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Steuerstrategie: Herausforderungen und Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Eine umfassende Beurteilung erfordert neben der reinen Gesetzesauslegung zum einen eine strategische Analyse des steuerpolitischen Umfelds, zum anderen unternehmerische Entscheide zum eigenen Verhalten und zur Positionierung des Unternehmens inklusive Risikobeurteilung. Nur so ergibt sich bei der Schätzung der Steuerposition genügend Sicherheit. In diesem Sinne ist heute jedes Unternehmen mehr denn je gefordert, die Entwicklung der Steuerlandschaft laufend neu zu beurteilen und strategische und operative Entscheide zu fällen, welche in der Rechnungslegung abzubilden sind.

21.12.2021 Von: Reto Inauen, Markus R. Neuhaus
Steuerstrategie

Steuerwettbewerb

Die internationale Steuerlandschaft erlebt eine turbulente Zeit. Dieser scharfe Wind könnte deutlichere Spuren hinterlassen als manch vorheriger. Er wird getrieben vom Nachbeben der Finanzkrise und erzeugt ein wachsendes Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Forderung von Transparenz und Steuergerechtigkeit und einem anhaltend vehement geführten Steuerwettbewerb. Die Schweiz als Wirtschaftsstandort sowie die Schweizer Unternehmen sind mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Die Steuerlast und die Konzernsteuerquote als Gradmesser für das öffentliche Image eines Unternehmens als «fairer» Steuerzahler gewinnen an Bedeutung. Moralität gewinnt über Legalität – und das im Steuerrecht, einem Bereich des strengen Legalitätsprinzips. «No taxation without representation» war schon im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg eine Maxime. Heute beeinflusst jedoch die öffentliche Meinung die Steuerstrategie und die Steuerlast von Unternehmen. Ganz bewusst wird argumentiert, es gehe nicht um die Legalität, sondern um die Moralität.

Und innerhalb der EU geht es auch um die Frage der Zulässigkeit/Unzulässigkeit von Staatsbeihilfen und damit um Wettbewerbsrecht im Steuerbereich, und dies bis zehn Jahre rückwirkend. Das zwingt die Unternehmen, ihre Steuerstrategie zu überdenken und anzupassen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Offenlegung und Rechnungslegung im Speziellen. Formelle Compliance genügt nicht mehr.

Konzernsteuerplanung in den Medien

«Steuern: Am Fiskus vorbei. Sie minimieren trickreich ihre Steuerlast: Apple, Amazon, Glencore und andere multinationale Konzerne.»1 Wie hat ein Verwaltungsrat zu reagieren, wenn eine solche Schlagzeile den Namen seines Unternehmens enthält? Wie würde der Verwaltungsrat einem solchen Vorwurf begegnen, obwohl sein Unternehmen sämtliche Steuergesetze eingehalten hat? Und welche finanziellen Konsequenzen sind zu erwarten, und wie bildet man das rechnungslegungsmässig ab?

Die Medien haben einen erheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung und können das Bild eines Unternehmens in der Öffentlichkeit steuern. Durch die mediale Aufarbeitung von Fällen wie Apple, Amazon, Starbucks, «Panama Papers» und anderen ist in der Bevölkerung der Eindruck entstanden, dass internationale Konzerne mit «aggressiver» Steuerplanung ihre Gewinne so verlagern, dass sie möglichst wenige oder keine Steuern zahlen müssen und folglich auch keinen angemessenen Beitrag zur Gemeinschaft leisten. Da das Thema Steuern ins Visier von Medien und Öffentlichkeit gerückt ist, werden es die Medien weiter verfolgen und die Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitprägen. Ebenso wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind sie zu einer einflussreichen Dialoggruppe herangewachsen, vor der multinationale Unternehmen ihre Steuerstrategie rechtfertigen müssen.

Die Medien üben mit negativen Berichten über rechtskonforme Strukturen, die angeblich moralisch verwerflich sein sollen, öffentlichen Druck auf die Unternehmen aus. Mit der Folge, dass eines der wertvollsten Güter des Unternehmens Schaden nimmt: die Reputation. Das wiederum kann sich negativ auf die Absatzzahlen, das Lieferanten- oder Kundenvertrauen auswirken und das Wohlergehen der Organisation empfindlich beeinträchtigen. Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang ein Konzern eine Steuerplanung betreiben, steuerliche Vorteile ausschöpfen und dennoch der öffentlichen Steuermoral entsprechen kann. Denn diese wird immer mehr eine Grösse sein, an der die unternehmerische Steuerstrategie gemessen wird. Verwaltungsräte stehen vor der Schlüsselaufgabe, bei den Steuern im Spannungsfeld zwischen Recht, Moral und Reputation eine ausgeglichene Position zu finden.

