Kosten für Betreibung: Überblick über die Betreibungskosten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die Betreibungskosten in der Schweiz sind gesetzlich im SchKG und der Gebührenverordnung (GebV SchKG) festgelegt und richten sich primär nach der Höhe der Forderung. Neben den direkten amtlichen Gebühren für Grundgebühr, Zustellung und Portokosten entstehen oft signifikante indirekte Kosten durch internen Aufwand und potenzielle Schäden an Geschäftsbeziehungen. Eine betriebswirtschaftliche Abwägung vor Einleitung des Verfahrens ist daher essenziell, um den Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Nutzen zu prüfen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Gesamtkosten für eine Betreibung liegen zwischen CHF 19.– (bei Forderungen bis CHF 100.–) und CHF 412.– (bei Forderungen über CHF 1'000'000.–).
  • Zusätzlich zur Grundgebühr fallen eine Zustellgebühr des Betreibungsamts sowie eine Portopauschale von CHF 5.– für die eingeschriebene Rücksendung an.
  • Indirekte Kosten wie administrativer Aufwand, rechtliche Abklärungen und der Verlust von Kundenbeziehungen sollten vor der Entscheidung für eine Betreibung berücksichtigt werden.
  • Das Delkredere dient als finanzieller Puffer für uneinbringliche Forderungen, ersetzt aber kein aktives Mahn- oder Betreibungsverfahren.
  • Die genauen Tarife können sich ändern; bei Unsicherheiten ist eine direkte Rückfrage beim zuständigen Betreibungsamt ratsam.
22.03.2026 Von: Michael Krampf
Kosten-fuer-Betreibung

Welche direkten und indirekten Kosten fallen bei einer Betreibung in der Schweiz an und wie werden diese berechnet?

Die Kosten für Betreibung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Höhe der Forderung. Der nachfolgende Beitrag zeigt, wie sich die Betreibungskosten zusammensetzen.

Wenn Kundinnen oder Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen, erscheint die Einleitung einer Betreibung als nächster logischer Schritt. Dabei werden in der Regel die direkten Kosten für Betreibung des Betreibungsamts berücksichtigt. Was jedoch häufig übersehen wird, sind die zahlreichen indirekten Kosten, die mit einem Betreibungsverfahren verbunden sind. Dazu zählen interner administrativer Aufwand, rechtliche Abklärungen sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung. 

Gerade in einem unternehmerischen Kontext sollte die Entscheidung für eine Betreibung deshalb nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich fundiert getroffen werden. Es gilt abzuwägen, ob der erwartete Nutzen den tatsächlichen Aufwand rechtfertigt. 

Dazu können Sie sich folgende Fragen stellen: 

  • Wie hoch ist die Forderung im Verhältnis zum Aufwand?
  • Wie wahrscheinlich ist eine erfolgreiche Betreibung?
  • Sind wir auf diesen Kunden angewiesen? Welche Folgen hätte eine Betreibung auf die Geschäftsbeziehung?
  • Welche internen und externe Ressourcen werden gebunden?

Kosten für Betreibung

Die Kosten für Betreibung und Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer Konkursandrohung richten sich nach dem Forderungsbetrag und sind gesamtschweizerisch festgelegt. Die Kosten für Betreibung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Grundgebühr gemäss Art. 16 Abs. 1 der Gebührenverordnung zum SchKG, der Zustellgebühr durch das Betreibungsamt (Art. 16 Abs. 3 GebV SchKG) sowie einer Pauschale für die Portokosten der eingeschriebenen Rücksendung an den Gläubiger. Diese Einschreibetaxe beträgt derzeit CHF 5.–.

Je nach Höhe der Forderung ergeben sich Gesamtkosten zwischen CHF 19.– (bei Forderungen bis CHF 100.–) und CHF 412.– (bei Forderungen über CHF 1'000'000.–). Die Gebühr steigt stufenweise mit dem Forderungsbetrag an.

Da die Kosten für Betreibung von Zeit zu Zeit angepasst werden können, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten die aktuell geltenden Tarife direkt beim zuständigen Betreibungsamt zu erfragen.

