Versicherung abschliessen: Diese Begriffe müssen Sie kennen

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Versicherung abschliessen
Bevor Sie eine Versicherung abschliessen, lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte.
Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Fachbegriffe, die Sie kennen sollten, bevor Sie eine Versicherung abschliessen. Verständlich, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, und Ihren Versicherungsschutz von Anfang an richtig aufbauen.
Aktuariat
Die versicherungsmathematische Disziplin, die Prämien auf Basis von Statistiken, Wahrscheinlichkeiten und Risikomodellen berechnet. Aktuare bei Versicherungsunternehmen legen fest, wie viel ein bestimmtes Risiko kostet und passen diese Modelle laufend an Schadenserfahrungen an.
Beweislast
Im Versicherungsrecht trägt grundsätzlich der Versicherungsnehmer die Beweislast für den Eintritt des Schadensfalls und dessen Höhe. Der Versicherer trägt die Beweislast für den Nachweis von Ausschlussgründen. Eine sorgfältige Schadensdokumentation ist deshalb entscheidend.
Captive
Eine unternehmenseigene Versicherungsgesellschaft, die ausschliesslich die Risiken ihres Mutterkonzerns oder einer Unternehmensgruppe versichert. Captives lohnen sich ab einer gewissen Unternehmensgrösse und ermöglichen massgeschneiderten Schutz und Prämienoptimierung. In der Schweiz oft als Captive-Offshore oder -Onshore Lösung strukturiert.
Doppelversicherung
Liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungen versichert ist. In der Schweiz gilt das Bereicherungsverbot: Der Versicherte darf durch einen Schaden nicht mehr erhalten als den tatsächlichen Schaden. Bei Doppelversicherung teilen sich die Versicherer die Leistung.
Eigenschadendeckung (First-Party Coverage)
Versicherungsleistung für Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet, z.B. Datenverlust, IT-Wiederherstellungskosten oder Betriebsunterbruch nach einem Cyberangriff. Im Gegensatz zur Drittschadendeckung (Third-Party Coverage), die Haftpflichtansprüche Dritter abdeckt.
Fahrlässigkeit
Handeln oder Unterlassen, das die gebotene Sorgfalt verletzt. Unterschieden wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit (leicht) und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Bei Vorsatz (absichtlicher Schaden) wird grundsätzlich nicht geleistet.
Praxis-Tipp: Grobe Fahrlässigkeit ist ein häufiger Streitpunkt im Schadenfall. Unternehmen sollten Sicherheitsstandards dokumentieren und einhalten.
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