FAQ MWST-Buchführung: Verbuchung der MWST und Aufbewahrung von E-Rechnungen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die korrekte Handhabung der Mehrwertsteuer in der Buchhaltung erfordert präzise Zuordnungen bei Importen, Verlusten und Ausbuchungen. Für Einfuhren aus Drittländern kann der Code «VST M0» verwendet werden, wobei eine Trennung der Vorsteuern die Abstimmung erleichtert. Debitorenverluste müssen mit dem gleichen MWST-Code wie die Ursprungsforderung gebucht werden, um den steuerbaren Umsatz korrekt zu reduzieren. Auch bei ausgebuchten Beträgen, die als zusätzliches Entgelt gelten, ist der Normalsteuersatz anzuwenden, sofern keine Korrektur der ursprünglichen Rechnung erfolgte.
Die wichtigsten Punkte:
- Importe in DE-Lager können mit dem MWST-Code «VST M0» verbucht werden.
- Debitorenverluste reduzieren den steuerbaren Umsatz und sind in Ziff. 235 der Abrechnung zu erfassen.
- Nicht zurückgezahlte Guthaben oder Überzahlungen gelten als zusätzliches Entgelt und unterliegen dem Normalsteuersatz.
- E-Rechnungen ohne digitale Signatur oder Integritätsnachweis bergen ein Restrisiko beim Vorsteuerabzug.
- Treuhänderisch gehaltene Gelder sind keine Umsätze und haben keine direkte MWST-Relevanz.

Passende Arbeitshilfen
Wie sind spezifische MWST-Fälle in der Buchführung korrekt zu verbuchen und E-Rechnungen aufzubewahren?
Einleitung FAQ MWST-Buchführung
Das nachfolgende FAQ MWST-Buchführung bietet kompakte Antworten auf zentrale Fragen zur korrekten Erfassung und Abrechnung der Mehrwertsteuer in der Unternehmenspraxis
Verbuchung von Wareneinkäufen
Frage: Müssen wir für Einkäufe/Importe aus Drittländern (Asien) in unser Zentrallager in Deutschland einen speziellen MWST-Code benutzen? Die Ware wird ja mit 0% MWST gebucht und durch unser Aufschubkonto in DE mit EUST versteuert. Importe in unser CH-Lager buchen wir mit dem Code: VST M0 (Vorsteuer 0%). Wie sieht es mit Importen in unser DE-Lager aus? Dürfen wir auch VST M0 benützen oder müssen wir einen neuen Code für die Buchhaltung eröffnen?
Antwort: Sie können grundsätzlich für die Einfuhren, bei denen die Besteuerung durch eine Einfuhrsteuer erfolgt, den MWST-Code «VST M0» verwenden und müssen nicht zwingend einen neuen MWST-Code verwenden. Allerdings wäre es m.E. bei der Vorsteuerabstimmung einfacher, wenn Sie einen separaten Vorsteuercode für bezogene Leistungen (Lieferungen) benützen, bei welchen eine Einfuhrsteuer erhoben wurde. In diesem Fall würden Sie den Code «VST M0» ausschliesslich für jene Transaktionen verwenden, bei welchen der Leistungserbringer keine MWST in Rechnung stellt – etwa weil er nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.
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