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Fachexperten von A - Z

/ Ihr Partner für ausländische Arbeitskräfte
Sgier und Partner GmbH

Ihr Partner für ausländische Arbeitskräfte Kennen Sie das am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Personenfreizügigkeitsabkommen? Haben Sie den Überblick über die in der Zwischenzeit dazugekommenen Abkommenserweiterungen verloren? Sagen Ihnen die Begriffe EU-25 und EU-2 etwas? Welches sind die Auswirkungen auf die Arbeitsbewilligungen im Detail? Und was bedeutet die am 9. Februar 2014 vom Schweizer Volk angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"? Wie sieht die künftige Zuwanderungspolitik der Schweiz aus und wie wird die Umsetzung aussehen? Welche Konsequenzen haben die Kontingentskürzungen? Wie errechnen sich die Mindestlöhne? Kein Problem. Sie brauchen sich nicht um die gesetzlichen Grundlagen zu kümmern. Das ist unser Job. Welche Art von Bewilligung Ihrem HR-Bedürfnis am besten entspricht, klären wir gemeinsam mit Ihnen. Je nach Staatsangehörigkeit, Job-Profil und erwünschter Funktion gelten entsprechend differenzierte gesetzliche Grundlagen wie FZA/VEP oder AuG/VZAE, die von den Kantonen eingehalten werden müssen. Das heisst, es gibt weit über ein Dutzend unterschiedlicher Bewilligungsarten. Wir finden in jedem Fall die beste Lösung für Sie. Persönlich, professionell, rasch und kostengünstig erledigen wir jede Art von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der ganzen Schweiz. Welche Behörde oder welche Anlaufstelle für welche Prüfung zuständig ist, können Sie getrost uns überlassen. Ob Prüfung für Arbeits- oder Aufenthaltsgesuche, wir kennen nicht nur die geografischen Zuständigkeitsgebiete und die entsprechenden Kompetenztrennungen, sondern auch die präzisen Gesuchsabläufe und die Zuständigkeiten innerhalb der verschiedenen Behördenstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gesuche unverzüglich und ohne Umwege an die richtige Stelle kommen. Und dort auch so rasch als möglich behandelt und bewilligt werden. Spezielle Bewilligungen Natürlich sind wir auch Ihr kompetenter Partner wenn es um spezielle Bewilligungen geht wie zum Beispiel für Nannies, Spezialitätenköche, Studenten, Doktoranden, Stagaires und auch Personalverleihbewilligungen.

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