Absicherung von Zahlungsausfällen: Das Delkredere ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Forderungsmanagements. Es handelt sich dabei um die Wertberichtigung auf Debitoren, mit der mögliche Verluste aus uneinbringlichen Forderungen vorsorglich abgedeckt werden. Das Delkredere dient der vorsichtigen Bewertung der Aktiven, wie es das OR verlangt. Wichtig ist jedoch zu betonen, dass das Delkredere eine wichtige Vorsichtsmassnahme ist, aber ein funktionierendes Mahnwesen und Inkasso nicht ersetzt. Das Delkredere schafft ein Puffer für mögliche Forderungsverluste, die sich nicht immer durch rechtliche Schritte vermeiden lassen. 

Checkliste

  • Ist die Forderung fällig und wurde eine angemessene Mahnung versendet?
  • Wie hoch ist die Forderung im Verhältnis zu den direkten und indirekten Kosten?
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Betreibung und Zahlungseinzugs?
  • Sind wir auf diesen Kunden angewiesen und welche Folgen hätte eine Betreibung für die Geschäftsbeziehung?
  • Welche internen Ressourcen (Zeit, Personal) werden für das Verfahren gebunden?
  • Sind externe Ressourcen (z. B. Anwalt, Inkassobüro) notwendig und budgetiert?
  • Ist das Delkredere ausreichend dimensioniert, falls die Betreibung scheitert?
  • Sind die aktuellen Gebühren beim zuständigen Betreibungsamt geprüft worden?
  • Liegen alle erforderlichen Dokumente für die Betreibung vor?
  • Ist eine alternative Lösung (z. B. Ratenzahlung) bereits ausgeschlossen?

Während die Betreibung versucht wird, eine Forderung aktiv durchzusetzen, bildet Delkredere eine Absicherung, falls die Betreibung nicht durchgesetzt werden kann. Im Forderungsmanagement sind beide Aspekte von grosser Bedeutung und untersetzten sich gegenseitig, um finanzielle Risiken zu steuern. 

Fazit zu Betreibungskosten

Die Betreibungskosten sind gesetzlich definiert und schweizweit einheitlich geregelt. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, der Zustellgebühr des Betreibungsamts sowie einer Portopauschale für die Rücksendung des Zahlungsbefehls zusammen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Forderungsbetrag. Bei kleinen Forderungen bis CHF 100.– beträgt die Gesamtgebühr CHF 19.–. Bei Forderungen über CHF 1'000'000.– fallen CHF 412.– an. Die Gebühren steigen stufenweise. Für aktuelle Beträge ist eine Rückfrage beim zuständigen Betreibungsamt sinnvoll.

FAQ: Kosten für Betreibung

Wie setzen sich die Betreibungskosten in der Schweiz zusammen?

Die Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen: der Grundgebühr gemäss Art. 16 Abs. 1 GebV SchKG, der Zustellgebühr durch das Betreibungsamt (Art. 16 Abs. 3 GebV SchKG) sowie einer Pauschale für die Portokosten der eingeschriebenen Rücksendung (derzeit CHF 5.–).

Was kostet eine Betreibung bei einer kleinen Forderung?

Bei Forderungen bis zu CHF 100.– betragen die Gesamtkosten für Betreibung und Zustellung CHF 19.–.

Gibt es indirekte Kosten bei einer Betreibung?

Ja, neben den direkten amtlichen Gebühren fallen oft indirekte Kosten an, wie interner administrativer Aufwand, rechtliche Abklärungen und mögliche negative Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner.

Ersetzt das Delkredere eine Betreibung?

Nein, das Delkredere ist eine vorsorgliche Wertberichtigung zur Absicherung von Forderungsverlusten im Bilanzwesen. Es ersetzt kein funktionierendes Mahn- oder Betreibungsverfahren zur aktiven Durchsetzung von Forderungen.

Werden die Betreibungskosten regelmässig angepasst?

Die Gebühren können von Zeit zu Zeit angepasst werden. Für die aktuell gültigen Tarife empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Betreibungsamt nachzufragen.

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