Weka Plus

Elektronische Veranlagungsverfügung: Alles Wichtige auf einen Blick

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Seit 2018 stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Veranlagungsverfügungen ausschliesslich elektronisch im System e-dec aus. Damit die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, müssen Importeure die eVV im XML-Format originalgetreu archivieren; ausgedruckte Kopien verlieren diesen Nachweis. Der Zugang erfolgt entweder manuell per Zugangscode, über das Web-GUI oder automatisiert via Webservice, wobei für letztere Optionen eine Registrierung bei der Zollabrechnungsstelle (ZKV) und ein ZAZ-Konto erforderlich sind.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die eVV ist seit 2018 obligatorisch elektronisch auszustellen und muss im XML-Format archiviert werden.
  • Ein ZAZ-Konto ermöglicht bargeldlose Abwicklung, kürzere Wartezeiten an Zollstellen und verlängerte Zahlungsfristen.
  • Für den automatisierten Bezug der eVV ist eine Registrierung bei der ZKV mit einem elektronischen Zertifikat notwendig.
  • Die Sicherheitsleistung für das ZAZ-Konto orientiert sich an den durchschnittlichen Zoll- und Steuerabgaben der letzten 60 Tage.
  • Chartera Output bietet als Pilotprojekt eine weitere Möglichkeit zum elektronischen Bezug relevanter Importdokumente.
21.03.2026 Von: Florian Hanslik
Elektronische Veranlagungsverfügung

Wie funktioniert die elektronische Veranlagungsverfügung und welche Vorteile bietet ein ZAZ-Konto für Importeure?

Mit der Einführung der elektronischen Veranlagungsverfügung vereinfacht die ESTV den Prozess der Steuerabwicklung für Unternehmen erheblich. Doch welche Vorteile bringt die elektronische Veranlagungsverfügung konkret und worauf sollten Unternehmen achten?

Was ist die elektronische Veranlagungsverfügung?

2018 führte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Rahmen der e-Government-Strategie des Bundes das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) ein. Seit diesem Zeitpunkt werden die Veranlagungsverfügungen im Verzollungssystem e-dec nur noch elektronisch ausgestellt.

Damit die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, ist die eVV elektronisch zu archivieren, um die Originalität der Datei sicherzustellen. Eine ausgedruckte Elektronische Veranlagungsverfügung verliert diese Eigenschaft, dementsprechend ist es essenziell, dass die Importeure die elektronische Veranlagungsverfügung korrekt im XML Format archivieren.

Der Bezug der Elektronischen Veranlagungsverfügung erfolgt nicht automatisch, sondern die Importeure haben drei Möglichkeiten auf die Originaldokumente zuzugreifen:

  • Zugangscode (keine ZAZ/ZKV Registrierung notwendig): Jede einzelne Elektronische Veranlagungsverfügung ist manuell mit dem entsprechenden Zugangscode herunterzuladen. Dieser wird üblicherweise vom Spediteur zur Verfügung gestellt.
  • Web-GUI (ZAZ/ZKV Registrierung notwendig): Der Importeur kann die eVV (kleine Anzahl als «Batch») über den Internetbrowser beziehen.
  • Webservice & Mailservice (ZAZ/ZKV Registrierung notwendig): Durch eine entsprechende Software, können die eVV (grosse Anzahl) durch die vom Importeur festgelegten Kriterien (z.B. Zeitpunkt) automatisch bezogen werden.

Chartera Output – das neue Output Management System des BAZG – bietet ebenfalls die Möglichkeit an, die eVV sowie weitere relevante Import- und Export Dokumente elektronisch zu beziehen. Diese Dienstleistung ist jedoch in einer Pilotphase und adressiert zurzeit ausschliesslich die Anwender von Web-GUI.

Sofern ein Unternehmen regelmässig Handelswaren in die Schweiz importiert, ist die Eröffnung eines ZAZ-Kontos zu empfehlen, sodass auch die Funktionen Web-GUI und Webservice & Mailservice genutzt werden können.

Jetzt Member werden und weiterlesen:

  • Unlimitierter Zugriff auf alle 1300 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Zugriff auf alle Videos
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Inhalte und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • News- & Update-Services
  • Seminargutscheine
und viele weitere Vorteile! ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sind Sie schon Member? Hier anmelden
Member werden Newsletter