Steuerrecht: Neuerungen und mögliche zukünftige Änderungen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Das Schweizer Steuersystem unterliegt einem ständigen Wandel durch föderalistische Strukturen und internationale Vorgaben wie die globale Mindeststeuer. Während der Bund und die Kantone in 2024 ausgeglichene Ergebnisse erzielten, wiesen die Gemeinden ein Defizit aus. Zukünftige Reformen, insbesondere das Entlastungspaket 2027 und die Anpassung der Berufskostenabzüge, zielen darauf ab, die Schuldenbremse einzuhalten und das System zu vereinfachen.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Gesamtstaat verzeichnete 2024 einen Überschuss von 4,1 Milliarden Franken, getrieben durch SNB-Gewinnausschüttungen.
- Die globale Mindeststeuer von 15 % wurde in der Schweiz seit 2024 als Ergänzungssteuer umgesetzt.
- Das Entlastungspaket 2027 plant Massnahmen zur Reduktion des Bundeshaushalts um jährlich 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken.
- Berufskostenabzüge für Arbeitnehmer werden zukünftig durch eine einheitliche Pauschale vereinfacht, wobei Fahrtkosten separat geltend gemacht werden können.
- Kapitalbezüge aus der 2. Säule und 3a sollen zukünftig über einen progressiven Spezialtarif besteuert werden.

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Welche Steuerrechtsänderungen sind in der Schweiz aktuell und zukünftig relevant?
Das Schweizer Steuerrecht
Das Schweizer Steuersystem ist stark vom Föderalismus geprägt. Die Steuererhebung erfolgt durch drei Ebenen:
- Bund
- Kantone
- Gemeinden
Der Bund darf nur jene Steuern erheben, zu denen er ausdrücklich verfassungsrechtlich ermächtigt ist, wie beispielsweise die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer. Die Erhebung von diesen Steuern muss in regelmässigen Abständen durch das Volk und die Stände bestätigt werden. Die Kantone hingegen verfügen über weitgehende Autonomie in der Gestaltung ihrer Steuergesetze, solange keine verfassungsrechtlichen Einschränkungen bestehen. Gemeinden besitzen lediglich eine abgeleitete Steuerhoheit, die ihnen von den Kantonen übertragen wird.
Die Steuerarten sind in allen Kantonen und Gemeinden überwiegend gleich (z.B. Einkommens- und Vermögenssteuern). Die Unterschiede in Steuersätze, Abzüge und Bemessungsgrundlage sind teils jedoch erheblich, was einen Standortwettbewerb innerhalb der Schweiz begünstigt.
Zahlen und Fakten
Bern, 03.03.2026 — Die Eidgenössische Finanzverwaltung legt die Finanzstatistik mit den Zahlen aus 2024 vor und publiziert eine erste Schätzung für 2025. Die Daten können im Datenportal aufgerufen werden.
Im Jahr 2024 erzielten die öffentlichen Haushalte (ohne die Sozialversicherungen) einen negativen Finanzierungssaldo von 1,1 Milliarden Franken. Während der Bund und die Kantone ein ausgeglichenes Ergebnis ausweisen, schliessen die Gemeinden mit einem Finanzierungsdefizit ab. Die Zahlen für die Gemeinden sind teilweise noch provisorisch. Aufgrund des Ergebnisses der Sozialversicherungen, die einen positiven Saldo von 5,2 Milliarden verzeichnen, weist der Gesamtstaat (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) im Jahr 2024 einen Überschuss von 4,1 Milliarden Franken aus.
Gemäss ersten Schätzungen für das Jahr 2025 dürfte sich der Überschuss des Gesamtstaates gegenüber 2024 um 1 Milliarde Franken auf 5,1 Milliarden erhöhen, trotz der Verschlechterung des Saldos der Sozialversicherungen (-2,1 Milliarden gegenüber 2024) und des erwarteten Defizits auf Gemeindeebene (-1 Milliarde). Der Anstieg des Überschusses auf Gesamtstaatsebene im Jahr 2025 ist auf die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund und die Kantone in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Franken zurückzuführen.
