Wechsel Rechnungslegungsstandard: Von IFRS zu Swiss GAAP FER
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Der Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER betrifft primär die Struktur und den Ausweis der Rechnungslegung, nicht aber die finanzielle Substanz des Unternehmens. Während IFRS komplexe Bewertungsmodelle und zwingende Bilanzierungen von Vorsorgeverpflichtungen verlangt, bietet Swiss GAAP FER eine pragmatischere Herangehensweise, die für nicht-kotierte KMU oft übersichtlicher ist. Besonders bei Immobilienunternehmen zeigen sich signifikante Unterschiede in der Bewertung selbst genutzter Liegenschaften und der Behandlung von Goodwill, wobei der Fair and True View des Abschlusses gewahrt bleibt.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Wechsel ist ein strategischer Entscheid, der die Transparenz gegenüber Stakeholdern neu definiert.
- Nicht-kotierte Unternehmen haben einen grossen Spielraum bei der Wahl des Rechnungslegungsstandards.
- Die finanziellen Kennzahlen wie ROE können in der Übergangsphase Schwankungen aufweisen.
- Die Zusammenfassung von Bilanzpositionen unter Swiss GAAP FER führt nicht zu einem Transparenzverlust.

Passende Arbeitshilfen
Welche Konsequenzen hat der Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER für die Bilanz und das Reporting eines Unternehmens?
Standardwechsel
Seit sich die IFRS die Konvergenz mit den US GAAP als Ziel gesetzt haben («Norwalk Agreement»), um zum weltweit anerkannten Standard zu werden, ist das Anspruchsniveau der IFRS stark gestiegen, während dasjenige von Swiss GAAP FER in etwa gleich geblieben ist, mit Ausnahme der für kotierte Unternehmen neu eingeführten Norm Swiss GAAP FER 31.
Der vorliegende Beitrag analysiert exemplarisch einen Wechsel von IFRS auf Swiss GAAP FER, indem die Auswirkungen des Wechsels des Rechnungslegungsstandard für ein im Immobilienbereich tätiges Unternehmen analysiert wird. Dazu wird die Methode der vergleichenden Analyse verwendet.
Bei IFRS und Swiss GAAP FER können vier wesentliche Unterschiede, für die grössten Anpassungen nötig sind, hervorgehoben werden.
Der erste Unterschied ist der Ansatz für die Bewertung der Verpflichtungen aus der Personalvorsorge. IFRS verlangen zwingend die Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtung nach einer eigenständigen Berechnung, unabhängig davon, ob die Vorsorgeeinrichtung auch gemäss national relevanten Regeln eine solche «Lücke» aufweist respektive ob das Unternehmen zur Deckung derselben effektiv in vollem Ausmass verpflichtet werden kann.
Der zweite Unterschied ist auf die Bilanzierung vom Goodwill und immateriellen Vermögenswerten zurückzuführen. Nach Swiss GAAP FER werden gewisse Markennamen und Kundenstämme aus Akquisitionen nicht aktiviert. Swiss GAAP FER erlaubt auch, den Goodwill mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Allerdings ist diese Verrechnung im Anhang offenzulegen («Pro-Forma-Statement»). Zudem bleibt anzumerken, dass bei einer Veräusserung der den Goodwill verursachten Posten eine Reaktivierung des Goodwills erfolgen müsste und damit de facto beim Verkauf eine vollumfängliche «Abschreibung» erfolgen würde.
