Zinssätze: Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen
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Anerkannte steuerliche Zinssätze
Jährlich publiziert die Eidgenössiche Steuerverwaltung (ESTV) die sogenannten Save Haven Zinssätze. Bei der Anwendung dieser Werte geht die ESTV ohne weiteren Nachweis davon aus, dass es sich um marktübliche Zinsen handelt. Das schafft für Schweizer Gesellschaften Planungs- und Rechtssicherheit für die Finanzierungstätigkeiten und schützt vor Überraschungen.
Jeweils Anfangs Jahr gibt die ESTV die Zinssätze für das laufende Jahr bekannt. Für 2023 sind die aktuellen Werte hier zu finden:
- Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen in CHF (Rundschreiben Nr. 203)
- Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen in Fremdwährungen (Rundschreiben Nr. 204)
Gegenüber den Vorjahren haben sich die Werte für Darlehen in Schweizer Franken nicht verändert, während die Zinssätze für Darlehen in Fremdwährungen teilweise stark gestiegen sind.
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar und unterliegen der Verrechnungssteuer (Art. 4, Abs. 1 Bst. b VStG und Art. 20 Abs. 1 VStV) sowie der direkten Bundessteuer für die Berechnung der eldwerten Leistungen von Kapitalgesellschaften und von Genossenschaften (vgl. Art. 58 Abs. 1 Bst. b DBG). Dasselbe gilt für zu hohe Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
Darlehen in CHF von Schweizer Gesellschaften (Aktivdarlehen)
Für Darlehen in CHF, die eine Schweizer Gesellschaft ihren Aktionären oder anderen nahestehenden Personen gewährt und die aus dem Eigenkapital finanziert werde, verlangt die ESTV im Jahr 2023 einen Mindestzinssatz von 1.5%.
Für Darlehen in CHF finanziert aus dem Fremdkapital entspricht der von der ESTV für 2023 verlangte Mindestzinssatz den Fremdfinanzierungkosten der Schweizer Gesellschaft zuzüglich eines Zuschlags von 0.5% für Darlehen über CHF 10 Mio., resp. 0.25% für Darlehen bis CHF 10 Mio.
Der Nachweis höherer Zinssätze im Drittvergleich bleibt vorbehalten.
Darlehen in CHF an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen)
Für Vorschüsse von Beiteiligten (Aktionären) oder nahestehenden Dritten ist gemäss ESTV die folgende maximale Verzinsung erlaubt:
- Für Betriebskredite bei Handels- und Fraktionsunternehmen bis CHF 1 Mio. 3.75% sowie ab CHF 1 Mio. 2.25%
- Für Betriebskredite bei Holding- und Vermögensgesellschaften bis CHF 1 Mio. 3.25% sowie ab CHF 1 Mio. 2%
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Darlehen in Fremdwährungen von Schweizer Gesellschaften (Aktivdarlehen)
Werden Darlehen nicht in Schweizer Franken, sondern in einer Fremdwährung gewährt, sind andere Safe Haven Zinssätze anzuwenden, aber mindestens der Zinssatz für Darlehen in CHF, sollte der Zinssatz für die Fremdwährung darunter liegen. Die steuerlich annerkannten Zinssätze für Fremdwährungen basieren einerseits auf den 5-jährigen SWAP-Sätzen und andererseits auf der Rendite von langfristigen Anlagen wie Industrieobligationen.
Für 2023 sind zahlreiche Zinssätze in Fremdwährungen vom ESTV höher angesetzt. Für Darlehen in EUR ist der zulässige Mindestzinssatz von 0.5% im Jahr 2022 auf 3% im Jahr 2023 gestiegen und auch für Darlehen in USD ist der Satz von 2% auf 3.75% für 2023 gestiegen. Die vollständige Liste findet sich hier.
Diese Zinssätze sind gültig, sofern die Vorschüsse oder Darlehen aus Eigenkapital finanziert sind. Für Fremdkapital finanzierte Darlehen sind die Selbstkosten zuzüglich 0.5% - mindestens aber den auf der Liste der ESTV aufgeführte Zinssatz - zu verzinsen.
Darlehen in Fremdwährungen von Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen)
Diese Darlehen werden analog zu den Darlehen in CHF von Schweizer Gesellschaften verzinst. Höhere Zinsen aufgrund des Drittvergleichs können geltend gemacht werden.
In jedem Fall ist der geschäftsmässig begründete Nachweis zu erbringen, weshalb keine Verpflichtung in tiefer verzinsliche Schweizer Franken eingegangen wurde.
Bewertung von Unternehmen in Fremdwährungen
Zur Festlegung des massgebenden Kapitalisierungszinsfuss für die Bewertung von Unternehmen in Fremdwährungen ist zu den Zinssätze dieser Liste des ESTV ein Zuschlag von 40-50% vorzunehmen. Der Zuschlag beträgt aber in jedem Fall mindestens 5%.