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Säule-3a-Lösungen: Banken- und Versicherungslösung im Vergleich

Als Vorsorgeinstrument mit gesetzlichen definierten Rahmenbedingungen ermöglicht die Säule 3a ein steuerbegünstigtes privates Sparen für das Alter. Sie wird als gebundene Vorsorge bezeichnet, da die Bezugsmöglichkeiten im Gegensatz zum freien Sparen eingeschränkt sind. Grundsätzlich ist ein Bezug nur bei Erreichen des AHV-Alters (bzw. frühestens fünf Jahre vorher), für den Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum, beim definitiven Verlassen der Schweiz oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich. Die Einzahlung in die Säule 3a ist freiwillig, aber aus steuerlicher Hinsicht und zur Altersabsicherung sinnvoll. Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Einkommen oder der Erhalt von Arbeitslosengeld.

29.08.2023 Von: Rita Amrein
Säule-3a-Lösungen

Einleitung

Der jährliche Maximalbeitrag für Einkäufe in die Säule 3a ist gesetzlich definiert. Getätigte Einkäufe dürfen bei der Berechnung der Einkommenssteuer vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wie die Vorsorgegelder in der Pensionskasse und Freizügigkeit wird auch das Vermögen in der Säule 3a erst beim Bezug und getrennt vom übrigen Vermögen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Während der Laufzeit sind weder das Vorsorgevermögen noch die darauf erzielten Erträge steuerbar. Allerdings unterliegen Vorsorgegelder beim Bezug ähnlich dem sonstigen Vermögen einer Progression. Je höher das Vorsorgekapital ist, desto höher ist der angewandte Steuersatz. Im selben Steuerjahr bezogene Vorsorgegelder werden für die Progression zusammengerechnet, ebenso die im gleichen Jahr bezogenen Vorsorgegelder des Ehepartners. Entsprechend empfiehlt es sich, ab einer gewissen Vermögenshöhe mehrere 3a-Lösungen zu führen und die verschiedenen Vorsorgevehikel in unterschiedlichen Steuerjahren zu beziehen.

Unterschied Banken- und Versicherungslösung

Für die Umsetzung der Säule 3a stehen den Vorsorgenehmern verschiedene Banken- oder Versicherungslösungen zur Auswahl.

Hier finden Sie die Abbildung einer Umsetzung der Banken- und Versicherungslösung.

Eine Kombination mehrerer 3a-Lösungen bzw. -Gefässe ist möglich und aus steuerlicher Sicht vorteilhaft. So können die Vehikel in unterschiedlichen Steuerjahren bezogen und damit die steuerliche Progression gebrochen werden. Zwar ist der jährlich maximale Einkaufsbetrag gesetzlich vorgegeben, nicht aber die Anzahl der verschiedenen 3a-Lösungen. Da sich die steuerliche Progression erst ab einer bestimmten Höhe auswirkt, lohnt sich die Eröffnung einer weiteren Säule 3a ab einem Betrag von rund CHF 50 000.–.

Welche Lösung geeignet ist, hängt von den jeweiligen Lebensumständen, der finanziellen Situation und den persönlichen Zielen ab und lässt sich entsprechend nicht pauschal beantworten. Die steuerliche Behandlung ist bei allen Lösungen identisch.

Unten stehend werden die wesentlichen Unterschiede der Banken- und Versicherungslösung aufgeführt:

 

Versicherung

Bank

Steuerliche Behandlung

  1. Einkäufe steuerlich abzugsfähig

  2. gesonderte Besteuerung bei Bezug

  1. Einkäufe steuerlich abzugsfähig

  2. gesonderte Besteuerung bei Bezug

Laufzeit

meist fixe Vertragsdauer

flexibel; Wechsel jederzeit und einfach möglich

Einzahlung

meist verpflichtende jährliche Prämieneinzahlung (Sistierung möglich)

keine Verpflichtung, volle Flexibilität; Pausen und kleinere Beträge jederzeit möglich (Ausnahme bei indirekter Amortisation einer Hypothek)

