Darlehen an Nahestehende: So verzinsen Sie diese korrekt

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Darlehen an nahestehende Personen unterliegen strengen steuerlichen Prüfungen, da die Steuerverwaltung eine Marktkonformität (Drittvergleich) erwartet. Werden Zinssätze nicht an den aktuellen ESTV-Rundschreiben orientiert, drohen Qualifizierungen als verdeckte Gewinnausschüttung oder verdecktes Eigenkapital mit entsprechenden Steuerfolgen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Darlehen zwischen unabhängigen Dritten müssen marktüblich verzinst werden.
  • Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich Zinssätze als «sicherer Hafen».
  • Zu hohe Zinsen beim Darlehen an die Gesellschaft führen zur Gewinnaufrechnung beim Darlehensgeber.
  • Zu tiefe Zinsen beim Darlehen an den Anteilseigner gelten als verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Schwestergesellschaften müssen den Drittvergleich beachten, um geldwerte Leistungen zu vermeiden.
15.01.2026 Von: Simon Meierhans, Natascha Santschi
Darlehen an Nahestehende

Wie müssen Darlehen an nahestehende Personen in der Schweiz verzinst werden, um steuerliche Risiken zu minimieren?

Das Darlehen im Schweizer Recht zeichnet sich durch seine Formfreiheit und die daraus resultierende grosse Flexibilität aus. Es ist daher ein beliebtes Instrument zur Regelung finanzieller Vorgänge im Alltag. Besonders bei einem Darlehen an nahestehende Personen oder Gesellschaften ist jedoch Vorsicht geboten: Werden nicht marktübliche Konditionen vereinbart, können daraus rechtliche und steuerliche Fallstricke entstehen, die zu unerwünschten Konsequenzen führen.

Einleitung

Darlehen an nahestehende Personen oder Gesellschaften sind in der Unternehmenspraxis weit verbreitet – gerade wegen der formalen Flexibilität im Schweizer Recht. Gleichzeitig bergen sie erhöhte Risiken, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Konsequenzen.

Verzinsung eines Darlehens

Darlehen zwischen Privatpersonen müssen nur verzinst werden, sofern dies vereinbart wurde. Im Gegensatz dazu sind Darlehen im kaufmännischen Verkehr auch zu verzinsen, wenn kein Zins vereinbart ist. Der Zinssatz kann frei vereinbart werden. Der Spielraum wird dabei durch die aktuellen Marktgegebenheiten eingeschränkt.

In der Praxis sind Darlehen an nahestehende Personen häufig anzutreffen. Aufgrund des nahestehenden Verhältnisses kann nicht per se von einer marktkonformen Festlegung der Zinssätze ausgegangen werden. Daher richten die Steuerverwaltungen ein besonderes Augenmerk auf diese Darlehensverhältnisse. Die Darlehensgewährung muss wie unter unabhängigen Dritten erfolgen (Drittvergleich). Für die Verzinsung besteht ein jährlich publiziertes Rundschreiben der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit den steuerlich anerkannten Zinssätzen, welche im Sinne eines «sicheren Hafens» zu verstehen sind. Nachfolgend zeigen wir anhand von drei Beispielen mögliche Fallstricke auf.

Darlehen vom/von der AktionärIn an die Gesellschaft

Hier finden Sie eine Abbildung, die diese Transaktion verbildlicht.

Aus Sicht der Darlehensempfängerin darf der Maximalzinssatz gemäss ESTV nicht überschritten werden. Im Umfang der übersetzten Verzinsung erfolgt eine Gewinnaufrechnung, welche nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand und somit als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird. Gewinnausschüttungen unterliegen der Verrechnungssteuer und für den Anteilsinhaber der Einkommens- resp. Gewinnsteuer (Umqualifikation von Zins- in Beteiligungsertrag).

Zusätzlich gilt es, in dieser Konstellation die Thematik des sog. verdeckten Eigenkapitals zu beachten. Verdecktes Eigenkapital ist formell Fremdkapital, welchem aber wirtschaftlich betrachtet die Qualität von Eigenkapital zukommt und steuerlich daher nicht verzinst werden darf.

Darlehen von der Gesellschaft an die/den AktionärIn

Hier finden Sie eine Abbildung, die diese Transaktion verbildlicht.

