Kern-FER: Fachempfehlungen zur Rechnungslegung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Kern-FER bieten kleinen Unternehmen eine effiziente Alternative zum reinen handelsrechtlichen Abschluss nach OR, der oft keine realistische Abbildung der Vermögens- und Ertragslage zulässt. Mit diesen Fachempfehlungen erstellen KMU eine Jahresrechnung auf Basis einer True- & Fair-Sicht, ohne den vollen Aufwand der umfassenden Swiss GAAP FER Standards tragen zu müssen. Dies ermöglicht transparente Finanzberichte für Investoren und eine verlässliche Grundlage für Unternehmensbewertungen.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Kern-FER sind eine reduzierte Version der Swiss GAAP FER für kleine Organisationen.
- Sie ermöglichen ein realistisches Bild der Finanzen, wo das OR an seine Grenzen stösst.
- Anwendung ist möglich, wenn zwei von drei Kriterien (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter) nicht überschritten werden.
- Kotierte Publikumsgesellschaften dürfen die Kern-FER nicht ausschliesslich anwenden.

Passende Arbeitshilfen
Wann ist die Anwendung der Kern-FER für kleine Unternehmen sinnvoll und wie grenzt sie sich vom handelsrechtlichen Abschluss ab?
Der handelsrechtliche Abschluss nach OR lässt Fragen offen
Der handelsrechtliche Abschluss widerspiegelt somit nur selten die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zudem ist das Rechnungslegungsrecht bezüglich Bewertung und Offenlegung offen formuliert und bietet Interpretationsspielraum.
In folgenden Fällen stösst der handelsrechtliche Abschluss an seine Grenzen:
- Als Grundlage für eine Unternehmensbewertung
- Als Führungsinstrument (bspw. bei Ist-Budgetvergleich)
- Bei der Analyse von tatsächlichen Zielgrössen (BG-Margen, EBIT usw.)
- Als transparente finanzielle Berichterstattung für Investoren
Für alle diese Fälle ist eine Jahresrechnung notwendig, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Abschluss nach Kern-FER als Lösungsansatz
Swiss GAAP FER (Kern-FER) erlaubt mit Empfehlungen und Erläuterungen eine zusätzliche Jahresrechnung auf Basis einer True- & Fair-Sicht zu erstellen. Die Kern-FER (eine reduzierte Anzahl von Swiss GAAP FER Standards) dürfen kleine Organisationen, die zwei der nachstehenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten, anwenden:
a) Bilanzsumme von MCHF 10
b) Jahresumsatz von MCHF 20
c) 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Passende Produkt-Empfehlungen
Kern-FER beinhaltet ein generell gültiges Rahmenkonzept und folgende, prinzipienorientierten Fachempfehlungen:
- Grundlagen (Swiss GAAP FER 1)
- Bewertung (Swiss GAAP FER 2)
- Darstellung und Gliederung (Swiss GAAPFER 3)
- Geldflussrechnung (Swiss GAAPFER 4)
- Ausserbilanzgeschäfte (Swiss GAAP FER 5)
- Anhang (Swiss GAAP FER 6)
Vorteile Kern-FER
Die Einhaltung der Kern-FER erlaubt einen zuverlässigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind nicht alle Anfoderungen an die Bemessung und Offenlegung zu erfüllen, wie sie bei einem Abschluss nach Swiss GAAP FER verlangt werden.
Doch überschreitet ein Unternehmen zwei oder drei der oben genannten Kriterien so muss ein Abschluss nach Swiss GAAP FER sämtliche Standards berücksichtigen.
Konzerne haben zusätzlich Swiss GAAP FER 30 anzuwenden. Kotierte Publikumsgesellschaften haben zusätzlich Swiss GAAP FER 31 anzuwenden. Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung gehen für kotierte Unternehmen denjenigen des Rahmenkonzepts und der weiteren Fachempfehlungen vor. Die ausschliessliche Anwendung der Kern-FER ist für kotierte Unternehmen nicht zugelassen.
Checkliste
- Prüfen, ob das Unternehmen zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme < 10 Mio. CHF, Umsatz < 20 Mio. CHF, < 50 Vollzeitstellen) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreitet.
- Entscheiden, ob der handelsrechtliche Abschluss nach OR für interne Steuerung oder externe Berichterstattung nicht ausreicht.
- Sicherstellen, dass keine Verpflichtung zur Anwendung der vollen Swiss GAAP FER besteht (z. B. bei Überschreiten der Kriterien).
- Achten auf die ausschliessliche Anwendung von Kern-FER bei nicht-kotierten Unternehmen.
- Die Jahresrechnung nach den sechs Kern-Fachempfehlungen (FER 1 bis 6) erstellen.
- Sicherstellen, dass die Geldflussrechnung (FER 4) und der Anhang (FER 6) korrekt aufbereitet sind.
- Bei Konzernen prüfen, ob zusätzlich Swiss GAAP FER 30 anzuwenden ist.
- Dokumentation der Bewertungsmethoden und Offenlegungen gemäss Kern-FER Standards vorhalten.
FAQ: Kern-FER
Wer darf die Kern-FER anwenden?
Kleine Organisationen dürfen die Kern-FER anwenden, wenn sie zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme von 10 Mio. CHF, Jahresumsatz von 20 Mio. CHF oder 50 Vollzeitstellen) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten.
Welche Vorteile bietet die Kern-FER gegenüber dem OR-Abschluss?
Der OR-Abschluss lässt oft Fragen zur tatsächlichen Vermögenslage offen und bietet Spielraum für Interpretationen. Die Kern-FER schaffen eine True- & Fair-Sicht, die als Grundlage für Bewertungen, Budgetvergleiche und transparente Berichterstattung für Investoren dient.
Müssen kotierte Unternehmen die Kern-FER anwenden?
Nein, kotierte Publikumsgesellschaften müssen die vollen Standards anwenden (inkl. FER 31) und dürfen die ausschliessliche Anwendung der Kern-FER nicht nutzen. Die Bestimmungen der Fachempfehlungen für kotierte Unternehmen gehen vor.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Kriterien überschreitet?
Überschreitet ein Unternehmen zwei oder drei der genannten Kriterien, muss es einen Abschluss nach den vollständigen Swiss GAAP FER Standards erstellen, der sämtliche relevanten Standards berücksichtigt.