Vermögenssteuer: Zentrale Elemente und Berechnung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Vermögenssteuer ist eine periodische Steuer, die jährlich gemeinsam mit der Einkommenssteuer veranlagt wird. Massgebend für die Bemessung ist der Verkehrswert des Gesamtvermögens zum Stichtag am 31. Dezember. Als steuerbare Basis dient das Reinvermögen, das sich aus dem Bruttovermögen abzüglich der Schulden ergibt, wobei kantonale Sozialabzüge oder steuerfreie Minima berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Punkte:
- Steuerpflichtig ist das gesamte Vermögen natürlicher Personen zu Eigentum oder Nutzniessung.
- Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände bleiben von der Besteuerung ausgenommen.
- Die Tarife sind in den meisten Kantonen progressiv, in einigen jedoch proportional festgelegt.

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Wie wird die Vermögenssteuer in der Schweiz berechnet und welche Abzüge sind möglich?
Vermögenssteuer natürlicher Personen
Alle Kantone und Gemeinden erheben eine Steuer vom Vermögen natürlicher Personen. Diese wird gleichzeitig mit der Einkommenssteuer jährlich veranlagt (nur eine Steuererklärung für beide Steuern). Für die Vermögenssteuer wird dabei auf einen bestimmten Stichtag abgestellt.
Gegenstand der Vermögenssteuer bildet in der Regel das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen. Dieses umfasst alle vermögenswerten Sachen und Rechte, die der Steuerpflichtige zu Eigentum oder Nutzniessung hat. Sie werden grundsätzlich zum Verkehrswert bemessen.
Zum steuerbaren Vermögen gehören insbesondere bewegliches (z.B. Wertschriften, Bankguthaben, Auto) und unbewegliches (z.B. Grundstücke) Vermögen, rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen sowie das in einem Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetrieb investierte Vermögen.
Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden nicht besteuert.
Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer ist das Reinvermögen, d.h. das um die gesamten nachgewiesenen Schulden reduzierte Bruttovermögen des Steuerpflichtigen.
Im Weiteren werden vom Reinvermögen auch Sozialabzüge gewährt, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Gewisse Kantone sehen keine Sozialabzüge vor, besitzen aber ein steuerfreies Minimum, welches ziemlich hoch sein kann und von Kanton zu Kanton relativ stark variiert.
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Vermögenssteuertarife
Die Vermögenssteuertarife sind mehrheitlich progressiv ausgestaltet. Die Kantone LU, UR, SZ, OW, NW, GL, AI, SG und TG kennen feste Steuersätze (proportionale Steuer). Der Kanton AR besteuert das Vermögen nach einem Zweistufentarif.
Checkliste
- Bestimmen Sie den Stichtag (31.12.) für die Bewertung Ihres Vermögens.
- Ermitteln Sie den Verkehrswert aller beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte.
- Listen Sie alle Wertschriften, Bankguthaben und Versicherungen mit Rückkaufswert auf.
- Erfassen Sie das in Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetrieben investierte Vermögen.
- Dokumentieren Sie alle nachgewiesenen Schulden zur Berechnung des Reinvermögens.
- Prüfen Sie die spezifischen Sozialabzüge oder das steuerfreie Minimum Ihres Kantons.
- Reichen Sie die Vermögenssteuererklärung zusammen mit der Einkommenssteuererklärung ein.
- Berücksichtigen Sie kantonale Besonderheiten bei den Steuertarifen.
Abzüge der Vermögenssteuer
Von der Vermögenssteuer bei Natürlichen Personen können verschiedene Abzüge gemacht werden. Eine Übersicht für die Steuererklärung bietet das Steuerdossier der ESTV.
FAQ: Vermögenssteuer
Welcher Wert ist für die Vermögenssteuer massgebend?
Massgebend ist der Verkehrswert des Vermögens zum Stichtag am 31. Dezember.
Was versteht man unter Reinvermögen?
Das Reinvermögen entspricht dem Bruttovermögen abzüglich der gesamten nachgewiesenen Schulden des Steuerpflichtigen.
Müssen Hausrat und persönliche Gegenstände versteuert werden?
Nein, Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände gehören nicht zum steuerbaren Vermögen.
Gibt es Unterschiede bei den Steuertarifen zwischen den Kantonen?
Ja, die Tarife sind mehrheitlich progressiv, jedoch kennen Kantone wie Luzern, Uri oder Schwyz feste proportionale Steuersätze.
Wo finde ich eine Übersicht der möglichen Abzüge?
Eine Übersicht für die Steuererklärung bietet das Steuerdossier der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).