Einkauf in die Säule 3a: Auswirkungen auf die Altersvorsorge
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Seit dem 1. Januar 2025 besteht in der Schweiz die Möglichkeit, Beitragslücken in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) für das Jahr 2025 und folgende Jahre nachträglich zu schliessen. Diese Neuerung, basierend auf der Motion Ettlin, erlaubt es erwerbstätigen Personen, fehlende Beiträge bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen zu lassen, sofern der ordentliche Jahresbeitrag im Jahr der Einzahlung vollständig geleistet wurde. Der entscheidende Vorteil liegt in der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Nachzahlungen, was die Steuerlast im Einzahlungsjahr senken kann.
Die wichtigsten Punkte:
- Rückwirkende Einkäufe sind erstmals ab 2026 für das Jahr 2025 möglich.
- Maximal zehn Jahre können zurückliegend eingezahlt werden.
- Nur Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen im Einzahlungs- und Bezugsjahr sind berechtigt.
- Der ordentliche Jahresbeitrag muss im aktuellen Jahr zuerst voll bezahlt sein.
- Nachzahlungen mindern das steuerbare Einkommen im Jahr der Einzahlung.

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Wie funktioniert der rückwirkende Einkauf in die Säule 3a ab 2025 und welche steuerlichen Folgen hat er?
Einleitung
Mit der Motion Ettlin vom 19. Juni 2019 wurde der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen mit einem Säule-3a-Konto oder einer entsprechenden Police Beitragslücken aus früheren Jahren nachträglich schliessen können. Solche Einkäufe sollen im Jahr der Einzahlung voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen.
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die entsprechende Änderung der BVV 3 verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Rückwirkende Einkäufe sind ab 2026 möglich, und zwar ausschliesslich für Beitragslücken, die ab 2025 entstanden sind.
Einkauf in die Säule 3a
Seit dem 1. Januar 2025 können erwerbstätige Personen in der Schweiz, die in bestimmten Jahren keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in ihre gebundene Vorsorge (Säule 3a) einbezahlt haben, diese Beiträge nachträglich leisten. Der Einkauf in die Säule 3a ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich und steuerlich abzugsfähig.
Wichtigsten Eckpunkte
- Erstmals können im Steuerjahr 2026 Einkäufe rückwirkend für das Jahr 2025 erfolgen.
- Pro Jahr ist neben dem ordentlichen maximalen Betrag zusätzlich ein Einkauf in Höhe des sog. “kleinen Beitrags” möglich (2025: CHF 7'258)
- Entscheidend ist, dass die betroffene Person in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Dies gilt sowohl für das Jahr des Einkaufs wie auch im Jahr, für das der Einkauf geleistet wird.
- Der ordentliche Jahresbeitrag muss im jeweiligen Jahr vollständig einbezahlt worden sein, damit ein Einkauf zulässig ist.
- Der Einkauf in die Säule 3a ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Um Missbrauch zu verhindern, gelten besondere Bestimmungen. Diese sollen sicherstellen, dass Einkäufe auch in späteren Jahren eindeutig nachvollzogen und von den Steuerbehörden korrekt geprüft werden können.
Steuerliche Auswirkungen
Der Einkauf in die Säule 3a eröffnet interessante Spielräume in der Steuerplanung. Wird in einem Jahr besonders hohe Einkünfte erzielt, kann durch einen Einkauf die Steuerlast senken. Gleichzeitig steigt aber die steuerliche Belastung im Jahr des Bezugs (Kapitalleistung aus Vorsorge), was in die langfristige Planung einbezogen werden muss.
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Finanzielle Auswirkungen
Es wird mit Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 100 bis 150 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Davon tragen die Kantone 21,2 Prozent, der Bund 78,8 Prozent. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden entstehen zusätzliche jährliche Ausfälle von geschätzt 200 bis 450 Millionen Franken.
Praxisbeispiel
Herr Meier (45), angestellt in Zürich, hat im Jahr 2025 nur 3’000 Franken in seine Säule 3a einbezahlt. Der maximal zulässige Betrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt aber 7’258 Franken. Im Jahr 2026 kann Herr Meier die fehlenden 4’258 Franken für 2025 nachzahlen (sofern er 2026 den vollen Betrag einzahlt). Diese Nachzahlung wird in seiner Steuererklärung 2026 als Einkauf ausgewiesen und mindert sein steuerbares Einkommen.
Vor- und Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
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Checkliste
- Prüfen Sie, ob Sie im Jahr 2025 einen AHV-pflichtigen Lohn bezogen haben.
- Stellen Sie sicher, dass der ordentliche Jahresbeitrag für das aktuelle Jahr (2026) bereits vollständig eingezahlt ist.
- Berechnen Sie die fehlende Differenz zwischen Ihrem bisherigen Beitrag und dem maximal zulässigen Betrag (2025: CHF 7'258).
- Klären Sie mit Ihrer Bank oder Ihrem Versicherer die Modalitäten für den rückwirkenden Einkauf.
- Dokumentieren Sie den Einkaufsvorgang sorgfältig für die Steuererklärung.
- Beachten Sie, dass Lücken vor dem Jahr 2025 nicht mehr nachgeholt werden können.
- Berücksichtigen Sie die höhere Steuerbelastung im Jahr des späteren Vorsorgebezugs in Ihrer langfristigen Planung.
- Informieren Sie sich über die spezifischen kantonalen Steuerauswirkungen, da diese variieren können.
FAQ: Einkauf in die Säule 3a
Ab wann können rückwirkende Einkäufe in die Säule 3a getätigt werden?
Rückwirkende Einkäufe sind ab dem Jahr 2026 möglich, und zwar ausschliesslich für Beitragslücken, die ab 2025 entstanden sind.
Wie viele Jahre können rückwirkend eingezahlt werden?
Der Einkauf in die Säule 3a ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss der ordentliche Jahresbeitrag im Einzahlungsjahr zuerst bezahlt sein?
Ja, ein zwingendes Kriterium ist, dass der ordentliche Jahresbeitrag im jeweiligen Jahr der Einzahlung vollständig entrichtet wurde, damit ein nachträglicher Einkauf zulässig ist.
Welche steuerlichen Vorteile bietet der Einkauf?
Die nachträglich eingezahlten Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, was die Steuerlast im Einzahlungsjahr reduziert. Allerdings steigt die Steuerbelastung im Jahr des späteren Vorsorgebezugs.
Können auch Personen ohne Pensionskasse von dieser Regelung profitieren?
Ja, solange die betroffene Person in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt, sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr, für das der Einkauf geleistet wird.