Personenversicherung: Sozial- und Privatversicherung unterscheiden

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Sozialversicherungen basieren auf dem Prinzip der Risikogemeinschaft und werden gesetzlich geregelt, während private Personenversicherungen individuell gestaltet werden, um Lücken in der staatlichen Vorsorge zu schliessen. Private Lösungen in der 2. und 3. Säule, wie Kollektiv-Krankentaggeldversicherungen oder Lebensversicherungen, bieten massgeschneiderten Schutz, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Die wichtigsten Punkte:

  • Private Personenversicherungen ergänzen die staatliche Vorsorge gezielt und individuell.
  • Die 2. Säule umfasst freiwillige Versicherungen wie die UVG-Ergänzungsversicherung.
  • In der 3. Säule finden sich private Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen.
  • Rechtliche Grundlagen sind das OR, das VVG sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
06.08.2026 Von: Ralph Büchel
Personenversicherung

Wie unterscheiden sich Sozial- und Privatversicherungen im Bereich der Personenversicherung?

Private Personenversicherungen ergänzen die staatliche Vorsorge gezielt und individuell. Dieser Beitrag zeigt, wie sich Sozial- und Privatversicherungen unterscheiden und was beim Versicherungsvertrag zu beachten ist.

Einleitung 

Parallel zu den Sozialversicherungen entwickelte sich aber auch die private Versicherungswirtschaft, die es der Bevölkerung ermöglichte, ihre Bedürfnisse ergänzend abzusichern. Ab Mitte des letzten Jahrhunderts entstanden so die privaten Lebens- und Unfallversicherungsgesellschaften. Beide Zweige haben dem Ausbau des Sozialversicherungssystems folgend ihre Versicherungsprodukte laufend angepasst und so massgeblich dazu beigetragen, dass für jeden Einzelnen eine massgeschneiderte, über die staatliche Vorsorge hinausgehende Vorsorgelösung möglich ist. 

Wir begegnen privaten Personenversicherungen in der 2. und 3. Säule. 

2. Säule 

Freiwillige Personenversicherungen innerhalb der 2. Säule sind: 

  • Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nach VVG (neben Kollektiv-Krankentaggeldversicherungen nach KVG)
  • UVG-Ergänzungsversicherung (UVG-Zusatzversicherung) 

3. Säule 

In der 3. Säule schliesslich finden sich: 

  • private Unfall- und Krankenversicherungen
  • Lebensversicherungen 

Die Tabelle 1 zeigt den Unterschied zwischen einer Sozial- und Privatversicherung.

Was ist eine Versicherung? 

Jede Versicherung beruht auf dem Gedanken der Risikogemeinschaft. Viele Gefahren, die den Einzelnen treffen können, sind für den Einzelnen selbst finanziell nicht tragbar. Personen, die dem gleichen Risiko ausgesetzt sind, schliessen sich deshalb zu einer Gemeinschaft zusammen. So können sie das für sie allein nicht tragbare Risiko auf eine grössere Gruppe abwälzen. Jeder Einzelne aus der Risikogemeinschaft leistet in Form einer Versicherungsprämie einen kleinen Beitrag, damit demjenigen, bei welchem sich das befürchtete Risiko verwirklicht – oder anders ausgedrückt: der Leistungsfall (Schadenfall) eintritt –, mit der Summe der Prämien geholfen werden kann. Einer für alle, was die Prämienzahlung anbelangt, alle für einen im Leistungsfall. Damit dieser Gedanke von der Schutzgemeinschaft der Versicherten sinnvoll realisiert werden kann, muss die zu versichernde Gefahr klar und unzweideutig umschrieben sein. Der einzelne Versicherte muss wissen, gegen welche Gefahren er finanziell geschützt ist und in welchen Leistungsfällen mit seinen Prämien Versicherungsentschädigungen bezahlt werden. Aus diesem Grund sind die auf den einzelnen Versicherungsvertrag anwendbaren Bestimmungen umfangreich und für den Laien oft schwer verständlich.

Versicherungsvertrag

Nachfolgend wird auf den privatrechtlichen Versicherungsvertrag eingegangen. Diese Ausführungen finden keine Anwendung, wo das Versicherungsverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Versicherer besteht, also zum Beispiel mit einem UVG-Versicherer.