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Der dritte wesentliche Unterschied ist die Darstellung der Immobilien. Dies ist eine spezifische Unterscheidung, welche für Immobiliengesellschaften von sehr grosser Bedeutung ist. Die entscheidende Frage diesbezüglich ist, wie die selbst gehaltenen bzw. selbst genutzten Immobilien bewertet und bilanziert werden. Unter IFRS sind hierbei mehrere Standards, welche die Gliederung und Bewertung von Immobilien regeln, zu beachten. Swiss GAAP FER kennt einen Standard zu «Sachanlagen», unter welche auch Immobilien subsumiert werden. Weitere Feststellungen bei der Analyse waren, dass vereinzelte Bilanzpositionen unter Swiss GAAP FER zusammengefasst wurden, die unter IFRS separat ausgewiesen waren. Einerseits sind es die Anzahlungen, welche nun nach dem Wechsel unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten aufgeführt werden. Auch die laufenden Ertragssteuerguthaben und -verpflichtungen wurden in die Rechnungsabgrenzungen umgegliedert. Diese Zusammenfassung führt nicht zu einem Transparenzverlust des Abschlusses. Die Positionen sind nicht wesentlich für die Investoren, und die Umgliederung verändert das Bild des Fair and True Views nicht. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER vermittelt immer noch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Diese Beobachtung lässt sich auch dadurch untermauern, dass es gemäss dem untersuchten Unternehmen weder von Analysten noch von Investoren nach der Umstellung zu zusätzlichen Anfragen oder Kritik kam. Der Einfluss auf die Finanzkennzahlen wie zum Beispiel ROE ist vor allem in der Übergangsphase zu berücksichtigen. Eigenheiten der Unternehmung beim Reporting wie beispielsweise der Ausweis der Marktwerte je Liegenschaft sind nicht vom eigentlichen Rechnungslegungswechsel abhängig, sondern vielmehr von den eigentlichen internen Vorgaben, welche für Investoren und Analysten nützliche Zusatzinformationen darstellen.
Checkliste
- Strategische Ziele und Transparenzanforderungen gegenüber Investoren definieren.
- Bestehende IFRS-Bilanzpositionen identifizieren, die einer Umgliederung bedürfen.
- Bewertung der Personalvorsorgeverpflichtungen nach den neuen Swiss GAAP FER-Regeln prüfen.
- Entscheidung über die Aktivierung oder Verrechnung von Goodwill und immateriellen Vermögenswerten treffen.
- Umgliederung von Anzahlungen und Steuerpositionen in der Bilanz planen.
- Interne Reporting-Vorgaben anpassen, um Marktwerte je Liegenschaft weiterhin ausweisen zu können.
- Kommunikation an Analysten und Investoren vorbereiten, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Die Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen in der Übergangsphase simulieren.
- Anhang-Erklärungen für eventuelle Pro-Forma-Angaben erstellen.
- Den Fair and True View des neuen Abschlusses abschliessend validieren.
Fazit zu Wechsel Rechnungslegungsstandard
Summarisch lässt sich festhalten: Der Wechsel des Rechnungslegungsstandards hat sich mehrheitlich nicht auf geldrelevante Bereiche ausgewirkt. Bewertungsfragen, insbesondere Discounted-Cashflow-Kalkulationen, sind vom Wechsel meist nur am Rande betroffen. Die zentralen Änderungen betreffen Struktur und Ausweis der Rechnungslegung, nicht aber die finanzielle Substanz.
FAQ: Wechsel Rechnungslegungsstandard
Verändert der Wechsel zu Swiss GAAP FER die finanzielle Substanz des Unternehmens?
Nein, der Wechsel betrifft primär die Struktur und den Ausweis der Rechnungslegung. Die finanzielle Substanz bleibt unverändert, und der Fair and True View wird gewahrt.
Wie wird Goodwill unter Swiss GAAP FER im Vergleich zu IFRS behandelt?
Unter Swiss GAAP FER können gewisse immaterielle Vermögenswerte nicht aktiviert werden. Goodwill darf mit dem Eigenkapital verrechnet werden, muss jedoch im Anhang offengelegt werden. Bei einer Veräusserung der zugrundeliegenden Posten ist eine Reaktivierung notwendig.
Müssen Personalvorsorgeverpflichtungen auch unter Swiss GAAP FER bilanziert werden?
Ja, jedoch gelten andere Bewertungsgrundlagen als bei IFRS. Swiss GAAP FER verlangt keine zwingende Bilanzierung von Lücken, wenn das Unternehmen nicht zur vollen Deckung verpflichtet ist, was zu einer anderen Bilanzierung führen kann.
Ist der Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER für kotierte Unternehmen möglich?
Für kotierte Unternehmen gelten spezifische Regeln, insbesondere die Norm Swiss GAAP FER 31. Der Wechsel ist grundsätzlich ein strategischer Entscheid, der jedoch bei kotierten Unternehmen oft gesetzlichen oder börsenrechtlichen Vorgaben unterliegt.
Hat der Wechsel negative Auswirkungen auf die Bewertung durch Investoren?
Studien zeigen, dass der Wechsel zu Swiss GAAP FER nicht zu zusätzlichen Anfragen oder Kritik seitens Analysten oder Investoren führt, solange der Abschluss ein dem tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.