BVG Beitrag: Pensionskassen entscheiden

Das BVG regelt nur das gesetzliche Minimum und lässt zudem einen gewissen Spielraum für abweichende Reglemente. Es bestehen verbreitet überobligatorische Versicherungen oder Regelungen für den BVG Beitrag, die hier näher erläutert werden.

10.01.2023 Von: Ralph Büchel
BVG Beitrag

Allgemeines zum BVG Beitrag

Die Risikobeiträge und die Verwaltungskosten, varrieren je nach Finanzierungsart und Verwaltungsgrösse von einer Pensionskasse zur anderen, die Altergutschriften (Sparbeiträge) sind gemäss Vorsorgeplan definiert. Die Altersgutschriften der Versicherten und des Arbeitgebers können einheitlich erfolgen oder frei gestaffelt werden, wobei die gesetztlichen Mindestvorschriften immer eingehalten werden müssen. 

Das ergibt dann folgende Beiträge (total für Arbeitgeber und Arbeitnehmende, jedoch ohne Risikoversicherung), welche das BVG vorsieht:

 

Alter Prozente des koordinierten Lohnes
25 - 34 7%
35 - 44 10%
45 - 54 15%
55 - 64/65 18%

Meist sind die Monatsprämien fix 1/12 der Jahresprämie. Den versicherten Lohn legen Sie für die Mitarbeitenden jeweils am Anfang eines Jahres fest. Im Fachjargon heisst dies "vorschüssige Lohndeklaration".

Die Abrechnung des BV-Beitrags ist in den Lohnabrechnungsprogrammen unterschiedlich:

Ein Teil der Lohnprogramme errechnet den BV-pflichtigen Lohn aus dem Jahreslohn. Andernfalls ist der koordinierte Lohn zu erfassen. In manchen Lohnabrechnungsprogrammen ist der BV-Beitrag als fixer Frankenbetrag einzutragen.

 

Hinweis: BVG Beitrag in der Lohnabrechnung je nach Lohnprogramm
Teilweise wird in Lohnabrechnungen der koordinierte Lohn aus dem Jahreslohn errechnet und die Berechnung des monatlichen Beitrags ausgewiesen, wie folgendes Beispiel bei einem Jahreslohn von CHF 65 000.– zeigt:
6420 PK/BVG-Beitrag Altersvorsorge und Risiko CHF 39 275.- 1/12 6,00% CHF -196.40
Oft wird der monatliche Abzug durch die Vorsorgeeinrichtung berechnet und die Lohnabrechnung sieht dann wie folgt aus:
6420 PK/BVG-Beitrag fix       CHF -196.40

Die Abrechnung des BVG Beitrages ist in den Lohnabrechnungsprogrammen unterschiedlich:

Ein Teil der Lohnprogramme errechnet den BV-pflichtigen Lohn aus dem Jahreslohn. Andernfalls ist der koordinierte Lohn zu erfassen. In manchen Lohnabrechnungsprogrammen ist der BV-Beitrag als fixer Frankenbetrag einzutragen.

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