Vorzeitige Auflösung/Rückkauf

  1. vorzeitiger Rückkauf nur mit Verlust möglich

  2. Sistierung der jährlichen Einzahlung meist möglich

möglich, ohne oder mit geringen Kosten

Risikoabsicherung (Tod/Invalidität)

möglich, abhängig von Ausgestaltung

  1. Invalidität und Todesfall

  2. Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherten

nicht möglich

Kosten (indirekt)

einmalige Abschlusskosten, jährliche Administrations- und Risikokosten

keine oder nur geringe Kosten

Wertschriftenlösung

möglich; bei Erstanlage wird Ausgabekommission fällig

möglich; meist mit sehr geringen Kosten

Konkursfall der Vorsorgestiftung (Bank bzw. Versicherung)

bevorzugt (Konkursprivileg)

  1. Einlegerschutz bis CHF 100 000.– pro Kunde

  2. höhere Kontoguthaben fallen in die Konkursmasse (gilt nicht bei Wertschriftenanlagen)

Erbrecht

  1. gesetzlich definierte Reihenfolge der Begünstigten; beschränkte Anpassungen möglich

  2. Erbprivileg: Die Versicherung fällt nicht in den Erbmasse. Auszahlung erfolgt auch, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird.

  3. Achtung: Pflichtteile gesetzlicher Erben müssen trotzdem beachtet werden!

  1. gesetzlich definierte Reihenfolge der Begünstigten; beschränkte Anpassungen möglich

  2. Fällt in die Erbmasse. Pflichtteile müssen beachtet werden.

Versicherungslösung

Die meisten 3a-Versicherungslösungen sind sogenannte Spar-Lebensversicherungen, oft als gemischte Lebensversicherung bezeichnet. Sie enthalten sowohl eine Spar- als auch eine Risikokomponente. Im Gegensatz zur Bankenlösung ist bei den Versicherungen in der Regel eine regelmässige Prämieneinzahlung verpflichtend. Je nach Ausgestaltung bietet die Versicherungslösung eine Absicherung bei Invalidität und Tod. Zusätzlich kann sie mit einer Prämienbefreiung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ausgestaltet sein.

Wie bei jeder Art von Versicherung ist der Schutz nicht kostenlos. So wird zusätzlich zu den einmaligen Abschlusskosten jährlich ein Teil der Prämieneinzahlung zur Deckung der Kosten (Administration und Versicherungsschutz) abgezogen. Dadurch verringern sich die jährlichen Sparbeiträge, was sich, durch den Zinseszinseffekt zusätzlich verstärkt, negativ auf das kumulierte Vorsorgekapital in der Zukunft auswirkt.

Bankenlösung

Banken bieten sowohl reine 3a-Kontolösungen als auch kombinierte Konto-Wertschriftenlösungen an. Dabei verzichten sie mehrheitlich auf eine Konto- und Depotgebühr, sodass im Gegensatz zu 3a-Versicherungen der gesamte einbezahlte Betrag in die Altersvorsorge fliesst.

Die Bankenlösungen sind im Unterschied zu Versicherungslösungen sehr flexibel. Die Vorsorgenehmenden bestimmen frei nach ihren finanziellen Möglichkeiten, ob und wie viel sie jährlich in die Säule 3a einzahlen möchten. Ebenfalls völlig flexibel kann über die Investition in Wertschriftenentschieden werden. Eine jährliche Einzahlungspflicht besteht nur dann, wenn die Säule 3a zur indirekten Amortisation der Hypothek verwendet wird.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, einen Dauerauftrag in einer Höhe einzurichten, welche die finanzielle Situation zulässt (bis zum zulässigen jährlichen Maximalbetrag). So geht keine Einzahlung vergessen, und der Steuervorteil wird voll ausgeschöpft. Speziell für Personen mit wenig Spardisziplin ist ein Dauerauftrag hilfreich, ohne deswegen auf das teurere «Zwangssparen» der Versicherungslösung ausweichen zu müssen.

Ein Bankenwechsel ist jederzeit problemlos möglich. Auch die vorzeitige Auflösung, zum Beispiel für den Kauf eines Eigenheims, ist bei der Bank unkompliziert und meist kostenneutral möglich.

Säule-3a-Konto

Für Sparende, welche kein Anlagerisiko eingehen können oder wollen, bieten Banken bzw. ihre Vorsorgestiftungen 3a-Konten an. Diese sind meist gebührenfrei. Die Höhe der Verzinsung liegt meist leicht über derjenigen von Privat- und Sparkonten. In dem letztjährigen Tief- bzw. Negativzinsumfeld lag der Zins allerdings bei 0%. Dies führte dazu, dass viele Vorsorgenehmende ihre Vorsorgegelder zumindest teilweise in Wertschriften angelegt haben.

