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Betreibungsort: An welches Betreibungs- bzw. Konkursamt muss man sich wenden?

Natürliche Personen und Einzelunternehmen müssen sowohl für Geschäfts- als auch Privatschulden an ihrem Wohnsitz betrieben werden. Juristische Personen und Personengesellschaften haben ihren Betreibungsort am statutarischen Sitz.

12.09.2022 Von: Michael Krampf
Betreibungsort

Natürliche Personen und Einzelunternehmen müssen sowohl für Geschäfts- als auch Privatschulden an ihrem Wohnsitz betrieben werden.

Wer seinen Wohnsitz aufgegeben hat, ohne einen neuen zu begründen, kann nicht mehr am alten Wohnsitz betrieben werden. Zuständig ist das Betreibungsamt am Aufenthalts­ort.

Juristische Personen und Personengesellschaften haben ihren Betreibungsort am statu­tarischen Sitz. Wer gegen die Zweigniederlassung einer Unternehmung vorgehen will, muss die Betreibung am Hauptsitz der Gesellschaft einleiten. Tochtergesellschaften sind im Handelsregister als selbstständige Unternehmen eingetragen und deshalb an ihrem Sitz zu betreiben. Sind juristische Personen nicht im Handelsregister eingetragen, dann gilt der Hauptsitz der Verwaltung als Betreibungsort.

Wo wird die Betreibung auf Pfandverwertung durchgeführt?

Bei beweglichen Pfandgegenständen hat der Gläubiger die Wahl, den Schuldner am Ort, wo sich der Pfandgegenstand befindet, oder am gewöhnlichen Betreibungsort zu betrei­ben.

Bei grundpfandgesicherten Forderungen befindet sich der Betreibungsort immer dort, wo das verpfändete Grundstück liegt.

Wie wird ein Schuldner mit Wohnsitz/Sitz im Ausland betrieben?

Grundsätzlich muss sich der Gläubiger am ausländischen Wohnsitz des Schuldners unter Zuhilfenahme der ausländischen Zwangsvollstreckungsbehörden um das Inkasso seiner Forderung bemühen. Es gibt aber Fälle, in denen die Zwangsvollstreckung in der Schweiz eingeleitet werden kann:

  • Der ausländische Schuldner hat in der Schweiz eine Geschäftsniederlassung und die betriebene Forderung wurde auf Rechnung dieser Geschäftsniederlassung eingegan­gen. Hier kann der Gläubiger am Sitz dieser Geschäftsniederlassung die Betreibung einleiten, egal ob diese im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.
  • Hat der ausländische Schuldner in der Schweiz ein Spezialdomizil (z.B. Geschäfts­adresse bei einem Anwalt), kann der Gläubiger ihn an diesem Ort belangen.
  • Hat ein Schuldner mit Wohnsitz im Ausland Vermögenswerte in der Schweiz, besteht die Möglichkeit, diese mit Arrest belegen zu lassen. Gleichzeitig entsteht am Ort des Arrests ein Betreibungsort.

Wo wird eine Erbschaft betrieben?

Vermögensansprüche gegen eine Erbschaft können am ehemaligen Betreibungsort des Verstorbenen betrieben werden, solange die Erbschaft nicht verteilt, keine vertragliche Erbengemeinschaft gebildet und keine amtliche Liquidation angeordnet ist.

Schulden einer Stockwerkeigentümergemeinschaft müssen am Ort des Grundstücks be­trieben werden. Die Betreibung richtet sich gegen die Gemeinschaft und nicht gegen die einzelnen Mitglieder. Schulden des einzelnen Stockwerkeigentümers hingegen sind am Betreibungsort einzufordern, der für den betreff enden Schuldner gilt.

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