E-ID: Digitale Identitäten im Unternehmensalltag

Mit der staatlichen E-ID möchte die Schweiz einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung vollziehen. Zwar steht die endgültige Abstimmung am 28. September 2025 noch an, aber für Experten gilt sie nur als Formsache, da die Bedenken der Bevölkerung durch gezielte gesetzliche Anpassungen weitgehend ausgeräumt sein dürften. Was wir mit Sicherheit sagen können, ist, dass die Einführung der E-ID nicht nur private, sondern auch unternehmerische Prozesse erleichtern wird.

28.08.2025
E-ID

„Von automatisierten Identitätsprüfungen über rechtssichere Einreichungen bis hin zu digitalen Vertragsabschlüssen und einer Neugestaltung beglaubigter Übersetzungen – die digitale Identität wird sich ohne Frage zu einem wichtigen Werkzeug der digitalen Infrastruktur entwickeln.

Übergangsphase von 2025/2026 gewährt Unternehmen Zeit zur organisatorischen Anpassung

Selbst wenn die Einführung der E-ID nicht wieder verschoben wird, können wir voraussichtlich frühestens im dritten Quartal 2026 mit einer flächendeckenden Umsetzung rechnen. Unternehmen werden nach der Abstimmung zum E-ID-Gesetz also mindestens ein Jahr Übergangsphase von 2025/2026 zur organisatorischen Anpassung zur Verfügung haben. Während dieser Übergangszeit können sie sowohl Mitarbeiter schulen als auch technische Schnittstellen vorbereiten. Spätestens ab 2027 wird von Behörden und Unternehmen erwartet, dass sie die E-ID als Standardverfahren für die digitale Identifikation integrieren.

E-ID kann ihr volles Potenzial nur mit bestehenden Standards entfalten

Ohne gesetzlich anerkannte Nachweise hält sich der Nutzen der E-ID in Grenzen. Sie ist nur dann vollumfänglich nutzbar, wenn sie mit rechtsverbindlichen digitalen Nachweisen kombiniert wird. An dieser Stelle gilt es die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu nennen. Sie ist ein gesetzlich anerkannter Standard, der mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt ist. In Kombination mit der staatlichen E-ID bildet sie eine digitale Identitätslösung mit hoher Rechtsverbindlichkeit. Eintragungen im Handelsregister werden dadurch komplett online erfolgen. Dasselbe gilt für viele grenzüberschreitende Geschäfte und öffentliche Vergabeverfahren.

Die Rolle von beglaubigten Übersetzern wird sich mit der E-ID verändern

Durch den digitalen Wandel hat sich der Arbeitsmarkt in der Schweiz von Grund auf verändert. Dies zeigt sich neben dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz auch an staatlich initiierten Digitalisierungsvorhaben wie der E-ID. Tatsächlich wird die staatliche E-ID die Arbeit vieler Berufsgruppen deutlich vereinfachen. Wie das aussehen kann, zeigt sich gut an zertifizierten Übersetzern. Aktuell müssen sie persönlich bei Behörden oder Notaren erscheinen, um ihre Identität zu bestätigen. In Zukunft wird das nicht mehr nötig sein, da sie Dokumente digital unterzeichnen und bei Bedarf ihre verifizierte E-ID vorlegen können.

Schweizer Unternehmen können von der Einführung der staatlichen Identitätslösung profitieren

Wie andere Digitalisierungsprojekte ist auch die staatliche E-ID mit gewissen Voraussetzungen verbunden. Sie wird etwa erfordern, dass Unternehmen ihre IT-Infrastruktur auf kryptografisch gesicherte Nachweise ausrichten. Der damit verbundene Aufwand ist jedoch überschaubar und im Gegensatz zu anderen für die Digitalisierung des Betriebs erforderlichen Massnahmen relativ gering. Zumal Unternehmen auf lange Zeit in vielerlei Hinsicht von der Einführung der staatlichen E-ID profitieren können. Dokumente für Behördengänge werden sich in Zukunft digital signieren und sofort übermitteln lassen. Dank der QES und anerkannten elektronischen Siegeln sind sie rechtlich gleichwertig mit Papierdokumenten. Durch ihre digitale Gültigkeit können sie sogar international verarbeitet werden.

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