
Grundstückgewinn: Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes

Arbeitshilfen Steuern
Berechnung Grundstückgewinnsteuer
1. Faktor Steuersatz
Fast in allen Kantonen wird der errechnete Grundstückgewinn progressiv besteuert. Dies bedeutet, je höher der steuerbare Grundstückgewinn, desto höher die prozentuale Belastung.
Einzelne Kantone wenden einen proportionalen Steuersatz an, bspw. der Kanton Appenzell A.Rh. mit einheitlich 30%.
2. Faktor Besitzesdauer
Der zweite Faktor ist die sog. Besitzesdauer. Je länger ein Grundstück im Besitz des Verkäufers war, desto grösser fällt die prozentuale Ermässigung aus. Bei kurzer Besitzesdauer (bis zu 6 Jahren), kann sogar ein Zuschlag erhoben werden. Dies wird häufig als "Spekulationssteuer" betitelt. In Extremfällen kann es vorkommen, dass die Grundstückgewinnsteuer rund 60% beträgt.
Die Besitzesdauer bemisst sich nach der letzten massgeblichen Handänderung. Massgebend ist die letzte steuerrechtliche Handänderung. Wurde die Liegenschaft bspw. von den Kindern mittels Erbschaft erworben, so liegt aufgrund des Steueraufschubes hinsichtlich der Grundstückgewinnsteuer keine massgebende Handänderung vor. Die Kinder können dafür die Besitzesdauer der Eltern mitnehmen.
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