Kosten für Betreibung: Überblick über die Betreibungskosten

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Wenn Kundinnen oder Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen, erscheint die Einleitung einer Betreibung als nächster logischer Schritt. Dabei werden in der Regel die direkten Kosten für Betreibung des Betreibungsamts berücksichtigt. Was jedoch häufig übersehen wird, sind die zahlreichen indirekten Kosten, die mit einem Betreibungsverfahren verbunden sind. Dazu zählen interner administrativer Aufwand, rechtliche Abklärungen sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung.
Gerade in einem unternehmerischen Kontext sollte die Entscheidung für eine Betreibung deshalb nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich fundiert getroffen werden. Es gilt abzuwägen, ob der erwartete Nutzen den tatsächlichen Aufwand rechtfertigt.
Dazu können Sie sich folgende Fragen stellen:
- Wie hoch ist die Forderung im Verhältnis zum Aufwand?
- Wie wahrscheinlich ist eine erfolgreiche Betreibung?
- Sind wir auf diesen Kunden angewiesen? Welche Folgen hätte eine Betreibung auf die Geschäftsbeziehung?
- Welche internen und externe Ressourcen werden gebunden?
Kosten für Betreibung
Die Kosten für Betreibung und Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer Konkursandrohung richten sich nach dem Forderungsbetrag und sind gesamtschweizerisch festgelegt. Die Kosten für Betreibung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Grundgebühr gemäss Art. 16 Abs. 1 der Gebührenverordnung zum SchKG, der Zustellgebühr durch das Betreibungsamt (Art. 16 Abs. 3 GebV SchKG) sowie einer Pauschale für die Portokosten der eingeschriebenen Rücksendung an den Gläubiger. Diese Einschreibetaxe beträgt derzeit CHF 5.–.
Je nach Höhe der Forderung ergeben sich Gesamtkosten zwischen CHF 19.– (bei Forderungen bis CHF 100.–) und CHF 412.– (bei Forderungen über CHF 1'000'000.–). Die Gebühr steigt stufenweise mit dem Forderungsbetrag an.
Da die Kosten für Betreibung von Zeit zu Zeit angepasst werden können, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten die aktuell geltenden Tarife direkt beim zuständigen Betreibungsamt zu erfragen.
Absicherung von Zahlungsausfällen: Das Delkredere ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Forderungsmanagements. Es handelt sich dabei um die Wertberichtigung auf Debitoren, mit der mögliche Verluste aus uneinbringlichen Forderungen vorsorglich abgedeckt werden. Das Delkredere dient der vorsichtigen Bewertung der Aktiven, wie es das OR verlangt. Wichtig ist jedoch zu betonen, dass das Delkredere eine wichtige Vorsichtsmassnahme ist, aber ein funktionierendes Mahnwesen und Inkasso nicht ersetzt. Das Delkredere schafft ein Puffer für mögliche Forderungsverluste, die sich nicht immer durch rechtliche Schritte vermeiden lassen.
Während die Betreibung versucht wird, eine Forderung aktiv durchzusetzen, bildet Delkredere eine Absicherung, falls die Betreibung nicht durchgesetzt werden kann. Im Forderungsmanagement sind beide Aspekte von grosser Bedeutung und untersetzten sich gegenseitig, um finanzielle Risiken zu steuern.
Fazit zu Betreibungskosten
Die Betreibungskosten sind gesetzlich definiert und schweizweit einheitlich geregelt. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, der Zustellgebühr des Betreibungsamts sowie einer Portopauschale für die Rücksendung des Zahlungsbefehls zusammen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Forderungsbetrag. Bei kleinen Forderungen bis CHF 100.– beträgt die Gesamtgebühr CHF 19.–. Bei Forderungen über CHF 1'000'000.– fallen CHF 412.– an. Die Gebühren steigen stufenweise. Für aktuelle Beträge ist eine Rückfrage beim zuständigen Betreibungsamt sinnvoll.