Die Darlehensgeberin muss den Mindestzins einhalten. Im Umfang einer zu tiefen Verzinsung, erfolgt eine Gewinnaufrechnung bei der Gesellschaft und es liegt wiederum eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Die verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt der Verrechnungssteuer und für den Anteilsinhaber der Einkommens- resp. Gewinnsteuer. Mangels Deklaration in der Steuererklärung können in der vorliegenden Konstellation allfällig weitergehende
Folgen resultieren, wie u. a. die Verweigerung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Nicht drittkonforme Darlehen, welche zur Vermeidung der Einkommenssteuer bei Dividendenausschüttungen gewährt werden, können steuerlich als sog. simulierte Darlehen qualifiziert werden und zu zusätzlichen Steuerfolgen führen. Ferner bestehen für Darlehen an den Anteilsinhaber zusätzliche Einschränkungen aus den rechtlichen Vorschriften zur Einlagenrückgewähr.

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob das Darlehensverhältnis zwischen nahestehenden Personen oder Gesellschaften besteht.
  • Beziehen Sie das aktuelle Rundschreiben der ESTV mit den anerkannten Zinssätzen ein.
  • Vergleichen Sie den vereinbarten Zinssatz mit dem Marktzins für den jeweiligen Zeitraum.
  • Bei Darlehen von Aktionären an die Gesellschaft: Achten Sie auf die Einhaltung des Maximalzinssatzes.
  • Bei Darlehen von der Gesellschaft an Aktionäre: Sichern Sie die Einhaltung des Mindestzinssatzes.
  • Überprüfen Sie, ob das Darlehen wirtschaftlich als Eigenkapital eingestuft werden könnte (verdecktes Eigenkapital).
  • Dokumentieren Sie die Zinsfestsetzung und die Einhaltung des Drittvergleichs schriftlich.
  • Beachten Sie bei Schwestergesellschaften die Dreieckstheorie zur Vermeidung von geldwerten Leistungen.
  • Kontrollieren Sie laufend die Zinssätze bei langfristigen Darlehen und passen Sie diese an.
  • Lassen Sie sich bei komplexen Konstellationen von Fachexperten der Gewerbe-Treuhand beraten.

Darlehen zwischen Schwestergesellschaften

Hier finden Sie eine Abbildung, die diese Transaktion verbildlicht.

Bei nicht marktkonform verzinsten Darlehen zwischen Schwestergesellschaften liegt eine sog. geldwerte Leistung vor. Im Umfang der geldwerten Leistung erfolgt eine Gewinnaufrechnung bei der «leistenden» Gesellschaft. Nach der sog. Dreieckstheorie wird die geldwerte Leistung als Gewinnausschüttung an den Anteilsinhaber qualifiziert, welche dieser als verdeckte Kapitaleinlage in die Schwestergesellschaft einbringt. Die geldwerte Leistung unterliegt der Verrechnungssteuer und für den Anteilsinhaber der Einkommenssteuer.

Fazit zu Darlehen an nahestehende Personen

Es empfiehlt sich, für Darlehensverhältnisse unter Nahstehenden die Einhaltung des Drittvergleiches sicherzustellen und laufend zu überprüfen, um ungewollte Steuerfolgen zu vermeiden. Die Fachexperten der Gewerbe-Treuhand beraten Unternehmen und Privatpersonen in diesem Zusammenhang gerne.

Ob es sich um ein echtes oder unechtes Darlehen an nahestehende Personen handelt, zeigt dieser Bundesgerichtsentscheid.

Dieser Beitrag wurde im MEMO – Informationsmagazin für Unternehmen und Privatpersonen, Ausgabe 57, Juli 2021 erstpubliziert.

FAQ: Darlehen an Nahestehende

Was passiert, wenn ein Darlehen an eine nahestehende Person nicht verzinst wird?

Fehlt eine Verzinsung oder ist sie zu tief, wird dies steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Die Gesellschaft muss eine Gewinnaufrechnung vornehmen, und der Anteilseigner unterliegt der Einkommenssteuer auf dem nicht gezahlten Zins.

Gibt es einen «sicheren Hafen» für Zinssätze bei Darlehen an nahestehende Personen?

Ja, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich ein Rundschreiben mit steuerlich anerkannten Zinssätzen. Die Einhaltung dieser Sätze gilt als gesicherter Drittvergleich.

Kann ein Darlehen an die eigene Firma als verdecktes Eigenkapital eingestuft werden?

Ja, wenn das Darlehen wirtschaftlich die Qualität von Eigenkapital aufweist, obwohl es formell Fremdkapital ist. In diesem Fall darf es steuerlich nicht verzinst werden, und eine Verzinsung könnte zu negativen Konsequenzen führen.

Wie werden Darlehen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich behandelt?

Bei nicht marktkonformen Zinsen liegt eine geldwerte Leistung vor. Diese wird über die Dreieckstheorie als verdeckte Gewinnausschüttung an den Anteilseigner und anschliessend als verdeckte Kapitaleinlage in die Schwestergesellschaft qualifiziert.

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