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Grundstückgewinn: Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die Berechnung des steuerpflichtigen Grundstückgewinns in der Schweiz basiert primär auf zwei Variablen: der Höhe des realisierten Gewinns und der Dauer des Besitzes. In den meisten Kantonen gilt ein progressiver Tarif, bei dem höhere Gewinne prozentual stärker besteuert werden, während eine lange Besitzdauer zu erheblichen Ermässigungen führt. Kurzfristige Verkäufe hingegen können durch Zuschläge stark belastet werden, um Spekulationen zu verhindern.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Steuertarif ist in den meisten Kantonen progressiv und abhängig von Gewinnhöhe sowie Besitzdauer.
  • Eine lange Besitzdauer (oft 20 bis 35 Jahre) kann die Steuerlast um bis zu 90 % oder sogar 100 % senken.
  • Kurzfristige Verkäufe (1 bis 5 Jahre) werden durch Zuschläge stärker belastet, um Spekulationen einzudämmen.
  • Bei Steueraufschub (z. B. Erbgang) wird die Besitzesdauer der Voreigentümer auf die neuen Eigentümer übertragen.
28.05.2026 Von: Fabian Petrus
Berechnungs Grundstückgewinnsteuer

Wie berechnet sich der steuerpflichtige Grundstückgewinn und welche Faktoren beeinflussen die Steuerhöhe?

Der Tarif der Grundstückgewinnsteuer ist in den meisten Kantonen progressiv ausgestaltet und hängt in der Regel von der Höhe des Grundstückgewinnes einerseits und von der Besitzesdauer andererseits ab. Im vorliegenden Beitrag werden die beiden für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer massgeblichen Faktoren erläutert.

Höhe des Grundstücksgewinns

In der Mehrheit der Kantone ist der Tarif der Grundstückgewinnsteuer progressiv ausgestaltet, der je nach Höhe des realisierten Grundstückgewinns variiert. Ein höherer Gewinn wird entsprechend auch prozentual höher besteuert.

Im Kanton Zürich beträgt die Grundstückgewinnsteuer beispielsweise zwischen 10% und 35% für die ersten CHF 100'000 Grundstückgewinn. Für Gewinnanteile über CHF 100'000 findet sodann ein einheitlicher Steuersatz von 40% Anwendung.

Einzelne Kantone kennen für die Grundstückgewinnsteuer einen proportionalen Steuertarif, d.h. sämtliche Gewinne werden unabhängig von der Höhe des erzielten Gewinns zum gleichen Steuersatz besteuert.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden beispielsweise beträgt die Grundstückgewinnsteuer unabhängig der Höhe des Grundstückgewinns proportional 30%.

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