Säule-3a-Wertschriftenlösung

Da der Bezug von Vorsorgegeldern eingeschränkt ist, bleiben sie meist über viele Jahre bestehen und bieten sich entsprechend für eine Wertschriftenlösung an. Von einer Wertschriftenanlage wird erwartet, dass sie über die Zeit eine attraktivere Rendite abwirft als der Kontozins. Allerdings sind Wertschriftenanlagen in der Säule 3a den Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt.

Mit einem 3a-Wertschriftendepot besteht kein Zwang zur Investition. Es steht dem Vorsorgenehmenden frei, ob und wie viel von der jährlichen Einzahlung in eine Wertschriftenlösung einfliessen soll.

Die Anlage von Vorsorgegeldern ist gesetzlich geregelt. Sie müssen die Vorschriften bzw. Anlagerichtlinien gemäss Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) einhalten. Auf diese wird hier nicht weiter eingegangen. Mehr Informationen dazu unter: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1984/543_543_543/de (Art. 53-56).

Aufgrund dieser Einschränkung ist eine 3a-Wertschriftenlösung nur über spezifische Vorsorgefonds möglich, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Diverse Vorsorgestiftungen bieten eine grosse Auswahl von Vorsorgefonds an, welche sich hauptsächlich in den verschiedenen Anlageprofilen (unterschiedlich hohes Aktienrisiko) und der Umsetzungsmethode (aktiv versus passiv) unterscheiden.

Vorsorgenehmende können bei Bankenlösungen mehrere Fonds kombinieren, neue Fonds hinzunehmen, verkaufen oder bestehende Anteile aufstocken. In den Versicherungslösungen ist diese Möglichkeit oft eingeschränkt.

Mittlerweile gibt es auch viele digitale Vorsorge-Apps, über welche ein Säule-3a-Wertschriftendepot eröffnet und in Vorsorgefonds diverser Anbieter investiert werden kann. Sie gehören meist Versicherungen oder Vorsorgestiftungen von Banken und sprechen Nutzer an, die eine reine digitale Lösung suchen. Die Vorsorge-Apps unterstehen wie die Banken- und Versicherungslösungen den regulatorischen Vorgaben für die Säule 3a.

Wie alle Wertschriften unterliegen Vorsorgefonds den Schwankungen der Finanzmärkte und können entsprechend nicht nur an Wert zulegen, sondern auch an Wert verlieren.

Deshalb entscheiden die persönlichen Lebensumstände, die eigene finanzielle Situation und der Anlagehorizont darüber, ob überhaupt investiert werden soll und wie risikoreich die gewählte Anlage sein sollte. Vorsorgefonds gibt es in unterschiedlichen Anlageprofilen, bei denen der Aktienanteil variiert. Je grösser der Aktienanteil, desto grösser sind im Normalfall die Schwankungen und damit das Gewinn- und Verlustpotenzial.

Hier finden Sie eine Abbildung der unterschiedlichen Anlageprofile.

Vorsorgefonds unterscheiden sich grob wie folgt:

  1. Anlagestrategie (Höhe des Aktienanteils: z.B. defensiv, ausgewogen, dynamisch)

  2. aktive oder passive Umsetzung (aktive Auswahl der Titel durch den Fondsmanager oder passive Investition mittels Indizes)

  3. Gebühren (passiv ist günstiger als aktiv, allfällige Gebühren für Depot oder Transaktionen je nach Anbieter)

  4. Spezialthemen: z.B. Investition nur in nachhaltige Anlagen

Da sich die Wertschriftenfonds innerhalb der Säule 3a an die gesetzlichen Anlagerichtlinien halten müssen, liegt die Entwicklung der verschiedenen Vorsorgefonds bei gleicher Strategie über mehrere Jahre (fünf und zehn Jahre) relativ nahe beieinander. Aus diesem Grund ist die Auswahl des Fondsanbieters in der Säule 3a weniger erfolgsentscheidend als im Anlagegeschäft ausserhalb der Vorsorge. Wichtiger ist hingegen die Wahl der passenden, auf die eigene Situation abgestimmten Anlagestrategie. Auf der Homepage der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) findet sich ein quartalsweiser Vergleich verschiedener Vorsorgefonds gegliedert nach Anlagestrategie: www.kgast.ch/home -> Performanceberichte Säule 3a/FZ.

