MWST-Sätze: Diese MWST-Sätze gelten

Die MWST-Sätze regeln, wie hoch die Mehrwertsteuer auf verschiedene Waren und Dienstleistungen ausfällt. In diesem Beitragen finden Sie die aktuellen MWST-Sätze sowie die Anpassungen bei den Pauschalsätzen.

25.04.2025 Von: Alain Villard
MWST-Sätze

Allgemeines zur MWST

Schweizer Unternehmen müssen die MWST, die sie ihren Kund/-innen verrechnen, an den Bund weiterleiten. Die MWST wird auf allen Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im Inland erhoben und gehört zu den wichtigsten Einnahmen des Bundes.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird von den Endkund/-innen bezahlt. Unternehmen dürfen die bereits bezahlte MWST auf geschäftliche Ausgaben vom geschuldeten Betrag abziehen (sogenannte Vorsteuer). Damit soll sichergestellt werden, dass nur der tatsächliche Mehrwert besteuert wird. Nachfolgend wird auf die aktuellen MWST-Sätze eingegangen:

Aktuelle MWST-Sätze 

Folgende MWST-Sätze kommen zur Anwendung (Stand 1.1.2025):

  • Normalsatz: 8,1%
    Beispielsweise auf Restaurantbesuche, Coiffeur-Dienstleistungen, Benzin, Kauf von Fahrzeugen, Maschinen, Mobiliar
  • Sondersatz: 3,8%
    Auf Beherbergungsleistungen inklusive Frühstück
  • Reduzierter Satz: 2,6%
    Auf Gütern des täglichen Bedarfs – sofern nicht mit «gastgewerblicher Leistung» verbunden – wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Radio- und Fernsehgebühren, Medikamente, Pflanzen, Getreide

Änderungen bei den Pauschalsteuersätze

Bei folgenden Pauschalsteuersätze gab es per 01.01.2025 Anpassungen (Änderungen beim Satz/ oder beim Text und neue Tätigkeiten):

  • Abwasserentsorgung: 2.1%
  • Alarmzentrale: alle Umsätze einschliesslich Entschädigung für Fehlalarme: 6.2%
  • Amtsblatt: Inserate und Publikationen: 4.5%
  • Basar: Verkauf von selbst hergestellten Gegenständen: 4.5%
  • Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen, sofern mit offen überwälzterSteuer bezogen: 2.1%
  • Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen, sofern ohne offen überwälzter Steuer bezogen oder unentgeltlich erhalten: 6.8%
  • Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen, die zum reduzierten Satz steuerbar sind, sofern ohne offen überwälzte Steuer bezogen oder unentgeltlich erhalten: 1.3%
  • Cafeterias: zum Normalsatz steuerbare Leistungen: 5.3%
  • Cafeterias: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen: 0.6%
  • Deponiegebühr: 3.0%
  • Ergotherapie: Verkauf von selbst hergestellten Produkten: 4.5%
  • Forstamt: Verkauf von Holz aus eigenem Wald, zum Normalsatz steuerbar (Rundholz, Holzschnitzel zu Heizzwecken usw.): 3.0%
  • Forstamt: Verkauf von Holzschnitzeln aus eigenem Wald, zum reduzierten Satz steuerbar (pflanzliches Abdeckmaterial, Streumaterial): 0.6.%
  • Fundgegenstände: Erlös aus Versteigerung / Verkauf: 6.8%
  • Gegenstände, welche zum Normalsatz steuerbar sind und die steuerpflichtige Person gesammelt, gefunden oder unentgeltlich bezogen hat, soweit nicht anderswo genannt: Lieferung: 6.8%
  • Gegenstände, welche zum reduzierten Satz steuerbar sind und die steuerpflichtige Person gesammelt, gefangen, erjagt, gefunden oder unentgeltlich bezogen hat, soweit nicht anderswo genannt: Lieferung: 1.3%
  • Grabunterhalt: 5.3%
  • Hauswirtschaftsleistungen: 6.2%
  • Holzschnitzel, zum Normalsatz steuerbar: Handel (z.B. Holzschnitzel zu Heizzwecken): 2.1%
  • Holzschnitzel, zum reduzierten Satz: Handel (z.B. pflanzliches Abdeckmaterial, Streumaterial): 0.6%
  • Internet: Benützung von Internetleitungen oder W-Lan mit eigenem Gerät: 5.3%
  • Kantinen: zum Normalsatz steuerbare Leistungen: 0.6%
  • Kompost: Einnahmen aus der Entgegennahme des Grünguts: 3.0%
  • Kompost: Verkauf von selbst hergestelltem Kompost: 0.1%
  • Mahlzeitenlieferung: 0.6%
  • Mensas: zum Normalsatz steuerbare Leistungen: 5.3%
  • Mensas: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen: 0.6%
  • Sanitätsmaterial: Vermietung von Gehhilfen, Rollstühlen, Badehilfen usw..: 3.7%
  • Tageskarten Gemeinde für öffentlichen Verkehr: Provisionen: 6.2%
  • Tiere: Verkauf durch Zoos und Tierparks, zum Normalsatz steuerbar: 5.3%

Exkurs MWSTG Revision 

Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes traten per 01.01.2025 weitere Anpassungen in Kraft: 

  • Onlinepflicht: Die Abrechnung der MWST erfolgt ab 2025 ausschliesslich über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
  • Saldosteuersatzmethode: Unternehmen dürfen mehr als zwei Saldosteuersätze anwenden. Ein neuer Saldosteuersatz darf dann angewendet werden, wenn der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt.  
  • Jährliche Abrechnung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 5'005'000 dürfen auf Antrag die MWST einmal jährlich abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass alle bisherhigen Abrechnungen fristgerecht eingereicht und vollständig bezahlt wurden.
  • Pauschalsteuersatzmethode: Beim Wechsel von der effektiven Methode zur Pauschalsteuersatzmethode muss die zuvor abgezogene Vorsteuer anteilsmässig zurückerstattet werden (bezogen auf den aktuellen Zeitwert der vorhandenen Gegenstände und Dienstleistungen) . Auch bereits berücksichtigte Einlageentsteuerungen sind einzubeziehen. Der Wechsel ist erst nach Ablauf einer vollen Steuerperiode zulässig. Beim Wechsel von der Pauschalsteuersatzmethode zur effektiven Methode kann die auf dem Zeitwert der vorhandenen Güter lastende Vorsteuer geltend gemacht werden. Auch dieser Wechsel ist nur nach einer vollständigen Steuerperiode möglich.
  • Elektronische Plattformen: Wenn eine Online-Plattform (z. B. ein Marktplatz) dafür sorgt, dass ein Käufer und ein Verkäufer einen Vertrag abschliessen, gilt neu: Die Plattform wird aus Sicht der MWST als Leistungserbringerin behandelt.
  • Subventionen: Neu ist klar geregelt, welche Beiträge als echte Subventionen gelten und damit nicht besteuert werden. Gleichzeitig ist besser abgegrenzt, welche Zahlungen als Entgelt für eine Leistung gelten – und somit der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Änderungen im revidierten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) sind hier nur kurz zusammengefasst. Für die konkrete Umsetzung im Einzelfall ist eine vertiefte Prüfung oder Beratung unter Umständen notwendig.

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