Für den privatrechtlichen Versicherungsvertrag sind folgende rechtlichen Grundlagen massgebend:

  • Obligationenrecht (OR)
  • Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB)
  • Besondere Bestimmungen (BB)

Obligationenrecht 

Das allgemeine Vertragsrecht des Obligationenrechts (OR) gilt ganz grundsätzlich auch für Versicherungsverträge. Zur Beantwortung konkreter Fragen ist immer dann auf das OR zurückzugreifen, wenn das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) – als Spezialgesetz – keine entsprechende Regelung enthält (Art. 100 Abs. 1 VVG). 

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist ein Spezialgesetz zum OR. Im VVG sind Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft) geregelt. 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 

Für jeden Versicherungsvertrag von grösster Bedeutung sind die ihm zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In den AVB werden viele konkrete Fragen geregelt, so zum Beispiel: 

  • • der Umfang der Versicherung
  • • die Ausschlussbestimmungen
  • • der örtliche und der zeitliche Geltungsbereich 

Praktische Probleme im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag können nur aufgrund der anwendbaren AVB beantwortet werden. Von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sind kleinere oder grössere Abweichungen in Bezug auf die Ausgestaltung des darin umschriebenen Versicherungsschutzes möglich. Abweichungen zu den nachfolgenden Ausführungen sind also in vereinzelten Fällen möglich. 

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) 

Für besondere Fälle genügen die AVB häufig nicht. Sind Abänderungen für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen notwendig, legt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsvertrag ergänzend Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) zugrunde. Diese gehen den AVB vor. 

Besondere Bestimmungen (BB) 

Erfordern besondere Verhältnisse eine besondere Regelung im Versicherungsvertrag, werden nochmals zusätzlich spezielle, nur für diesen einzelnen Vertrag geltende Bestimmungen in die Police aufgenommen. Diese besonderen Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den AVB – und gegebenenfalls in Ergänzung zu den ZVB – das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft.

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob die staatliche Vorsorge (1. Säule) für Ihre persönliche Risikosituation ausreicht.
  • Überprüfen Sie den Umfang der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nach VVG in der 2. Säule.
  • Stellen Sie sicher, dass eine UVG-Zusatzversicherung bestehende Deckungslücken schliesst.
  • Analysieren Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auf konkrete Ausschlüsse.
  • Nehmen Sie bei Bedarf Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für spezielle Bedürfnisse auf.
  • Klären Sie mit besonderen Bestimmungen (BB) individuelle Sonderfälle im Vertrag.
  • Informieren Sie sich über die Ombudsstelle der Privatversicherung und der SUVA als neutrale Anlaufstelle.
  • Vergleichen Sie regelmässig die Prämien und Leistungen verschiedener Anbieter.
  • Sichern Sie sich ab, dass der Versicherungsschutz zeitlich und örtlich Ihren Anforderungen entspricht.

Ombudsstelle der Privatversicherung und der SUVA 

Versicherte Personen haben die Möglichkeit, sich bei Fragen oder Reklamationen bei der «Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA» zu melden und damit an eine unabhängige Stelle zu gelangen. Die Ombudsstelle ist auch zuständig für Fragen in Bezug auf die berufliche Vorsorge, sofern es sich bei der Vorsorgeeinrichtung um eine Sammelstiftung einer privaten Versicherungsgesellschaft handelt. 

Die Ombudsstelle klärt den Sachverhalt ab und versucht, als Vermittlungsstelle zwischen der versicherten Person und dem Versicherer auf eine gütliche Lösung hinzuwirken. 

Ausgenommen sind Fälle, in denen sich die versicherte Person durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lässt. Es empfiehlt sich bei Meinungsverschiedenheiten, sich möglichst rasch an die Ombudsstelle zu wenden, um eine seriöse Beurteilung zu ermöglichen.

FAQ: Personenversicherung

Was ist der Hauptunterschied zwischen Sozial- und Privatversicherung?

Sozialversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und basieren auf der Risikogemeinschaft, während private Personenversicherungen freiwillig sind und individuell auf den Bedarf zugeschnitten werden können.

Welche Versicherungen fallen unter die private Personenversicherung in der 3. Säule?

In der 3. Säule finden sich private Unfall- und Krankenversicherungen sowie Lebensversicherungen, die eine zusätzliche Absicherung über die staatliche Vorsorge hinaus bieten.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln den privatrechtlichen Versicherungsvertrag?

Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) und Besondere Bestimmungen (BB).

Wann sollte ich die Ombudsstelle der Privatversicherung kontaktieren?

Bei Fragen oder Reklamationen, die nicht direkt mit dem Versicherer geklärt werden können, bietet die Ombudsstelle eine unabhängige Vermittlung an, sofern keine anwaltliche Vertretung vorliegt.

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