VR-Vergütung: So wird sie korrekt abgewickelt

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Grundsätzlich haben Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte ein Recht auf eine Entschädigung für ihre Arbeit. Diese wird meist durch den Verwaltungsrat selbst festgelegt. Es gibt grundsätzlich keine Formvorschriften, aber es setzt sich bei vielen Firmen der Ansatz nach einem VR-Entschädigungsreglement durch.
Die üblichen Vergütungskomponenten
Vergütung besteht meist aus den folgenden Komponenten:
| Vergütungselement | Kommentar |
|---|---|
| Tantieme |
|
| Honorar/Pauschale für die Funktionen VRP, Vize-VRP, VR-Mitglied |
|
| Ausschuss-Honorar für die Ausschuss-Leiter/-innen und die Ausschussmitglieder |
|
| Sitzungsgeld |
|
| Spesen |
|
| Allfällige variable Komponenten |
|
| Entschädigungen nach Aufwand |
|
| Pensionskasse | Die meisten VR sind nicht PK-pflichtig und wollen auch keine zusätzliche PK-Versicherung. Siehe Kapitel Pensionskasse. |
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