Je länger die Vorsorgegelder angelegt werden können (kein vorzeitiger oder altersbedingter Bezug in den nächsten fünf Jahren geplant), je grösser der finanzielle Spielraum ist und je besser mit Börsenschwankungen umgegangen werden kann, desto höher darf grundsätzlich der Aktienanteil der Anlagestrategie sein. Speziell für jüngere Vorsorgenehmende ist der Anlagehorizont in der Säule 3a lang und damit für eine aktienlastige Strategie geeignet. Wenn jedoch negative Finanzmärkte und das Verlustrisiko von Anfang an Unbehagen bereiten oder die Absicht besteht, die Vorsorge innert weniger Jahre für den Erwerb von eigenem Wohneigentum oder den Start in die Selbstständigkeit zu verwenden, sollte das Anlagerisiko prinzipiell nicht zu hoch ausfallen bzw. das Vorsorgekapital unter Umständen gänzlich auf dem Konto geparkt werden.

Zusammenfassung

Sowohl die Bank- als auch die Versicherungslösung innerhalb der Säule 3a haben ihre Vor- und Nachteile. Die passende Lösung hängt von der individuellen Situation ab. Wird kein Versicherungsschutz benötigt, bietet sich die deutlich günstigere und flexiblere Bankenlösung an.

In einigen Fällen, wie beispielsweise für Familien mit Eigenheim und Hypothek und eher geringem Einkommen, kann die Versicherungslösung einen sinnvollen Schutz bieten. Hier lohnt es sich allerdings, verschiedene Versicherungsmodelle zu prüfen. Möglicherweise ist eine reine Risikoversicherung wie die Todesfallrisikoversicherung ausserhalb von 3a eine passendere und günstigere Lösung. Auch für selbstständigerwerbende Personen kann eine zusätzliche Versicherungskomponente zwecks Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall nützlich sein, wobei gleichzeitig eine Sparkomponente bzw. «Sparzwang» bestehen bleibt. In einigen spezifischen Fällen ist das Erbprivileg der Versicherungslösung zur Absicherung der Hinterbliebenen einer Bankenlösung vorzuziehen. So beispielsweise, wenn sich abzeichnet, dass der Nachlass verschuldet sein wird und entsprechend von den Hinterbliebenen ausgeschlagen werden sollte.

Es gibt sowohl bei Banken als auch bei Versicherungen sogenannte fondsgebundene Lösungen, welche das Kapital anstelle einer reinen Verzinsung in einen Vorsorgefonds investieren. Obwohl langfristig eine attraktivere Entwicklung als bei der Kontoverzinsung erwartet werden kann, unterliegen alle Fonds den Schwankungen an den Finanzmärkten und weisen ein gewisses Verlustrisiko auf. Die Schwankungen fallen tendenziell höher aus, je grösser der Aktienanteil der gewählten Anlagestrategie ist. Einige Versicherungsgesellschaften gewähren in ihren Lösungen ein Mindestkapital bei Fälligkeit. Dieses garantierte Mindestkapital fällt allerdings meist kleiner aus als beispielsweise die kumulierte Summe eines fix verzinsten 3a-Kontos. Auch die Performance eines Vorsorgefonds wird in der Versicherungslösung aufgrund der höheren Kosten tiefer ausfallen als beim gleichen Fonds in einem Bankdepot.

Es kann weder bei der Auswahl zwischen Banken- und Versicherungslösung noch beim Entscheid einer Wertschriftenlösung eine pauschale Aussage getroffen werden. Die Wahl der passenden Vorsorgelösung ergibt sich aus den persönlichen Bedürfnissen, Lebensumständen, dem Anlagehorizont und den Zielen.

Zusammenfassend lässt sich folgende Faustregel anwenden:

  • Zum Sparen und Anlegen zur Bank, für einen Versicherungsschutz zur Versicherung.

  • Wenn eine Investition oder Lösung zu gut klingt, um wahr zu sein, ist sie es meist auch. Es gibt keine Wertschriftenanlage ohne Risiko und keinen Versicherungsschutz ohne Kosten.

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