E-ID: Digitale Identitäten im Unternehmensalltag
Inhalt
- Wie können Schweizer Unternehmen die staatliche E-ID und die QES nutzen, um ihre digitalen Prozesse zu optimieren?
- Übergangsphase von 2025/2026 gewährt Unternehmen Zeit zur organisatorischen Anpassung
- E-ID kann ihr volles Potenzial nur mit bestehenden Standards entfalten
- Die Rolle von beglaubigten Übersetzern wird sich mit der E-ID verändern
- Schweizer Unternehmen können von der Einführung der staatlichen Identitätslösung profitieren
- FAQ: E-ID
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Einführung der staatlichen E-ID in der Schweiz wird ab 2027 als Standardverfahren für die digitale Identifikation erwartet. Sie entfaltet ihr volles Potenzial erst in Kombination mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Zusammen ermöglichen sie automatisierte Identitätsprüfungen, rechtssichere Einreichungen und digitale Vertragsabschlüsse ohne physische Anwesenheit.
Die wichtigsten Punkte:
- Die E-ID wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2026 flächendeckend umgesetzt.
- Die QES ist ein gesetzlich anerkannter Standard für rechtsverbindliche digitale Nachweise.
- Eintragungen im Handelsregister und grenzüberschreitende Geschäfte lassen sich komplett online abwickeln.
- Berufsgruppen wie zertifizierte Übersetzer profitieren von der digitalen Identitätsbestätigung.

Passende Arbeitshilfen
Wie können Schweizer Unternehmen die staatliche E-ID und die QES nutzen, um ihre digitalen Prozesse zu optimieren?
„Von automatisierten Identitätsprüfungen über rechtssichere Einreichungen bis hin zu digitalen Vertragsabschlüssen und einer Neugestaltung beglaubigter Übersetzungen – die digitale Identität wird sich ohne Frage zu einem wichtigen Werkzeug der digitalen Infrastruktur entwickeln.
Übergangsphase von 2025/2026 gewährt Unternehmen Zeit zur organisatorischen Anpassung
Selbst wenn die Einführung der E-ID nicht wieder verschoben wird, können wir voraussichtlich frühestens im dritten Quartal 2026 mit einer flächendeckenden Umsetzung rechnen. Unternehmen werden nach der Abstimmung zum E-ID-Gesetz also mindestens ein Jahr Übergangsphase von 2025/2026 zur organisatorischen Anpassung zur Verfügung haben. Während dieser Übergangszeit können sie sowohl Mitarbeiter schulen als auch technische Schnittstellen vorbereiten. Spätestens ab 2027 wird von Behörden und Unternehmen erwartet, dass sie die E-ID als Standardverfahren für die digitale Identifikation integrieren.
E-ID kann ihr volles Potenzial nur mit bestehenden Standards entfalten
Ohne gesetzlich anerkannte Nachweise hält sich der Nutzen der E-ID in Grenzen. Sie ist nur dann vollumfänglich nutzbar, wenn sie mit rechtsverbindlichen digitalen Nachweisen kombiniert wird. An dieser Stelle gilt es die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu nennen. Sie ist ein gesetzlich anerkannter Standard, der mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt ist. In Kombination mit der staatlichen E-ID bildet sie eine digitale Identitätslösung mit hoher Rechtsverbindlichkeit. Eintragungen im Handelsregister werden dadurch komplett online erfolgen. Dasselbe gilt für viele grenzüberschreitende Geschäfte und öffentliche Vergabeverfahren.
Die Rolle von beglaubigten Übersetzern wird sich mit der E-ID verändern
Durch den digitalen Wandel hat sich der Arbeitsmarkt in der Schweiz von Grund auf verändert. Dies zeigt sich neben dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz auch an staatlich initiierten Digitalisierungsvorhaben wie der E-ID. Tatsächlich wird die staatliche E-ID die Arbeit vieler Berufsgruppen deutlich vereinfachen. Wie das aussehen kann, zeigt sich gut an zertifizierten Übersetzern. Aktuell müssen sie persönlich bei Behörden oder Notaren erscheinen, um ihre Identität zu bestätigen. In Zukunft wird das nicht mehr nötig sein, da sie Dokumente digital unterzeichnen und bei Bedarf ihre verifizierte E-ID vorlegen können.
Checkliste
- Prüfen Sie den aktuellen Stand der IT-Infrastruktur auf Kompatibilität mit kryptografisch gesicherten Nachweisen.
- Planen Sie Schulungen für Mitarbeiter zur Nutzung der E-ID und der QES ein.
- Bereiten Sie technische Schnittstellen für die Integration in bestehende Geschäftsprozesse vor.
- Identifizieren Sie Prozesse, die durch digitale Identitätsprüfungen automatisiert werden können.
- Ermitteln Sie, welche Dokumente künftig digital signiert und übermittelt werden müssen.
- Klären Sie die rechtlichen Anforderungen für die Kombination von E-ID und QES in Ihrem Unternehmen.
- Nutzen Sie die Übergangsphase 2025/2026 für organisatorische Anpassungen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme internationale Standards für digitale Gültigkeit unterstützen.
Schweizer Unternehmen können von der Einführung der staatlichen Identitätslösung profitieren
Wie andere Digitalisierungsprojekte ist auch die staatliche E-ID mit gewissen Voraussetzungen verbunden. Sie wird etwa erfordern, dass Unternehmen ihre IT-Infrastruktur auf kryptografisch gesicherte Nachweise ausrichten. Der damit verbundene Aufwand ist jedoch überschaubar und im Gegensatz zu anderen für die Digitalisierung des Betriebs erforderlichen Massnahmen relativ gering. Zumal Unternehmen auf lange Zeit in vielerlei Hinsicht von der Einführung der staatlichen E-ID profitieren können. Dokumente für Behördengänge werden sich in Zukunft digital signieren und sofort übermitteln lassen. Dank der QES und anerkannten elektronischen Siegeln sind sie rechtlich gleichwertig mit Papierdokumenten. Durch ihre digitale Gültigkeit können sie sogar international verarbeitet werden.
FAQ: E-ID
Wann wird die E-ID in der Schweiz verbindlich eingeführt?
Die endgültige Abstimmung ist am 28. September 2025 geplant. Eine flächendeckende Umsetzung wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2026 erwartet, wobei ab 2027 die E-ID als Standardverfahren gilt.
Warum ist die Kombination mit der QES notwendig?
Die E-ID allein reicht für hohe Rechtsverbindlichkeit nicht aus. Erst in Kombination mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) entsteht eine digitale Identitätslösung, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt ist.
Welche Vorteile hat die E-ID für Berufsgruppen wie Übersetzer?
Zertifizierte Übersetzer müssen nicht mehr persönlich bei Behörden erscheinen, um ihre Identität zu bestätigen. Sie können Dokumente digital unterzeichnen und ihre verifizierte E-ID vorlegen.
Ist der Aufwand für die IT-Anpassung hoch?
Der Aufwand ist überschaubar und im Vergleich zu anderen Digitalisierungsmassnahmen relativ gering. Unternehmen müssen ihre Infrastruktur lediglich auf kryptografisch gesicherte Nachweise ausrichten.