aufzugeben. Dies könnte langfristig zu einer Renaissance der Stammhausstrukturen führen, weshalb Unternehmen ihre Strukturen regelmässig auf Zukunftstauglichkeit prüfen sollten.