Anwendungsbereich: Wann ist der EU AI Act anwendbar?

Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (nachfolgend: «AI Act») am 1. August 2024 wurde der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für KI geschaffen. Es wurden unterschiedliche Umsetzungsfristen bezüglich Anwendungsbereich festgelegt, die meisten Normen sind ab dem 1. August 2026 anwendbar.

17.06.2026 Von: Alexander Stübi
Anwendungsbereich

Obwohl es sich beim AI Act um einen Rechtsakt der EU handelt, fallen dennoch viele Schweizer Unternehmen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Der folgende Beitrag zeigt, wann der AI Act auch für Schweizer Unternehmen gilt und was es jetzt zu tun gibt.

Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Verbotene Systeme (z.B. Social Scoring) sind unzulässig, Hochrisiko-Systeme unterliegen umfassenden Vorgaben, während für Systeme mit begrenztem Risiko insbesondere Transparenzpflichten gelten. Für KI-Systeme mit geringem Risiko bestehen grundsätzlich keine spezifischen Pflichten.

Wichtigste Punkte im Überblick 

  • Der AI Act gilt auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug: Der AI Act gilt für Schweizer Unternehmen insbesondere dann, wenn sie KI-Systeme in der EU bereitstellen oder deren Ergebnisse (Outputs) in der EU bestimmungsgemäss verwendet werden.

  • Rechtzeitige Rollenklärung: Identifizieren Sie, ob Sie als Provider (Hersteller) oder Deployer (Anwender) agieren. Davon hängen konkrete Pflichten ab.

  • Marktmechanismen: Viele Schweizer Unternehmen werden von ihren europäischen Kunden oder von deren Kunden indirekt zur Einhaltung des AI Acts verpflichtet.

Sachlicher Anwendungsbereich: Was ist vom AI Act erfasst?

Der sachliche Anwendungsbereich des AI Act bestimmt, welche Technologien und Systeme überhaupt unter die Verordnung fallen.

Ein KI-System (AI-System) ist ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grad autonomen Betrieb ausgelegt ist, nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben explizite oder implizite Ziele ableitet, wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.

Beispiele sind ChatGPT von OpenAI oder Copilot von Microsoft. 

Ein Allzweck KI-Modell (General Purpose AI Model) ist ein KI‑Modell, das eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweist und in der Lage ist, unabhängig von der Art und Weise seines Inverkehrbringens ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent zu erfüllen, und das in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme oder Anwendungen integriert werden kann.

Beispiele sind GPT von OpenAI oder Claude von Anthropic.

Persönlicher Anwendungsbereich: Wer ist vom AI Act erfasst?

Der AI Act richtet sich an verschiedene Akteure, wobei insbesondere die Rollen der Anbieter und Betreiber relevant sind. 

  • Anbieter (Provider): Dies sind Unternehmen, die ein KI-System oder ein Allzweck-KI-Modell entwickeln oder entwickeln lassen und es unter eigenem Namen oder Handelsmarke erstmalig auf dem EU-Markt bereitstellen oder das KI-System unter eigenem Namen in der EU zum Erstgebrauch direkt an einen Betreiber (Deployer) oder zum direkten Eigengebrauch bereitstellen. Unter diese Rolle fallen Unternehmen beispielsweise bereits dann, wenn sie sich von einem externen Dienstleister einen firmeneigenen Chatbot entwickeln lassen. Wird das KI-System darüber hinaus auch intern noch eingesetzt, ist das Unternehmen gleichzeitig auch Deployer.

  • Betreiber (Deployer): Dies sind Unternehmen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden. Unter diese Rolle fallen Unternehmen insbesondere dann, wenn sie im Geschäftsbetrieb KI-Systeme wie ChatGPT oder Co-Pilot einsetzen.

Örtlicher Anwendungsbereich: Wo gilt der AI Act?

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, kann der AI Act für Schweizer Unternehmen Anwendung finden. Das entscheidende Kriterium ist nicht der Unternehmenssitz, sondern der Bezug zum EU-Markt. 

Für Schweizer Unternehmen ist der AI Act insbesondere anwendbar, wenn das Unternehmen:

  1. Provider eines KI-Systems ist, welches in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird oder Provider eines Allzweck-KI-Modells ist, welches in der EU in Verkehr gebracht wird;

  2. Provider oder Deployer eines KI-Systems ist, dessen Outputs bestimmungsgemäss in der EU verwendet werden;

  3. Produkthersteller ist, der ein KI-System zusammen mit seinem Produkt und unter seinem eigenen Namen in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nimmt.

Spezialfall: Marktmechanismen

Der AI Act kann auch für Schweizer Unternehmen, für welche der AI Act eigentlich nicht anwendbar wäre, indirekt über Marktmechanismen wirken. Der AI Act hat indirekte Auswirkungen für Unternehmen in der Schweiz, da deren Kunden häufig innerhalb der EU agieren und die Einhaltung des AI Acts vertraglich einfordern könnten, um ihre Compliance-Kette abzusichern. 

In solchen Fällen müssen sich Schweizer Unternehmen an den AI Act halten, um im europäischen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Exkurs: Wie reguliert die Schweiz KI?

Die Schweiz verzichtet auf ein horizontales, übergreifendes «KI-Gesetz» wie den AI Act, sondern wird die KI-Konvention des Europarates in das nationale Recht überführen. Viele der Grundsätze der KI-Konvention erfüllt das Schweizer Recht bereits. Dennoch besteht insbesondere in den Bereichen Transparenz und Aufsicht, sichere Innovation, Rechtsmittel und Verfahrensgarantien Anpassungsbedarf im geltenden Schweizer Recht. Zudem ist mit neuen Bestimmungen in den Bereichen Risiko- und Folgenmanagement und wirksame Aufsichtsmechanismen zu rechnen. Gesetzesanpassungen werden sektorspezifisch und prinzipienbasiert ausfallen. Sektorübergreifende Regulierung soll nur in zentralen und grundrechtsrelevanten Bereichen erlassen werden (wie im Datenschutzrecht). 

Während grosse Unternehmen bei Tätigkeiten im EU-Markt ohnehin die dortigen Vorgaben einhalten müssen, profitieren Startups in der Schweiz von geringerer regulatorischer Komplexität. Dies ermöglicht es ihnen, sich stärker auf die Entwicklung innovativer KI-Lösungen zu fokussieren und daraus Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Was sollten Schweizer Unternehmen im bzgl. AI Act jetzt tun?

  1. KI-Inventar erstellen: Erfassen Sie die Verwendung oder Entwicklung von KI-Software-Lösungen im Unternehmen.

  2. Compliance-Überprüfung: Analysieren Sie zunächst, ob Sie in den sachlichen, persönlichen und örtlichen Anwendungsbereich des AI Act fallen

  3. Risikoklassifizierung der KI-Systeme: Teilen Sie Ihre KI-Systeme in eine der Risikokategorien ein: Verboten, Hochrisiko, begrenztes Risiko (Transparenzpflichten) und geringes Risiko

  4. Verpflichtungen analysieren: Analysieren Sie die daraus folgenden Verpflichtungen und halten Sie diese ein. 

Fazit: 

Der AI Act ist für Schweizer Unternehmen kein "EU-Thema", sondern oftmals eine strategische Notwendigkeit. Wer jetzt eine schlanke, risikobasierte AI Governance aufbaut, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil auch im Hinblick auf die Schweizer KI-Regulierung.

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