Bisherige Entwicklung und Einflüsse
Eine bedeutende Reform war die Unternehmenssteuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Sie schaffte bisherige Steuerprivilegien für international tätige Statusgesellschaften ab und führte neue, international akzeptierte Sonderregelungen wie die Patentbox oder erhöhte Abzüge für Forschung und Entwicklung ein. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz langfristig gesichert werden.
Das Steuersystem steht zudem unter dem Einfluss internationaler Entwicklungen. Die OECD- und G20-Initiative zur Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse, international tätige Unternehmen wurde in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Diese Anpassung zeigt, dass nationale Steuerpolitik zunehmend in einem internationalen Kontext gestaltet werden muss, um Wettbewerbsfähigkeit, Steuergerechtigkeit und internationale Verpflichtungen in Einklang zu bringen.
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Aktuelle Steuerrechtsreformen
Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027
Der Bundesrat legte am 29. Januar 2025 das Entlastungspaket 27 zur Vernehmlassung vor. Mit insgesamt 59 Massnahmen sollte der Bundeshaushalt ab 2027 jährlich um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlastet werden. Hintergrund waren erwartete strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken in den Jahren 2027 und 2028. Ohne Korrekturen wäre die Einhaltung der Schuldenbremse gefährdet gewesen. Mehr als 90 Prozent der vorgesehenen Entlastung sollten durch geringere Ausgaben erreicht werden. Rund 300 Millionen Franken entfielen auf zusätzliche Einnahmen, vor allem durch den Abbau von Steuervergünstigungen und Steuerbefreiungen. Auch die Bundesverwaltung sollte einen Beitrag von 300 Millionen Franken leisten, insbesondere durch Einsparungen beim Personal. Trotz der Massnahmen sollten die Bundesausgaben mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Von den 59 Massnahmen erforderten 36 eine Gesetzesänderung. Diese sollten in einem gemeinsamen Mantelerlass behandelt werden. Die übrigen Massnahmen konnten direkt über den Budgetprozess umgesetzt werden.
Ein Schwerpunkt lag auf der Finanzierung klimapolitischer Förderprogramme. Dafür sollte der zweckgebundene Anteil der CO2-Abgabe bis 2031 von einem Drittel auf 41 Prozent erhöht werden. Auf der Einnahmenseite plante der Bundesrat zudem höhere Erträge aus der Versteigerung landwirtschaftlicher Zollkontingente.
Auch die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule und der Säule 3a sollte angepasst werden. Vorgesehen war ein neuer progressiver Spezialtarif. Kapitalbezüge wären weiterhin getrennt vom übrigen Einkommen besteuert worden, ihre steuerliche Begünstigung gegenüber Rentenbezügen wäre jedoch kleiner ausgefallen. Kleine Bezüge, wie sie bei der Säule 3a häufig vorkommen, sollten weiterhin moderat besteuert werden. Erwartet wurden Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken.
Der finanzielle Handlungsbedarf blieb trotz einzelner Entlastungen hoch. Gründe waren unter anderem der raschere Ausbau der Armee, die ungeklärte Finanzierung der 13. AHV-Rente, zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit den Beziehungen zur EU sowie mögliche Einnahmeausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Die Vernehmlassung dauerte bis zum 5. Mai 2025. Anschliessend war vorgesehen, die Botschaft im September 2025 dem Parlament zu überweisen. Die Gesetzesänderungen sollten Anfang 2027 in Kraft treten und unterlagen dem fakultativen Referendum.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von der neuen Ergänzungssteuer zur globalen Mindeststeuer betroffen ist.
- Analysieren Sie die Auswirkungen des geplanten Entlastungspakets 2027 auf Ihre Branche.
