Altersvorsorge Schweiz: Wo entstehen Lücken?
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Was ist eine Sozialversicherungslücke?
Eine Sozialversicherungslücke beschreibt keine Differenz zwischen finanziellem Bedarf und effektivem Einkommen. Auch solche Einkommenslücken können gravierende Folgen haben, stehen hier jedoch nicht im Zentrum. Gemeint sind vielmehr fehlende oder ungenügende Absicherungen innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherungen. Es geht also um Einkommensteile, die gar nicht oder nur unzureichend versichert sind.
Wie funktioniert die Altersvorsorge Schweiz?
Um zu verstehen, wo typischerweise Sozialversicherungslücken entstehen, soll nachfolgend zuerst ein kurzer Abriss über das Vorsorgesystem in der Schweiz gemacht werden. Damit wird ersichtlich, wie die Altersvorsorge Schweiz funktioniert.
In der Schweiz gibt es bekanntlich drei Säulen der sozialen Absicherung, die sich wie folgt voneinander unterscheiden:
Die erste Säule dient der Existenzsicherung und soll, unabhängig von bisherigen Einkommen, das Minimum zum Leben garantieren. Zur ersten Säule gehören die Alters- und Hinterlassenversicherung und die Invalidenversicherung. Ergänzt werden sie durch Erwerbsersatzordnung und die Ergänzungsleistungen. Die Finanzierung wird durch das Umlageverfahren gewährleistet; Erwerbstätige finanzieren die laufenden Renten. Die erste Säule ist obligatorisch.
Die zweite Säule knüpft an das Erwerbseinkommen an. Ziel ist die Fortführung des gewohnten Lebensstandards im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Hier ist die berufliche Vorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Angeschlossen sind Arbeitnehmende ab einem bestimmten Mindestlohn. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern. Die Finanzierung der zweiten Säule ist kapitalgebunden. Jede versicherte Person spart ihr eigenes Altersguthaben an. In der beruflichen Vorsorge gibt es einen Koordinationsabzug. Dieser Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil des Lohnes in der zweiten Säule versichert ist. Der Gedanke ist dabei, dass bereits ein Teil des Lohnes durch die erste Säule versichert ist. Dieser Teil soll in der zweiten Säule nicht nochmals versichert werden. Daher wird vom AHV-pflichtigen Jahreslohn ein Beitrag abgezogen. Dieser Lohn heisst «koordinierter Lohn». Nur dieser koordinierte Lohn ist in der Pensionskasse versichert.
Die dritte Säule ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge. Sie ist freiwillig und individuell ausgestaltet.
Man unterscheidet zwischen der gebundenen Vorsorge Säule 3a und der freien Vorsorge Säule 3b. Die Säule 3a bietet steuerliche Vorteile, ist jedoch in der Höhe der Einzahlungen und in der Verfügbarkeit eingeschränkt. Die Säule 3b ist flexibel, unterliegt jedoch keinen spezifischen Steuervorteilen.
Wo entstehen in diesem System also Sozialversicherungslücken?
Nachdem ein kurzer Überblick über die Altersvorsorge Schweiz gegeben wurde, sollen nun «typische» Lücken vorgestellt werden. Denn: In jeder von diesen drei Säulen können Sozialversicherungslücken entstehen.
Erste Säule
In der ersten Säule entstehen Vorsorgelücken meistens auf Beitragslücken. Die Berechnung einer AHV-Rente basiert auf Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer dauerhaften Rentenkürzung. Eine Nachzahlung ist nur fünf Jahre rückwirkend möglich, daher bleiben ältere Lücken dauerhaft bestehen.
Zweite Säule
Vorsorgelücken in der zweiten Säule sind meistens tiefe oder fehlende Leistungen aus der zweiten Säule aufgrund von einem tiefen versicherten Lohn oder fehlende Unterstellung. Typische Ursachen sind dabei:
- Teilzeit
- Erwerbsunterbrüche
- Hohe Dividende statt Lohn
- Einkommen über BVG-Maximum
- Mehrere kleine Pensen
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