Ein allgemeingültiges Erfolgsrezept für diese Herausforderung gibt es nicht. Zu berücksichtigen sind unter anderem folgende Themen:

  • Jedes Unternehmen muss mit seiner Steuerstrategie definieren, wie stark es die Steuermoral berücksichtigen will. Konzerne in Branchen mit grossem öffentlichem Interesse, so z.B. der Konsumgüterindustrie, werden die Legitimität ihrer Steuerstruktur in den Mittelpunkt rücken müssen. Für alle Konzerne gehören Steuerstrukturen ohne Substanz und geschäftsmässige Begründung der Vergangenheit an. Sie stellen ein Risiko dar, für welches allenfalls Rückstellungen zu bilden sind.
  • Ein internationales Unternehmen kann positiv auf die öffentliche Meinung über seine Steuermoral einwirken, wenn es aktiv Rechenschaft darüber ablegt. Einem integrierten Reporting kommt dabei hohe Bedeutung zu. Empfehlenswert etwa ist die Publikation von Steuerstrategie oder Höhe und Verteilung der Steuerzahlungen im Geschäftsbericht oder auf der Internetseite. Dabei gilt zu beachten, dass der Beitrag des Unternehmens an die Öffentlichkeit nicht nur aus Gewinnsteuern besteht. Entsprechend kann die sogenannte Total Tax Contribution – sämtliche von einem Unternehmen bezahlten Steuern (Sozialabgaben, Verrechnungssteuern, Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Motorfahrzeugsteuern usw.) – veröffentlicht werden.
  • Im Rahmen der zunehmenden Steuertransparenz ist auch zu prüfen, wie die allgemeine Kommunikationsstrategie des Unternehmens das Thema Steuern umfasst.
  • Darüber hinaus sind Unternehmen ganz generell gefordert, das teilweise in der Öffentlichkeit geschürte negative Bild, wonach die internationalen Unternehmen eine aggressive Steuerplanung betreiben, ausgewogener darzustellen. Während die NGOs hierzu eine klare Strategie verfolgen und internationale Unternehmen vielfach diskreditieren, fehlt oft eine kommunikative Gegenstrategie der Unternehmen. Sie sollten sich deshalb für eine offensivere Kommunikation zur Bedeutung ihres Steuerbeitrags auch in ihren Branchenverbänden oder Wirtschaftsvereinigungen einsetzen.

Steuerreporting

Künftig werden der grenzüberschreitende Austausch und die Offenlegung von detaillierten Steuerinformationen unter den Steuerbehörden verschiedener Staaten intensiviert, etwa mit der länderspezifischen Rapportierung von Steuer- und weiteren Finanzkennzahlen oder mit dem Ausbau der internationalen Amtshilfe in Steuersachen. In einem vom Ruf nach Transparenz geprägten Umfeld sind Unternehmen gefordert, Steuerkennzahlen gegenüber einer Vielzahl von internen und externen Anspruchsgruppen regelkonform und verständlich zu kommunizieren.

Den Steuerbehörden wird der grenzüberschreitende Zugang zu und der automatische Austausch von Steuerinformationen mehr und mehr erleichtert. International koordinierte Steuerprüfungen mit direktem Zugriff auf IT-Systeme der Steuerpflichtigen werden Geschäftsalltag. Es ist daher zentral, die Steuerstrategie auf das Steuerreporting, die Offenlegung von Steuerdaten, die adäquate Dokumentation des Steuerrisikomanagements und insgesamt auf die Compliance auszurichten, Verrechnungspreisdokumentation inklusive. Denn nur so wird ein Unternehmen das wachsende Interesse an Steuerinformationen, die aus dem grenzüberschreitenden Informationsfluss resultierenden Besteuerungskonflikte und die damit verbundenen Reputationshürden meistern können.

Das «Forum on Tax Administration» der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Richtlinie ausgearbeitet, wonach Steuerverwaltungen die Robustheit und Effektivität der Kontrollsysteme der Unternehmen im Steuerbereich («Tax Control Framework») in Zukunft beurteilen sollen. An diesen Vorgaben werden sich internationale Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Steuerorgane orientieren müssen.