- Dokumentieren Sie Berufskosten sorgfältig, da zukünftig keine effektiven Nachweise für die Pauschale mehr erlaubt sein werden.
- Beachten Sie die geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Säule 2 und 3a.
- Überprüfen Sie Ihre steuerlichen Abzüge für Forschung und Entwicklung, die durch die STAF-Reform begünstigt wurden.
- Informieren Sie sich über die kantonalen Unterschiede bei Steuersätzen und Bemessungsgrundlagen für Standortentscheide.
- Halten Sie sich über den Fortschritt der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 auf dem Laufenden.
- Berücksichtigen Sie den zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe bei Ihrer Klimastrategie und Finanzplanung.
Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen
Der Bundesrat will die steuerlichen Berufskostenabzüge für unselbständig Erwerbende vereinfachen und an unterschiedliche Arbeitsformen anpassen. Die Vernehmlassung zeigte breite Zustimmung zu diesem Ziel. Bei der konkreten Ausgestaltung bestanden jedoch unterschiedliche Vorstellungen.
Ursprünglich war vorgesehen, sämtliche Berufskosten unabhängig vom Arbeitsort über eine einheitliche Pauschale abzuziehen. Alternativ hätten Steuerpflichtige ihre effektiven Kosten nachweisen können. Besonders die Kantone kritisierten, dass Fahrtkosten und Kosten für einen auswärtigen Wochenaufenthalt Teil dieser Pauschale sein sollten. Diese Ausgaben unterscheiden sich je nach Wohnort, Arbeitsweg und kantonalen Rahmenbedingungen erheblich.
Der Bundesrat passte die Eckwerte deshalb an. Fahrtkosten und Wohnkosten für einen auswärtigen Wochenaufenthalt sollen weiterhin separat geltend gemacht werden können. Die einheitliche Pauschale soll dagegen Ausgaben für auswärtige Verpflegung sowie weitere Berufskosten abdecken. Dazu zählen beispielsweise ein privates Arbeitszimmer, Fachliteratur oder Berufskleidung.
Für die von der Pauschale erfassten Kosten soll kein Nachweis der effektiven Ausgaben mehr möglich sein. Dadurch soll das Abzugssystem einfacher werden und verschiedene Arbeitsmodelle steuerlich gleich behandeln.
Fazit Steuerrecht Schweiz
Das Steuerrecht steht nie still und befindet sich in einem kontinuierlichen Anpassungsprozess, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und internationale Entwicklungen abzubilden. Die aktuelle Änderungen verdeutlichen die Dynamik und die Komplexität der steuerlichen Rahmenbedingungen.
Quellen:
Rudnicka, J. (2025). Steuereinnahmen in der Schweiz nach Staatsebenen 2022.
www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/steuerpolitik/inkrafttreten-neuerungen/2025.html
FAQ: Steuerrecht
Was bedeutet das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt?
Das Paket umfasst 59 Massnahmen, um den Bundeshaushalt ab 2027 jährlich um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken zu entlasten und die Schuldenbremse sicherzustellen. Der Fokus liegt auf Ausgabenkürzungen und dem Abbau von Steuervergünstigungen.
Wie werden Berufskosten für Arbeitnehmer zukünftig abgesetzt?
Es wird eine einheitliche Pauschale für allgemeine Berufskosten eingeführt, für die kein effektiver Nachweis mehr nötig ist. Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Wochenaufenthalte können jedoch weiterhin separat geltend gemacht werden.
Gilt die globale Mindeststeuer bereits in der Schweiz?
Ja, die Schweiz hat die OECD-Initiative zur globalen Mindeststeuer von 15 % für internationale Unternehmen mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.
Wie ändert sich die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse?
Geplant ist ein neuer progressiver Spezialtarif. Kapitalbezüge bleiben getrennt vom übrigen Einkommen, erhalten aber eine geringere steuerliche Begünstigung als Rentenbezüge, um Mehreinnahmen zu generieren.