Dieses Konzept lehnt sich an Prinzipien, die das «Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission» (COSO) für das Risikomanagement definiert hat. Es beruht auf sechs Eckpfeilern, die unter anderem die Bereiche Steuerstrategie, Steuerrisikomanagement, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in sämtlichen Steuerbereichen abdecken, also mehr als die Gewinnsteuern. Dabei werden verschiedene Reife grade des «Tax Control Frameworks» bestimmt, die für das Risikoprofil des Unternehmens mit Blick auf künftige Steuerprüfungen entscheidend sind. Schon heute verlangen gewisse Länder, z.B. Grossbritannien, dass die Unternehmen Details des «Tax Control Frameworks» offenlegen. In Deutschland wirkt der Nachweis eines adäquaten Steuerrisikomanagementsystems im Rahmen eines Steuerhinterziehungsverfahrens entlastend.

In Zukunft muss ein Unternehmen also nicht nur Steuerzahlen für die Finanzberichterstattung akkurat rapportieren. Darüber hinaus muss es gegenüber den Steuerbehörden und anderen Anspruchsgruppen darlegen, dass ihre Organisation, Prozesse und Zuständigkeiten im Steuerbereich der Grösse und Komplexität des Unternehmens entsprechen. Zudem soll die Steuerfunktion eines Unternehmens gut funktionieren und ein effektives Steuermanagement ermöglichen. Wie eine Steuerabteilung ihre Arbeit erledigt – sprich, wie die Steuermanagementprozesse abgewickelt werden –, wird in Zukunft mindestens ebenso wichtig sein wie die Qualität der rapportierten Steuerzahlen selbst.

Tax Control Framework

Die Unternehmen müssen daher ihr «Tax Control Framework» modernisieren und an die COSO-Prinzipien anlehnen. Auch im Steuerbereich sollen sie Komponenten wie Risikoidentifikation und -management, Governance, Kontrollen und Kommunikation in die Risikomanagementprozesse ein- oder ausbauen. Die Unternehmen müssen Steuerinformationen den Behörden, Investoren und der Öffentlichkeit gegenüber zeitnah, verständlich und strukturiert kommunizieren. Andernfalls riskieren sie Doppelbesteuerungen und setzen sich dem Vorwurf aus, nicht angemessen zur Finanzierung des Staatshaushalts beizutragen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Reputation.

Mit einem zeitgemässen «Tax Control Framework» muss ein Unternehmen die folgenden Bedürfnisse abdecken, unabhängig davon, welches Risikomanagementkonzept es letztlich anwendet und wie gross sein Risikoappetit im Steuerbereich ist:

  • Klare Governance im Steuerbereich: Diese soll auf einer Steuerstrategie beruhen, die mit der allgemeinen Unternehmensstrategie übereinstimmt.
  • Detailliertes Inventar von Steuerrisiken (andere als Gewinnsteuern miteingeschlossen), das ein aktives Management solcher Risiken ermöglicht und dokumentiert.
  • Kommunikationsstrategie, die sich zu einer aktiven und transparenten Kommunikation im Steuerbereich bekennt.
  • Dokumentierte Rollen, Zuständigkeiten und Prozesse im Steuerbereich.
  • Einsatz von Technologien, die eine effiziente, sichere und klar zuordenbare Prüfspur beim Berechnen von Steuern, das Aufbereiten und Analysieren von Steuerinformationen ermöglichen.
  • Laufendes Monitoring und standardisierte Kontrollen zur Überwachung von Effektivität und Effizienz der Steuerabteilung.

Ein Unternehmen muss mit seiner Steuerabteilung in Zukunft ein viel breiteres Spektrum an Spezialwissen abdecken, als dies bisher der Fall war. Zusätzlich zum reinen Steuerfachwissen gefragt sind Kenntnisse in den Bereichen Datenauswertung und -analyse, Statistiken, IT-Technologie, Prozess- und Changemanagement.

Am Anfang einer griffigen Steuerstrategie stehen eine Bestandsaufnahme und Beurteilung, ob und in welchem Umfang die heutige Steuerabteilung den Ansprüchen eines modernen «Tax Control Frameworks» gerecht wird. Abhängig vom so festgelegten Reifegrad der unternehmensinternen Steuerfunktion und vom angestrebten «Tax Control Framework» muss das Unternehmen seinen Handlungsbedarf und das dazu passende Geschäftsmodell bestimmen. Schliesslich wird eine Transformation zu einer modernen Steuerfunktion erforderlich sein, die den aktuellen und künftigen Anforderungen in den Bereichen Effizienz, Transparenz und Prüftauglichkeit genügt.

Fussnote
1 www.bilanz.ch/unternehmen/steuern-am-fiskus-vorbei

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